Orientierung und Sicherheit für Selbstständige – Honorare & Rechnungsstellung
Newsletter 01.12.25 Orientierung und Sicherheit für Selbstständige Honorare & Rechnungsstellung
Liebe Mitglieder,
in dieser Woche widmen wir uns einem Kernbereich unserer beruflichen Existenz: Wie stellen wir korrekt Rechnungen – und wie definieren wir realistische, rechtssichere Honorare?
Neue BVFK-Musterrechnung online Viele von euch wünschten sich in den vergangenen Monaten eine Orientierungsvorlage – nun steht sie bereit: Die BVFK-Musterrechnung mit Formulierungsbeispielen seht ihr hier. Sie ist nicht als fertiges Template gedacht, sondern als Hilfestellung, um wichtige rechtliche Hinweise korrekt zu formulieren. Dazu gehören unter anderem: - Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Rechteübertragung - Nachweis der Freiberuflichkeit (§18 EStG – Gewerbesteuerbefreiung) - Hinweis auf die Mitgliedschaft in der KSK - Verweis auf Fachkunde Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (Teamkoordinator BVFK)
Wichtig: Bei eigenem Equipment nicht „Vermietung“ schreiben, sondern „Einsatz eigener Werkzeuge im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit“. Dies ermöglicht die 7%-Regelung für Künstler:innen. Wir hoffen, dass Euch diese Seite Sicherheit in der täglichen Praxis gibt – Feedback ist willkommen. Mit Eurer Unterstützung können wir diese Seite weiter ausbauen. Wir müssen an dieser Stelle auch auf die Notwendigkeit verweisen, E-Rechnungen zu erstellen. Der BVFK plant für das 1. Quartal 2026 gemeinsam mit seinen Partnerverbänden eine Info-Veranstaltung zu diesem Thema.
In diesem Zusammenhang möchten wir Euch an die heutige Online-Veranstaltung erinnern: BVFK ON AIR – Thema Honorare Heute, Montag, 1. Dezember · 18:30–20:00 Uhr Warum ist das Thema so aktuell? Weil ab 2026 eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens (SFV) erwartet wird – gekoppelt an die politische Debatte über eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. https://www.bvfk.tv/promobox/1-12-25-bvfk-on-air/ Damit wir in diesem Prozess stark auftreten können, müssen unsere Honorare nachvollziehbar, begründbar und standardisiert kommuniziert werden. Anmeldung: onair@bvfk.tv
Wie entsteht das BVFK-Mindesthonorar? Der Ausgangspunkt ist der bundesweit gültige Tarifvertrag TV FFS für Produktionsbeschäftigte. Kameraleute nach BVFK-Berufsbild sind vergleichbaren Berufsgruppen dort gleichgestellt. Auf diesen Tarif wird der Selbstständigen-Faktor von 40 % aufgeschlagen – darin enthalten: - Altersvorsorge und Versicherungen - Ausfallzeiten, Urlaub, Weiterbildung - Verwaltung, Buchhaltung, Akquise - Risikoabsicherung - etc. Ab dem 1. Januar 2026 gilt nach dieser Formel ein Mindesttagessatz von: 527 € pro Tag
Das Mindesthonorar als Verhandlungswerkzeug In Gesprächen mit Auftraggebern könnt Ihr diese Mindesthonorare auf zwei Arten einsetzen:
Als „Wand“ VOR Euch: „Das sind die Mindesthonorare des BVFK – darunter geht es nicht.“ Als „Wand“ HINTER Euch: „Der reguläre Wert liegt eigentlich höher – wir bewegen uns aktuell darunter.“
Beide Varianten helfen, realistische Preise zu begründen. Besonders dann, wenn die Honorarsituation angespannt ist, wird die Wand zum Argumentationsschild – nicht zum Dogma. Wir möchten ausdrücklich betonen: Der BVFK schreibt keine Preise vor. Aber wir stellen Euch eine solide Basis für Verhandlungen zur Verfügung.
Politischer Ausblick Im Zentrum der Reform des SFV (Statusfeststellungsverfahren) steht die Frage, ob eine geringe Vergütung überhaupt noch als echte Selbstständigkeit gelten kann. Es wird diskutiert, ob künftig ein Mindesthonorar festgelegt wird – unterhalb dessen automatisch Scheinselbstständigkeit vorliegen würde. Das kann für uns eine Chance sein – aber nur, wenn wir realistische Honorare frühzeitig als Standard kommunizieren. Ein branchenübergreifender Einheitsstundensatz wäre problematisch, weil er unser Berufsbild nicht korrekt abbildet. Umso wichtiger ist es, dass unsere Zahlen bekannt sind – auch bei der Deutschen Rentenversicherung und bei politischen Entscheidungsträger:innen. In bisherigen Gesprächen wurde deutlich: Das BVFK-Mindesthonorar bewegt sich keinesfalls im utopischen Bereich.
Warum müssen wir jetzt aktiv werden? Wenn das Mindesthonorar als Branchenstandard etabliert ist, kann es gerichtsfest nach BGB als „taxmäßige Vergütung“ gelten. Es wäre damit ein Schutzmechanismus – und eine Stärkung der freien Berufe. Darum bitten wir Euch ausdrücklich: - Nutzt die Musterrechnung! - Kommuniziert die Mindesthonorare! - Nehmt an BVFK ON AIR teil!
Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK) Geschäftsführender Vorstand: Frank Trautmann (1. Vorsitzender), Alexander Franz, Jens Schade Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50 – www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv
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