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BVFK Newsletter – 21. August 2026
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BVFK-Newsletter
21.08.2026

Selbstständig arbeiten, Selbstständig vorsorgen, selbstständig gestalten


Liebe Mitglieder,

bereits vor 14 Tagen haben wir uns mit der Rentenreform und insbesondere mit den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge beschäftigt. Auch in dieser Ausgabe bleiben wir beim Thema soziale Absicherung und Altersvorsorge für Selbstständige – diesmal mit einem Blick auf die aktuellen politischen Entwicklungen und auf Fragen, die für unsere berufliche Praxis unmittelbar relevant sind.

Altersvorsorge und Selbstständigkeit: Reformen müssen zusammenpassen
Die Diskussion über eine mögliche verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige geht weiter. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass Altersvorsorge und die Frage, unter welchen Bedingungen Selbstständigkeit überhaupt rechtssicher möglich ist, nicht voneinander getrennt betrachtet werden können.
Die Deutsche Rentenversicherung weist bereits heute darauf hin, dass bestimmte Gruppen von Selbstständigen gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören unter anderem Künstler:innen und Publizist:innen sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Für andere Selbstständige besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung oder einer Antragspflichtversicherung
Für freiberufliche Kameraleute ist deshalb entscheidend, dass eine künftige Regelung die tatsächliche berufliche Realität berücksichtigt: wechselnde Auftraggeber, projektbezogene Beschäftigung, schwankende Einkommen und teilweise erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Jahren.
Auch die Frage der Statusfeststellung gehört in diesen Zusammenhang. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat inzwischen einen konkreten Vorschlag für eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem gesetzliche Kriterien, anhand derer Selbstständigkeit besser und vorhersehbarer beurteilt werden könnte. Der Vorschlag sieht außerdem Regelungen vor, die Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen mehr Rechtssicherheit geben sollen. (Gründer und Selbstständige Deutschland)


Aus Sicht des BVFK ist dies ein wichtiger Ansatz. Altersvorsorgepflichten können nicht isoliert betrachtet werden. Wer von Selbstständigen verlangt, eigenständig für das Alter vorzusorgen, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass diese Selbstständigkeit rechtssicher ausgeübt werden kann und wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Der BVFK wird diese Entwicklungen gemeinsam mit der BAGSV weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen von Solo-Selbstständigen und Freiberufler:innen in der politischen Diskussion angemessen berücksichtigt werden.Welche Technikthemen interessieren Euch?
Mit der Firma CVP konnten wir im August einen neuen technischen Kooperationspartner für den BVFK gewinnen. Gleichzeitig stehen wir auch mit unseren anderen technischen Kooperationspartnern und Fördermitgliedern regelmäßig im Austausch. Daraus entstehen immer wieder Ideen für Veranstaltungen, Workshops und technische Formate.

Jetzt möchten wir allerdings genauer wissen, was Euch tatsächlich interessiert.
- Welche Kamerasysteme möchtet Ihr einmal ausführlich kennenlernen?
- Welche neuen Technologien sind für Eure tägliche Arbeit relevant?
- Gibt es bestimmte Workflows, Softwarelösungen oder technische Fertigkeiten, zu denen Ihr Euch einen Workshop wünscht?

Schickt uns Eure Vorschläge und Wünsche an office@bvfk.tv.

Wir sammeln die Themen und prüfen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, welche Workshops und Veranstaltungen sich daraus entwickeln lassen.
Wegezeit als Arbeitszeit – ein interessantes Urteil auch für Selbstständige?
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Wegezeit sorgt derzeit für Aufmerksamkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Fahrzeiten von Arbeitnehmer:innen als Arbeitszeit gelten. Betroffen sind auch Freischaffende ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort, die beispielsweise vom Wohnort direkt zum ersten Kunden und vom letzten Kunden wieder nach Hause fahren.

Das Urteil lässt sich nicht unmittelbar auf selbstständige Kameraleute übertragen.
Interessant ist aber der Gedanke dennoch. Die Frage, welche Zeiten zur Leistungserbringung gehören und wie sie vergütet werden, sollte bei Selbstständigen nicht einfach dem Zufall überlassen bleiben. Gerade bei Fahrten zu wechselnden Produktionsorten, Vorbereitungszeiten oder anderen notwendigen Tätigkeiten können entsprechende Regelungen in den eigenen AGB oder im jeweiligen Auftrag sinnvoll sein.
Das Urteil kann deshalb ein weiterer Anknüpfungspunkt für die Gestaltung von Vertragsbedingungen, Gefährdungsbeurteilungen und individuellen Vereinbarungen sein. Es lohnt sich, solche Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei der eigenen Kalkulation nicht nur die eigentliche Drehzeit zu betrachten.Gemeinsam mit dem BVK: Regionaler Austausch
An dieser Stelle noch einmal unser herzlicher Dank an den BVK: Der Bundesverband Kinematografie lädt regelmäßig auch BVFK-Mitglieder zu seinen regionalen Jour-fixe-Veranstaltungen ein. Die jeweiligen Termine findet Ihr auf unserer Website.
Das gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Auch unsere regionalen Informationstreffen stehen Kolleg:innen des BVK offen; entsprechende Einladungen werden regelmäßig weitergegeben.
Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zum Austausch innerhalb unserer Berufsgruppe. Gerade in einer Zeit, in der sich die Rahmenbedingungen unserer Arbeit schnell verändern, ist es wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu erkennen.Ein spannender Spätsommer und Herbst
Der Sommer geht langsam zu Ende. Trotz Urlaubszeit und Hitzewelle waren die vergangenen Wochen für den BVFK alles andere als ruhig. Viele Themen laufen weiter oder müssen nach der Sommerpause mit neuer Energie angegangen werden.
Ab September wird unser Newsletter wieder wöchentlich erscheinen. Und die Themen gehen uns nicht aus: Neben dem Statusfeststellungsverfahren und unserem politischen Lobbying beschäftigen uns weiterhin die Honorarsituation und laufende Verhandlungen. Auch beim Urheberrecht stehen mit dem Thema "Direktvergütungsanspruch" neue Herausforderungen auf der Tagesordnung.

Gleichzeitig planen wir eine Reihe von Veranstaltungen und Workshops. Der bvft (Berufsvereinigung Filmton) bereitet für den 20. Oktober einen Event zum Thema "KSK" vor, an dem wir teilnehmen können.
Außerdem arbeiten wir an einem 2-tägigen Seminar zum Thema Lichtgestaltung und Lichtdesign, sowie einem HDR-Workshop.
Der Tech Day in Köln ist ebenfalls in Planung.
Und nicht zuletzt erwarten wir von der IBC in Amsterdam im September neue Impulse für technische Entwicklungen, Kooperationen und die weitere Arbeit des BVFK.Weiterbildungsangebote in Hessen mitgestalten
Unser Kooperationspartner Filmhaus Frankfurt bittet Film- und Medienschaffende in Hessen um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage zu Weiterbildungsbedarfen. Gefragt sind alle Gewerke und Erfahrungsstufen – auch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, zukünftige Weiterbildungsangebote gezielter an den tatsächlichen Bedürfnissen der Branche auszurichten. Die Frist wurde verlängert: Noch bis zum 17. September 2026 könnt Ihr teilnehmen.
Hier geht es direkt zur Umfrage

Es bleibt also viel zu tun. Wir freuen uns darauf!
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

Euer BVFK






Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

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