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Reform des Statusfeststellungsverfahrens - Neue Dynamik, neue Chancen
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BVFK-Newsletter
10.04.2026

Reform des Statusfeststellungsverfahrens:
Neue Dynamik, neue Chancen

Liebe Mitglieder,

die Reform des Statusfeststellungsverfahrens hat in den letzten Tagen eine neue Dynamik entwickelt: Inzwischen liegt ein konkreter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit vor. Damit tritt ein Thema, das den BVFK seit seiner Gründung im Jahr 2009 begleitet, in eine entscheidende Phase.

Viele der grundsätzlichen Probleme des bisherigen Systems sind Euch bekannt: Rechtsunsicherheit, unklare Kriterien, lange Verfahren und vor allem das Risiko rückwirkender Einstufungen. Genau hier setzt der neue Entwurf an – und enthält tatsächlich Ansätze, die genau in die  Richtung gehen, für die wir uns seit Jahren einsetzen.

Ein zentraler Punkt ist die künftig deutlich klarere Definition von unternehmerischem Handeln. Vereinfacht gesagt: Wenn Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:Innen sich einig sind, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, und bestimmte Kriterien erfüllt sind, kann diese künftig deutlich leichter anerkannt werden.
Was dabei besonders relevant ist: Diese Kriterien orientieren sich deutlich stärker an der tatsächlichen Praxis unternehmerischer Tätigkeit; es sind nur wenige und sie sind leicht nachzuvollziehen. Die Nachweispflicht liegt dabei nicht beim Auftragnehmenden.

Nur zwei von vier Kriterien müssen zutreffen, um unternehmerisches Handeln zu definieren.

Voraussetzung ist allerdings das Recht zur Stellung einer Vertretung, wenn man selbst den Auftrag nicht ausüben kann.

  1. Zu den Merkmalen gehört, dass Ihr ein echtes wirtschaftliches Risiko tragt – also nicht nur eine feste Vergütung bekommt, sondern auch das Risiko von Ausfällen, Fehlkalkulationen oder Investitionen übernehmt. Ein klassisches Beispiel aus unserem Bereich ist die Anschaffung eigener Technik oder die Vorleistung bei Projekten, ohne Garantie auf Folgeaufträge.
  2. Ein weiteres Merkmal ist die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber. Wer regelmäßig für unterschiedliche Produktionen, Sender oder Auftraggeber/innen tätig ist, zeigt damit eine klare Marktposition und wirtschaftliche Eigenständigkeit – selbst wenn es phasenweise stärkere Bindungen an einzelne Projekte gibt.
  3. Auch eigene unternehmerische Aufwendungen spielen eine Rolle. Dazu zählen Investitionen in Equipment, Software, Weiterbildung, Versicherungen oder Infrastruktur. Gerade im kameratechnischen Bereich ist das ein zentrales Element: Wer eigenes Material einsetzt oder kontinuierlich in seine Qualifikation investiert, handelt unternehmerisch.
  4. Hinzu kommt der eigene Marktauftritt. Das kann klassisches Marketing sein, muss es aber nicht. In unserer Branche zeigt sich das oft durch Netzwerke, persönliche Kontakte, Referenzen oder wiederkehrende Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Produktionen. Sichtbarkeit am Markt wird also nicht nur durch Werbung belegt, sondern auch durch Reputation und Präsenz.

Für viele von Euch bedeutet das: Die Realität unserer Arbeit könnte erstmals systematisch anerkannt werden. Auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse scheint sich auf den ersten Blick wenig zu verändern, da hier weiterhin eine eigene Systematik greift.
Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass der Entwurf neue Fragen aufwirft.

Ein besonders sensibler Punkt ist die geplante Verknüpfung von Selbstständigkeit mit einer verpflichtenden Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Nach aktuellem Stand würden Selbstständige künftig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen müssen. Bezugsgröße sind 90% der Einkünfte, Auftraggeber:innen beteiligen sich nicht – sind aber gegenüber der DRV meldepflichtig. Wir beziffern derzeit die Kosten mit rund 10% von 90% der Einkünfte aus.

Hier entsteht ein Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die Chance auf mehr Rechtssicherheit und ein klareres Verfahren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob Selbstständigkeit damit faktisch an eine Beitragsleistung gekoppelt wird.
Ebenfalls offen ist aus unserer Sicht die Frage der Honorare. Wenn zusätzliche Verpflichtungen entstehen, müssen diese wirtschaftlich abgebildet werden. Eine Reform kann nur dann funktionieren, wenn Auftraggeber/innen bereit sind, entsprechend höhere Honorare zu zahlen. Eine klare Regelung oder zumindest eine Orientierung für Mindesthonorare fehlt im aktuellen Entwurf bislang.
Auch in weiteren Punkten sehen wir Klärungsbedarf:
Wie verbindlich ist die Stellung von Vertretungen – insbesondere in künstlerischen Berufen?
Wie wird die Rolle der KSK-Mitglieder konkret ausgestaltet?
Und wie werden bestehende Widersprüche im Zusammenspiel verschiedener Regelungen aufgelöst?

Aber wir betonen ausdrücklich:
Der Entwurf enthält viele positive Ansätze. Er zeigt, dass ein Umdenken stattfindet. Selbstständigkeit wird nicht mehr ausschließlich als Risiko betrachtet, sondern zunehmend als eigenständige und gleichberechtigte Form der Erwerbstätigkeit neben der klassischen Beschäftigung.
Das ist ein möglicher Paradigmenwechsel – und eine große Chance.

Wichtig ist jetzt: Das Verfahren steht noch am Anfang. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich über einen längeren Zeitraum laufen – wir gehen aktuell von etwa eineinhalb Jahren aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Inhalte aktiv mitzugestalten.
Genau daran arbeiten wir.
Der BVFK ist über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) eng in den Austausch eingebunden. Aktuell stimmen wir uns intensiv mit anderen Verbänden aus dem Kreativbereich ab, um zu einer gemeinsamen, tragfähigen Position zu kommen und diese konstruktiv in den politischen Prozess einzubringen.
Parallel dazu verfolgen wir weiterhin unseren eigenen Ansatz mit dem Projekt ProStatus und dem Sozialstatus-Check. Hier entwickeln wir konkrete Werkzeuge, um Selbstständigkeit anhand realer beruflicher Praxis nachvollziehbar darzustellen. Wir werden dieses Verfahren an die aktuelle politische Lage anpassen.

Unser Ziel bleibt klar:
Selbstständigkeit muss als gleichwertige, legitime und schützenswerte Erwerbsform anerkannt werden – mit fairen Rahmenbedingungen, realistischen Anforderungen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

Wir werden Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und diesen Prozess aktiv begleiten.Anpassung unserer AGB im Hinblick auf Künstliche Intelligenz
Ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz – sowohl in der Erstellung als auch in der Weiterverarbeitung von Bildmaterial. Vor diesem Hintergrund arbeiten wir aktuell an einer gezielten Anpassung unserer AGB.
Ziel ist es, Eure Rechte auch in diesem Bereich klar und zukunftssicher zu definieren – insbesondere im Hinblick auf Nutzung, Weiterverwertung und mögliche KI-basierte Bearbeitungen Eurer Arbeiten.

In diesem Zusammenhang möchten wir Euch bereits jetzt auf eine begleitende Informationsveranstaltung hinweisen:

Online-Infoveranstaltung im Mai mit Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M.
Motto: „Schütze Deine Rechte!“
Dort werden die rechtlichen Hintergründe verständlich erläutert und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben.
Weitere Informationen und Anmeldung findet Ihr hier:
https://www.bvfk.tv/veranstaltungen-und-events/19-05-26-schuetze-deine-rechte/

Euer Feedback ist gefragt
Für die Weiterentwicklung unserer AGB ist Eure praktische Erfahrung besonders wertvoll.
Daher unsere Bitte:
Gebt uns einen Überblick,
– ob und wie Ihr die BVFK-AGB aktuell nutzt
– welche Erfahrungen Ihr damit gemacht habt
– wo es offene Fragen gibt
– und an welchen Stellen Ihr Anpassungsbedarf seht

Bitte schreibt uns dazu an: recht@bvfk.tvBVFK ON AIR – Anpassung der Termine
Unser monatliches Online-Format BVFK ON AIR wird im Mai ausnahmsweise nicht stattfinden.
Der reguläre Termin würde unmittelbar vor unserer Mitgliederversammlung am 5.05. liegen – inhaltlich würde sich das überschneiden.
Für die Sommermonate planen wir zudem eine Anpassung des Rhythmus:
BVFK ON AIR wird vorübergehend in einen 2-Monats-Turnus übergehen.

Die nächsten geplanten Termine sind demnach:
– Anfang Juni
– Anfang August
– Anfang Oktober
Wie gewohnt jeweils am ersten Werktag des Monats.

Wir halten Euch hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden und freuen uns, wenn Ihr Euch weiterhin aktiv einbringt.

Herzliche Grüße
Euer BVFK







Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

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