im letzten Newsletter hatten wir bereits auf die Präsenzveranstaltungen hingewiesen, mit denen der BVFK kraftvoll ins neue Jahr gestartet ist: Die Hamburg Open am 14. und 15. Januar, die BVFK Education Days am 20. und 21. Januar in Berlin-Adlershof sowie das Symposium im Rahmen des Filmfestivals Max Ophüls Preis am 23. Januar in Saarbrücken. Wer diese Termine noch einmal nachlesen möchte, findet die Informationen im letzten Newsletter. Darüber hinaus war der Januar jedoch auch hinsichtlich unserer politischen Themen ein ausgesprochen dichter und ereignisreicher Monat. Im Mittelpunkt steht weiterhin die geplante Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Hier gibt es berechtigte Hoffnung, dass es gelingt, die Interessen des BVFK über die Arbeit innerhalb der BAGSV wirksam in den Bundestag einzubringen. Ziel ist es, politische Kriterien für selbstständige Tätigkeit klarer von abhängiger Beschäftigung abzugrenzen und diese Merkmale in eine Gesetzesvorlage einfließen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass sich Sozialgerichte künftig nicht mehr ausschließlich auf interne Auslegungen der Deutschen Rentenversicherung stützen müssen. Sozialrechtlich soll das Verfahren endlich insgesamt vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang bringen wir unter anderem die Idee einer Schnellprüfung ein, bei der bestimmte Merkmale – etwa eine KSK-Mitgliedschaft – frühzeitig auf eine selbstständige Tätigkeit hinweisen können. Auch eine BVFK-Bescheinigung im Rahmen des ProStatus-Projekts, konkret das Siegel „Freiberuflich im BVFK (FiB)“, kann hier ein hilfreiches Instrument sein. Parallel arbeiten wir intensiv am Sozialstatus-Check sowie an der Datenbank sozialgerichtlicher Urteile, die voraussichtlich im Laufe des Februars erstmals einsehbar sein wird. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals ausdrücklich zur Teilnahme am Sozialstatus-Check aufrufen! Hier findet Ihr nähere Informationen und den Fragebogen Nur mit einer ausreichend großen und belastbaren Datenbasis sind wir in der Lage, in Verhandlungen überzeugend aufzutreten und Auftraggebern aufzuzeigen, dass die Beauftragung von BVFK-Mitgliedern Rechtssicherheit bietet und das Risiko einer Scheinselbstständigkeit minimiert. Das Ziel bleibt klar: mehr, besser und vor allem auskömmlich bezahlte Arbeit – und eine BVFK-Mitgliedschaft, die genau dazu beiträgt.Damit sind wir auch bei einem weiteren wichtigen Thema des Monats: den Vorbereitungen zu den Verhandlungen über die gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) mit Sportcast und der DFL. Diese Gespräche starten im Februar und werden sich über zwei Monate erstrecken. Unser Anspruch ist es, ein gutes und somit angemessenes Ergebnis für die Kameraleute zu erzielen. Konkrete Strategien und Honorarforderungen können und werden wir selbstverständlich nicht öffentlich kommunizieren, Ihr werdet dazu aber punktuell und auf Nachfrage informiert. Immer wieder werden wir gefragt, warum die GVR mit Sportcast für den BVFK so eine große Bedeutung haben. Sportcast ist seit den Anfängen des Verbandes ein zentraler Verhandlungspartner. Die gemeinsam vereinbarten Vergütungsregeln sind rechtlich verbindlich und enthalten auch urheberrechtliche Regelungen, von denen alle Kameraleute profitieren – unabhängig davon, ob sie im Sport oder in anderen Bereichen arbeiten. Sie stärken nicht nur die Honorare jedes Einzelnen, sondern auch die Verhandlungsposition des Verbandes insgesamt.Ein weiteres zentrales Ereignis im Januar war der Tag des Rechts am 16. Januar. Der Termin war ursprünglich für November vorgesehen, wurde jedoch auf Januar verschoben – eine Entscheidung, die sich als richtig erwiesen hat. Das Interesse war groß. Inhaltlich ging es um den Sozialstatus von Kameraassistent:innen und EB-Techniker:innen, ein Thema, das insbesondere im EB-Bereich viele Kolleg:innen seit Langem beschäftigt. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Stephan Korb wurden verschiedene Beschäftigungs- und Beauftragungsmodelle beleuchtet und rechtlich eingeordnet. Bis Ende März wird daraus ein Dossier entstehen, das die unterschiedlichen Möglichkeiten mit entsprechender rechtlicher Bewertung zusammenfasst und eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet. Vor diesem Hintergrund prüfen wir auch, den Tag des Rechts künftig häufiger als einmal im Jahr anzubieten.
Zunehmend erreichen uns zudem Fragen zur Mehrwertsteuer: Wer legt den Steuersatz fest? Wer entscheidet darüber? Welche Risiken bestehen bei falscher Anwendung? Dieses Thema wird 2026 Gegenstand eines weiteren Tags des Rechts sein.Wir möchten Euch noch auf das seit dem 1. Januar 2026 geltende aktuelle BVFK-Mindesthonorar hinweisen, dass auch auf unserer Website abrufbar ist. Bereits im Januar gab es hierzu zahlreiche Gespräche: zur Berechnung, zur Belastbarkeit und dazu, wie es sinnvoll in Verhandlungen eingesetzt werden kann. Deshalb laden wir Euch herzlich zu BVFK ON AIR am Montag, den 2. Februar um 18:30 Uhr ein. Bei Interesse meldet Euch bitte unter onair@bvfk.tv an.Zum Abschluss möchten wir Euch noch besonders auf unseren "Berlinale Brunch" in Berlin am Sonntag, den 15. Februar, um 11:00 Uhr hinweisen. Dieses traditionelle Treffen ist uns wichtig, denn der persönliche Austausch lebt davon, dass möglichst viele Mitglieder dabei sind. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir Euch um eine zeitnahe Anmeldung per E-Mail an office@bvfk.tv. Der Brunch wird freundlicherweise komplett von der Messe Frankfurt gesponsert, für den BVFK entstehen hierbei keine Kosten.
Wir wünschen Euch einen guten Start in den Februar und senden herzliche Grüße
Euer BVFK
Auch in diesem Jahr folgen auf die Spotlights die Zusammenfassungen der Newsletter und der aktuellen Meldungen des letzten Monats.
Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK) Geschäftsführender Vorstand: Frank Trautmann (1. Vorsitzender), Alexander Franz, Jens Schade Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50 – www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv
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