Webversion | abmelden | Profil aktualisieren
‌
Logo
Sozialstatus neu denken!
‌
‌

BVFK-Newsletter
6.02.2026
Sozialstatus neu denken – warum die Reform jetzt eine echte Chance ist


Liebe Mitglieder,

es ist an der Zeit, Euch ausführlicher über die laufenden politischen Bemühungen zur Reform des Sozialstatusfeststellungsverfahrens zu informieren. Der BVFK bringt sich hier aktiv ein – sowohl über seine Mitarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) als auch über eigene Initiativen wie unser ProStatus-Projekt.

Ds vordergründige Ziel der aktuellen politischen Gespräche ist es nicht mehr, das Statusfeststellungsverfahren in seiner bisherigen Form weiter zu „optimieren“. Vielmehr geht es um einen grundsätzlichen Perspektivwechsel: Das Verfahren soll in vielen Fällen überflüssig werden. Prüfungen, Doppelprüfungen und Zuständigkeitswirrwarr sollen reduziert, Kompetenzen neu geordnet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Wenn dieser Ansatz gelingt, kann daraus eine echte Win-win-Situation entstehen – für Selbstständige, Auftraggeber und auch für die Verwaltung.
Der Hintergrund ist bekannt: Selbstständige Erwerbstätigkeit wird im geltenden Recht häufig noch immer als Ausnahme, Risiko oder Abweichung von der „Normalität“ abhängiger Beschäftigung betrachtet. Diese Sichtweise ist weder zeitgemäß noch wirtschaftlich sinnvoll. Die politische Initiative der BAGSV setzt deshalb auf einen positiven Ansatz: Selbstständigkeit soll klar definiert, rechtssicher beschrieben und mit eindeutigen Positivkriterien versehen werden.

Die Herausforderung der bisherigen Praxis ist die Zersplitterung der Bewertung. Es ist für viele schwer vermittelbar, dass beispielsweise ein und dieselbe Tätigkeit arbeitsrechtlich als abhängig, steuerrechtlich jedoch als selbstständig eingestuft werden kann. Ein Ziel ist eine einheitlichere, verständlichere Betrachtung über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg.

Innerhalb der BAGSV ist dabei klar, dass unterschiedliche Berufsgruppen sehr unterschiedliche Arbeitsrealitäten und Einkommensstrukturen haben. Diese Unterschiede werden ernst genommen und professionell diskutiert. Kein beteiligter Verband – und ganz sicher nicht der BVFK – gibt eigene Interessen auf. Im Gegenteil: Die gemeinsame Arbeit stärkt die Argumente aller, weil Erkenntnisse, Daten und Erfahrungen gebündelt werden. Auch Allianzen mit weiteren Akteuren, etwa dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), fließen in diese Arbeit ein.

Grundlage der aktuellen Vorschläge sind unter anderem ein Positionspapier der BAGSV, die Ergebnisse des Deutschen Juristentages sowie ein viel beachteter Fachaufsatz von Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts. Aus diesen Quellen wurde ein Kriterienmodell entwickelt, das zwischen Positiv-, Negativ- und neutralen Kriterien unterscheidet.

Bereits auf definitorischer Ebene wird ein wichtiger Schritt vorgeschlagen: Der Titel von § 7 SGB IV soll künftig nicht mehr nur „Beschäftigung“, sondern ausdrücklich auch „selbstständige Tätigkeit“ benennen. Darüber hinaus ist eine sogenannte Vermutungsregelung vorgesehen. Liegen bestimmte Positivkriterien vor, wird rechtlich vermutet, dass eine selbstständige Tätigkeit besteht. Eine Umkehr der Beweislast wäre damit denkbar: Nicht mehr die Selbstständigen müssten ihre Selbstständigkeit beweisen, sondern die Deutsche Rentenversicherung müsste eine abhängige Beschäftigung nachweisen.

Diese Vermutungsregelung soll auch für nebenberufliche Selbstständigkeit sowie für Tätigkeiten neben Altersrente oder Pension gelten – ein für viele Kolleginnen und Kollegen sehr relevanter Punkt.

Zu den diskutierten Positivkriterien gehören unter anderem, dass beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind, dass ein eigenes unternehmerisches Risiko getragen wird, dass über Arbeitszeit und Einsatz eigenständig verfügt werden kann und dass eine frei gestaltete Tätigkeit vorliegt.

Weitere Kriterien, die aktuell beraten werden, sind unter anderem eine angemessene Honorierung – orientiert an der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV oder an berufsspezifischen Modellen –, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt, eine bestehende Krankenversicherung, gegebenenfalls eine Altersvorsorge sowie die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber.
Auch Aspekte wie besondere Fachkompetenz oder Spezialwissen spielen eine Rolle.
Darüber hinaus werden klassische Merkmale unternehmerischen Handelns berücksichtigt:
Eigene Buchhaltung, Geschäftskonto, Marketingaktivitäten, Website oder professionelle Social-Media-Auftritte, Nutzung von Unternehmenssoftware, eigene Investitionen in Arbeitsmittel, Versicherungen, Büro- oder Coworking-Kosten, Netzwerkarbeit und – nicht zuletzt – ein Einkommen, das über vergleichbaren angestellten Tätigkeiten liegt.
Ihr seht: Viele dieser Punkte sind für Kameraleute nach den Berufs-Standards des BVFK längst Realität und seit Jahren Teil unserer Expertise.
Das zeigt, dass wir gut vorbereitet sind und in den aktuellen Diskussionen nicht reagieren, sondern gestalten.

Mit diesem Newsletter möchten wir diese Thesen bewusst zur Diskussion stellen. Uns ist klar, dass das Thema komplex ist und viele individuelle Fragen aufwirft.
Vorstellbar wäre, dieses Thema beim nächsten BVFK ON AIR Formate am 2. März aufzugreifen und dort gemeinsam zu vertiefen.

Eure Rückmeldungen und Fragen helfen uns dabei, die weiteren Schritte sinnvoll zu planen.Abschließend möchten wir Euch noch auf mehrere wichtige und zugleich sehr spannende, interessante Veranstaltungen innerhalb der kommenden zehn Tage hinweisen.

Bereits in der nächsten Woche, am Mittwoch, den 11. Februar, findet unser bewährtes Mitgliederformat das „BVFK-Rechteck“ statt. In dieser kostenlosen Rechtsberatung steht Euch erneut Fachanwalt Tobias Sommer für Fragen rund um Verträge, Sozialstatus und berufliche Praxis zur Verfügung. Anmeldungen sind wie gewohnt per E-Mail an recht@bvfk.tvmöglich.

In der darauffolgenden Woche beginnt dann die Berlinale – ein zentraler Treffpunkt unserer Branche.

Am Sonntag, den 15. Februar 2026, laden wir Euch herzlich zu unserem traditionellen Berlinale-Brunch ein. Bitte meldet euch zeitnah unter office@bvfk.tv an, da die Plätze begrenzt sind und wir uns über eine möglichst starke Präsenz unserer Mitglieder sehr freuen würden.

Drei Tage später in der Berlinale-Woche erwartet Euch zudem ein weiteres Highlight: Unser neuer Partner „Robe“ veranstaltet mit Unterstützung des BVFK am 17. Februar 2026 ein großes, auch technisch äußerst interessantes Berlinale-Event in Potsdam-Babelsberg. Die Veranstaltung steht jedem offen. Anmeldung und weitere Informationen über unsere Website.

Wir freuen uns sehr, Euch bei möglichst vielen dieser Termine persönlich zu begegnen – macht mit!

Eine schöne Woche und
Herzliche Grüße
Euer BVFK








Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

Sie erhalten diese E-Mail weil Sie sich mit der Adresse bei BVFK angemeldet haben. Wenn Sie keine E-Mails mehr erhalten möchten, können Sie sich hier
abmelden




© 2026 BVFK, Alle Rechte vorbehalten.
‌