Webversion | abmelden | Profil aktualisieren
‌
Logo
Änderungen der BVFK-AGB: Mehr Klarheit bei Mehrarbeitszuschlägen
‌
‌

Newsletter
14.03.25

Änderungen der BVFK-AGB: Mehr Klarheit bei Mehrarbeitszuschlägen


liebe Mitglieder,

Der BVFK-Vorstand hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für selbstständig tätige Kameraleute überarbeitet. Betroffen sind die Punkte 4.1 und 4.2, welche die Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen betreffen. Hintergrund der Änderung sind Erkenntnisse aus vergangenen Gerichtsverfahren, die gezeigt haben, dass die vorherige Formulierung nicht eindeutig genug war. Inhaltlich bleibt jedoch vorerst alles beim Alten:

- Ab der 10. Einsatzstunde gilt ein Mehrarbeitszuschlag.
- Ab der 15. Einsatzstunde wird pro zusätzlicher Stunde ein voller Tagessatz fällig.

Die Begrifflichkeit des "EB-Teams" wurde entfernt, da ein EB-Team immer auch Assistenzen umfasst. Diese unterliegen als abhängig Beschäftigte den Arbeitsschutzgesetzen und dürfen nicht mehr als 10 Stunden arbeiten. Nach anwaltlicher Beratung wurde entschieden, diesen Begriff zu streichen, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Falls eine Tonfachkraft gewerblich selbstständig beauftragt wird, sollte diese eigene AGB vorlegen.

Wichtige Hinweise zur Vertragsabsicherung
Mit den Änderungen bietet sich die Gelegenheit, das vertragliche Vorgehen noch einmal zu erläutern:
Bitte bestätigt nach der Annahme eines Auftrags per E-Mail. Weist dann bitte n dieser Mail an den Auftraggeber auf die AGB des BVFK als die Euren hin. Setzt dazu unten stehenden Link zur BVFK-AGB-Website.

Dies gilt als sogenanntes kaufmännisches Bestätigungsschreiben. In der Praxis bedeutet das:
- Ein mündlicher Vertragsschluss wird durch dieses Schreiben rechtskräftig bestätigt.
- Der Auftraggeber muss unverzüglich widersprechen, falls er nicht einverstanden ist.
- Erfolgt kein Widerspruch, gilt der Vertrag mit den Bedingungen des Bestätigungsschreibens als angenommen.

Falls Ihr dieses Verfahren bereits anwendet, empfehlen wir, den angegebenen Link zu überprüfen. Falls Ihr bislang auf das PDF-Dokument verlinkt habt, wird dieses nicht mehr angezeigt. Bitte nicht auf die PDF verlinken!

Besser ist es, stets direkt auf den Fließtext der Website zu verlinken, die ist aktuell und funktioniert auch immer.

Die BVFK AGB findet Ihr immer aktuell hier:
https://www.bvfk.tv/service/agb/



Zu diesem Thema: BVFK ON-AIR am 1. April 2025 um 18:30 Uhr

Beim nächsten BVFK ON-AIR Termin möchten wir mit Euch die AGB-Änderungen, den Umgang damit und eine mögliche Überarbeitung diskutieren.
Dabei geht es auch um die Umsetzung des Mitgliederwillens aus der Mitgliederversammlung im März 2024, den 8-Stunden-Tag einzuführen.
Der Vorstand erörtert derzeit, wie dies in den AGB abgebildet werden kann. Da die AGB stets die aktuelle Lage widerspiegeln sollten, ist uns Eure Meinung dazu besonders wichtig!

Anmeldung über onair@bvfk.tv


Phoenix-Petition übergeben

unsere Petition zum Erhalt von phoenix hat großen Erfolg - auch dank Eurer großartigen Unterstützung!

Inzwischen haben die Kolleg*innen über 105.000 Unterschriften gesammelt.

Diese und eine Zusammenfassung der Petition wurden heute am 12.03.2025 in Berlin vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin und Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa und Medien Heike Raab und dem Chef der sächsischen Staatskanzlei Andreas Handschuh offiziell übergeben.

Es gab bereits reiches Medienecho.

Vielen Dank an alle, die gezeichnet haben!


Weiterer Hinweis: BVFK-Rechteck pausiert im April
Auch ein Anwalt braucht mal Urlaub.

Unser BVFK-Rechteck, die kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, entfällt im April. Sie findet aber wieder am 7. Mai statt. Eingereichte Anfragen werden dennoch bearbeitet. Ihr könnt Eure aktuellen rechtlichen Anliegen wie gewohnt an recht@bvfk.tv senden.

Euer BVFK


Unsere vergangenen Newsletter finden sich unter:
https://www.bvfk.tv/news/newsletter/






Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann (1. Vorsitzender), Guido Aras, Rainer Schmidt
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

Sie erhalten diese E-Mail weil Sie sich mit der Adresse bei BVFK angemeldet haben. Wenn Sie keine E-Mails mehr erhalten möchten, können Sie sich hier
abmelden



© 2026 BVFK, Alle Rechte vorbehalten.
‌