Die KSK– Sicherheit, Status und Handlungsspielräume
BVFK-Newsletter 13.02.2026 Die KSK– Sicherheit, Status und Handlungsspielräume
Liebe Mitglieder,
die Künstlersozialkasse ist für viele von Euch seit Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des beruflichen Alltags – und zugleich immer wieder Anlass für Fragen, Unsicherheiten und Missverständnisse. Mit diesem Newsletter möchten wir Euch einen aktuellen Überblick geben, warum die KSK gerade für freiberuflich tätige Fernsehkameraleute so wichtig ist, welche Rolle sie künftig noch stärker spielen wird und wie Ihr mit gemischten Erwerbsformen souverän umgehen könnt. Aus heutiger Sicht wird die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse künftig ein noch gewichtigeres Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein als bisher. Hintergrund sind die politischen Planungen zu einer verpflichtenden Alterssicherung für Selbstständige. Für KSK-Versicherte wäre diese Absicherung bereits integriert – ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Berufsgruppen. Die KSK ist damit nicht nur ein soziales Sicherungssystem, sondern zunehmend auch ein statusrelevanter Anker.
Hier unsere FAQ’s zu diesem Thema: Warum ist die KSK für Fernsehkameraleute wichtig? Die Künstlersozialkasse ermöglicht selbstständig tätigen Kamerafrauen und Kameramännern den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu Arbeitnehmerbedingungen. Gleichzeitig ist die KSK-Mitgliedschaft ein starkes Indiz für eine selbstständige, künstlerisch-publizistische Tätigkeit – künftig voraussichtlich noch wichtiger als bisher, auch im Zusammenhang mit geplanten Reformen zur Alterssicherung Selbstständiger.
Gehören Fernsehkameraleute überhaupt zur KSK? Ja. Fernsehkameraleute zählen zur Berufsgruppe der Bildberichterstatter sowie der künstlerisch und publizistisch Tätigen. Je nach Einsatzfeld üben sie zudem journalistische Tätigkeiten aus. Diese Einordnung ist sowohl im Künstlersozialversicherungsgesetz als auch in der Satzung der KSK angelegt und sollte in der Praxis auch anerkannt werden.
Ist die KSK eine freiwillige Versicherung? Nein. Die KSK ist eine Pflichtversicherung für selbstständig künstlerisch oder publizistisch Tätige, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer unter das KSVG fällt, ist grundsätzlich versicherungspflichtig.
Welche Einkommensgrenze gilt für die KSK? Die Versicherungspflicht setzt ein jährliches Arbeitseinkommen aus der künstlerischen Tätigkeit von mehr als 3.900 Euro voraus. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger bleiben in den ersten drei Jahren auch dann versichert, wenn diese Grenze unterschritten wird.
Was passiert, wenn ich zusätzlich angestellt arbeite? Eine abhängige Beschäftigung neben der künstlerischen Tätigkeit ist möglich. In vielen Fällen werden Kranken- und Pflegeversicherung dann über den Arbeitgeber abgewickelt, während die Rentenversicherung weiterhin über die KSK läuft. Entscheidend sind Einkommen und zeitlicher Umfang. Wichtig ist: Die KSK muss immer informiert werden.
Kann ich nebenbei selbstständig, aber nicht künstlerisch arbeiten? Ja. Geringfügige selbstständige Nebentätigkeiten sind unschädlich. Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, prüft die KSK im Einzelfall, welche Tätigkeit wirtschaftlich überwiegt. Maßgeblich ist nicht allein der Umsatz, sondern das Gesamtbild der Erwerbstätigkeit.
Was bedeutet das Überwiegenprinzip? Es entscheidet, welche Tätigkeit wirtschaftlich dominant ist. Überwiegt die künstlerische Tätigkeit, bleibt die KSK-Versicherung in der Regel bestehen – auch bei zusätzlichen Einkünften aus anderen Tätigkeiten.
Muss ich Angst haben, aus der KSK zu fliegen? Nein, solange Ihr Eure Tätigkeiten korrekt und rechtzeitig meldet. Probleme entstehen fast immer durch fehlende oder verspätete Informationen, nicht durch hybride Erwerbsformen an sich.
Was muss ich der KSK melden? Jede neue oder veränderte Tätigkeit, insbesondere zusätzliche selbstständige oder abhängige Beschäftigungen. Außerdem muss bis zum 1. Dezember jedes Jahres das voraussichtliche Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit für das kommende Jahr gemeldet werden.
Was passiert, wenn ich nicht melde oder falsche Angaben mache? Die KSK kann Einkommen schätzen, Beiträge nachfordern und im Extremfall weitere rechtliche Schritte einleiten. Offenheit und frühzeitige Kommunikation sind der beste Schutz.
Warum ist die KSK auch politisch relevant? Im Zuge geplanter Reformen zur sozialen Absicherung Selbstständiger gilt die KSK als bestehendes, funktionierendes Modell. Für KSK-Versicherte wäre eine mögliche Altersvorsorgepflicht bereits integriert – ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Selbstständigen.
BVFK Fazit Die KSK ist kein Risiko, sondern ein Schutzinstrument – sozial, rechtlich und perspektivisch auch statusrelevant. Wer professionell, transparent und informiert mit ihr umgeht, stärkt die eigene Position als selbstständig tätige Kamerafrau oder Kameramann. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Sprecht mit der KSK. Frühzeitig, offen und vollständig. Dokumentiert Eure Einkünfte und Tätigkeiten realistisch und nutzt die Einzelfallprüfung, wenn sich Eure berufliche Situation verändert. Bei komplexen Konstellationen ist es sinnvoll, zusätzlich steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung einzubeziehen.
Dieses Thema ist bewusst als FAQ-Service für Euch aufbereitet. Viele der genannten Kriterien und Anforderungen decken sich bereits mit dem, was wir im BVFK seit Jahren vertreten und mit Projekten wie ProStatus vorbereitend begleitet haben.
Ihr seid gut aufgestellt – wichtig ist, die bestehenden Spielräume aktiv und informiert zu nutzen.
Im Zusammenhang der Altersvorsorge hier ein Hinweis unseres Fördermitglieds der Pensionskasse Rundfunk
Eine Altersvorsorge, die sich dem Beruf anpasst
Altersvorsorge muss zum Beruf passen – nicht umgekehrt. Das ist das Credo der Pensionskasse Rundfunk (PKR), dem Partner in Sachen Altersvorsorge für die TV- und Filmbranche, Die PKR wurde als genossenschaftsähnliche Versicherung gegründet und bietet Euch ein flexibles Altersvorsorgemodell mit Zuschuss des Arbeitgebers. Anders als bei herkömmlichen Altersvorsorgemodellen richten sich die PKR-Beiträge für Film- und TV-schaffende flexibel nach dem Einkommen. d. h. gezahlt wird nur, wenn auch Einkommen verdient wird. Galt das PKR-Modell ursprünglich nur für die Welt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so gilt seit dem 01.07.2025 der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende (TV bAV). Aus Freiwilligkeit wurde Anspruch, wenn Ihr für ein tarifgebundenes Produktionsunternehmen arbeitet, auf Produktionsdauer beschäftigt seid oder an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Kino, Streamingdienste mitwirkt Aber – auch wenn außerhalb des Tarifvertrags produziert wird, kann es einen Anspruch auf PKR-Beiträge geben. Informiert euch hierzu bei der PKR. Die Abwicklung ist einfach: Filmschaffende geben bei Vertragsunterzeichnung oder Projektbeginn an, ob sie über die PKR zusätzlich für das Alter sparen wollen (hierzu gibt es einen Standardannex zum Arbeitsvertrag). Der Arbeitgeber kümmert sich dann um die Anmeldung und Abwicklung der Altersvorsorge bei der PKR.
Auch in der nächsten Woche gibt es zur Berlinale einige hochinteressante Events für Euch. Informiert Euch auf unserer Veranstaltungsseite! https://www.bvfk.tv/news/veranstaltungen/
Herzliche Grüße Euer BVFK
Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK) Geschäftsführender Vorstand: Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50 – www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv
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