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BVFK-Newsletter vom 6.11.2026

Selbstständigkeit braucht Rechtssicherheit – der BVFK bringt die Kamerabranche in die politische Reformdiskussion ein


Liebe Mitglieder,

Zunächst der Hinweis auf die Veranstaltungen der nächsten Wochen:

27.–29. November | BVFK KI-Workshop in Kooperation mit dem Filmhaus Frankfurt
„KI-Bildgestaltung – Grundlagen der KI-basierten Bildmedien“ mit BVFK-Mitglied Volker Striemer. Praxisorientierter Workshop zur KI-gestützten Bild- und Videogestaltung. Informationen und Anmeldung

5.–6. Dezember | BVK Masterclass „BEHIND the WHEELS“ – Berlin
Kurbeln auf das nächste Level bringen. Weitere Informationen und Anmeldung folgen. Aktuelle Hinweise

7. Januar 2027 | BVFK ON AIR – 18:30 bis 20:00 Uhr, online

Das digitale Austauschformat für Mitglieder von BVFK und BVK. Weitere Informationen

12.–13. Januar 2027 | BVFK Lehrgang Lichtdesign für Studio und Event
„Farbe und Bewegung – Lichtdesign für Studio & Event, Fiktion & Feature“. Informationen und Anmeldung


Alle Termine und weitere Veranstaltungen findet Ihr auf unserer BVFK-Veranstaltungsseite.Die Zukunft der Selbstständigkeit steht derzeit auf der politischen Tagesordnung
Zwei Themen sind dabei eng miteinander verbunden und für unseren Berufsstand von grundlegender Bedeutung: die Reform des Statusfeststellungsverfahrens und die geplante Alterssicherung für Selbstständige.
Der BVFK arbeitet seit Langem daran, die besonderen Arbeitsbedingungen in Film und Fernsehen in diese Diskussion einzubringen. Jetzt kommt Bewegung in die politische Debatte. Und wir sind dabei.

10. November: BVFK beim parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag
Am Dienstag, den 10. November, nimmt der BVFK im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) am parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag teil.
Dabei erhalten wir die Möglichkeit, in einem eigenen zehnminütigen Beitrag die besonderen Herausforderungen der Film- und Fernsehbranche darzustellen. Am Beispiel der Kamerabranche werden wir erläutern, warum die derzeitige Statusfeststellung für viele hochqualifizierte, projektbezogen arbeitende Selbstständige erhebliche rechtliche Unsicherheiten schafft.
Wir vertreten damit nicht nur die Interessen der Kameraleute, sondern bringen stellvertretend auch die Situation anderer kreativer Berufe in die politische Diskussion ein.
Das ist eine wichtige Gelegenheit: Wir können den politischen Entscheidungsträgern unmittelbar vermitteln, wie sich die gesetzlichen Regelungen in der beruflichen Praxis auswirken – und welche Veränderungen notwendig sind.

Meldet Euch bitte, falls Ihr für diesen Event oder in diesem Zusammenhang Beispiele habt, die die Absurdität des geltenden Rechtszustand verdeutlichen.
Wir tragen das dann gerne am Dienstag bei gegenüber den Abgeordneten vor. Diese persönlichen Beispiele sind meist beeindruckender als akademische Argumente.

Statusfeststellung: Ein neuer Reformansatz liegt auf dem Tisch
Am 26. Oktober haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesarbeitsministerium ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Reform des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens vorgelegt.
Das Papier greift ein Problem auf, das der BVFK seit Jahren beschreibt: Die bisherigen Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation reichen in einer modernen, projektorientierten Arbeitswelt nicht mehr aus, um Selbstständigkeit in allen Fällen rechtssicher zu beurteilen.
Gerade in unserer Branche ist das ein zentrales Problem. Kameraleute arbeiten häufig in wechselnden Produktionsteams, an vorgegebenen Drehorten und innerhalb enger zeitlicher Abläufe. Das ist Teil der Produktionsrealität. Daraus darf aber nicht automatisch eine abhängige Beschäftigung abgeleitet werden.
Der neue Vorschlag sieht deshalb einen zusätzlichen Weg vor, eine selbstständige Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich anzuerkennen. Dafür sollen fünf unternehmerische Kriterien gelten:

- eigene Gewinnchancen und Verlustrisiken
- das Recht, eine Vertretung zu stellen (das bedeutet, Ihr habt die Möglichkeit den Auftrag auf eine andere geeignete Person oder an ein Subunternehmen zu delegieren)
- Tätigkeit für mehrere Auftraggeber
- typische unternehmerische Aufwendungen
- ein werbendes Auftreten am Markt.

Mindestens drei dieser fünf Merkmale sollen erfüllt sein. Weisungsgebundenheit und Eingliederung würden bei diesem zusätzlichen Zugang zur Selbstständigkeit außer Betracht bleiben.
Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Denn damit könnte Selbstständigkeit künftig auch dann rechtssicher möglich sein, wenn jemand beispielsweise über längere Zeit für einen Auftraggeber arbeitet, keine eigenen Beschäftigten hat oder nur geringe eigene Betriebsausgaben trägt.
Wichtig ist: Es handelt sich bislang um Eckpunkte für eine geplante Reform, nicht um geltendes Recht. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung muss noch folgen.



Warum ist das für uns Kameraleute wichtig?
Viele Kolleginnen und Kollegen verfügen über eine KSK-Mitgliedschaft, eine steuerliche Bescheinigung des Finanzamts, eine Berufshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Bestätigung ihres Berufsverbands, beispielsweise das FiB-Siegel des BVFK. All diese Nachweise haben einen eigenen Wert. Sie beantworten aber nicht die entscheidende sozialversicherungsrechtliche Frage: Ist der konkrete Einzelauftrag eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung?
Denn beurteilt wird bislang nicht einfach die Person, sondern das tatsächliche einzelne Auftragsverhältnis.
Das führt zu einer paradoxen Situation: Eine hochqualifizierte Kameraperson kann eigenständig gestalten, unternehmerische Verantwortung tragen und wirtschaftlich auf eigene Rechnung arbeiten – und trotzdem kann die konkrete Tätigkeit als Beschäftigung eingestuft werden.
Für Auftraggeber entsteht dadurch ebenfalls ein erhebliches Risiko. Im Zweifel werden Aufträge nicht mehr an freie Kameraleute vergeben, obwohl beide Seiten ausdrücklich eine selbstständige Zusammenarbeit wünschen.
Genau diese Unsicherheit muss eine Reform beseitigen.



Alterssicherung: Selbstständigkeit muss auch wirtschaftlich möglich bleiben
Die Reform der Statusfeststellung und die geplante Alterssicherung für Selbstständige hängen politisch eng zusammen. Das Eckpunktepapier sieht ausdrücklich vor, beide Vorhaben parallel umzusetzen.
Dabei ist eine wichtige Klarstellung enthalten: Eine mögliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll unabhängig davon geregelt werden, auf welcher Grundlage ihre Selbstständigkeit sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird. Die Beiträge sollen von den Selbstständigen selbst an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Eine unmittelbare Beitragserhebung bei den Auftraggebern durch Einbehalt von Honoraranteilen ist nach dem Eckpunktepapier nicht vorgesehen.
Für uns bleibt entscheidend: Eine verpflichtende Altersvorsorge muss die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Selbstständigen berücksichtigen. Projektbezogene Erwerbsbiografien, schwankende Einkommen und bereits bestehende Formen der Altersvorsorge müssen angemessen einbezogen werden. Eine zusätzliche Verpflichtung darf nicht dazu führen, dass selbstständige Arbeit wirtschaftlich unmöglich wird.
Rechtssicherheit und Alterssicherung gehören deshalb zusammen. Wer Selbstständigkeit erhalten und stärken will, muss auch ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen verstehen.

Der BVFK bleibt dran – und bringt die Praxis an den politischen Tisch
Mit dem parlamentarischen Frühstück am 10. November, unserer fachlichen Präsentation und der Auseinandersetzung mit dem neuen Eckpunktepapier setzen wir unsere Arbeit konsequent fort.
Wir wollen Regelungen, die der tatsächlichen Arbeitswelt gerecht werden. Selbstständigkeit muss dort möglich sein, wo Menschen eigenverantwortlich, qualifiziert und unternehmerisch tätig sind. Und sie muss rechtlich verlässlich von abhängiger Beschäftigung abgegrenzt werden können.
Das ist eine entscheidende Zukunftsfrage für unseren Berufsstand – und für viele andere freie Berufe.

Der BVFK wird sich weiterhin mit seiner Expertise, seinen Erfahrungen aus der Praxis und im Bündnis mit anderen Selbstständigenverbänden dafür einsetzen, dass die Reform nicht an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbeigeht.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Euer BVFK







BVFK (Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V.)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv
Die Bildrechte liegen beim BVFK

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