Sportcast und BVFK verlängern Gemeinsame Vergütungsregeln bis 2029 ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­
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BVFK Newsletter – 4. September,ber 2026
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BVFK-Newsletter
4.09.2026

Sportcast und BVFK verlängern Gemeinsame Vergütungsregeln bis 2029


Liebe Mitglieder,

wir möchten Euch über das Ergebnis unserer Verhandlungen mit Sportcast und der Bundesliga GmbH informieren.
Der BVFK hat in den vergangenen Monaten intensiv über die Fortführung der  Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für die Kameraleute bei den Spielen der Bundesliga und der 2. Liga verhandelt.
Unter der Bedingung, dass die Honorare jetzt – rückwirkend zum Saisonstart – steigen, haben wir uns darauf verständigt, die bestehende GVR-Vereinbarung aus dem Jahr 2023 fortzuführen und die Kündigung dieser GVR zurückzunehmen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine neue GVR.
Die bestehende Vereinbarung wird lediglich hinsichtlich der Laufzeit und der Vergütung angepasst.
Damit steigt die Vergütung für einen Kameraeinsatz ab der Saison 2026/27 deutlich an und die bisherige Vereinbarung wird bis mindestens zum 30. Juni 2029 fortgeführt.


Entscheidend für die Einigung war die Anhebung der Honorare rückwirkend zum Beginn der Saison 2026/27.
Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2023 wird fortgeführt und hinsichtlich Laufzeit und Vergütung angepasst.
Die bisherige Mindestvergütung von 485 Euro pro Einsatz steigt auf:
- 525 Euro in der Saison 2026/27
- 530 Euro in der Saison 2027/28
- 535 Euro in der Saison 2028/29Über die nächsten drei Spielzeiten bis einschließlich der Saison 2028/2029 ergibt sich damit ein durchschnittliches Mindesthonorar von 530 Euro pro Einsatz – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 485 Euro um durchschnittlich 9,3 Prozent für die Gesamtlaufzeit von drei Jahren. Der durchschnittliche Stundensatz beträgt somit 88,33 EUR/Std. (bisher: 80,83 EUR/Std.)

Es handelt sich wie bisher um ein Mindesthonorar, was 6 Arbeitsstunden am sogenannten „Basis-Signal“ abdeckt. Das Basis-Signal betrifft die Übertragung/Aufzeichnung des Spielgeschehens.
Die gemeinsame Erklärung von Sportcast und BVFK könnt Ihr HIER einsehen.
Für uns ist das ein richtiger Schritt: Die Verbesserung kommt unmittelbar bei den Kameraleuten an und schafft für die kommenden drei Spielzeiten eine verbindliche Mindestvergütung.

 Ein richtiger Schritt – aber noch nicht das Ende
Der BVFK hatte die bestehende GVR ursprünglich gekündigt, weil sie aus unserer Sicht wesentliche Schwächen aufweist.
Dazu gehören insbesondere die Ausgestaltung der Beteiligung an den erheblichen Erlösen aus der Verwertung des Basissignals, die bestehenden Schwellenwerte und Fragen der Transparenz.
Die Fortführung bedeutet deshalb ausdrücklich nicht, dass diese Themen vom Tisch sind.
Wir haben uns vielmehr dafür entschieden, eine sofortige Verbesserung der Vergütung zu erreichen, anstatt über Jahre auf eine vollständig neue Vereinbarung zu warten. Gleichzeitig bleibt unser Ziel bestehen, für die nächste Verhandlungsrunde eine deutlich weiterentwickelte Grundlage zu schaffen.
Die Bundesliga hat uns bestätigt, dass wir auch während der Laufzeit über die benannten Punkte weiter sprechen können.
In den kommenden drei Jahren wollen wir deshalb gemeinsam mit Euch sowie möglichst auch mit anderen Interessenvertretungen eine Strategie für die nächste Verhandlungsrunde entwickeln. Dazu werden wir auch den anderen Kameraverband CameraPro  einladen.
Es werden insbesondere die Beteiligung an Verwertungserlösen, Transparenz, Schwellenwerte, die Nutzung des Basissignals und auch die Auswirkungen von KI auf die Verwertung audiovisueller Inhalte eine Rolle spielen.
Die bisherigen GVR zeigen zugleich, dass eine gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG ein wirksames Instrument sein kann, um für eine Berufsgruppe verbindliche und angemessene Vergütungsstandards zu vereinbaren.

Was ist der Vorteil für nicht direkt betroffenen Kameraleute?
Die Einigung mit Sportcast betrifft nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die unmittelbar für die Bundesliga arbeiten. Letztlich profitieren davon alle Kameraleute – und insbesondere die Mitglieder des BVFK. Denn die in einer Gemeinsamen Vergütungsregel erzielten Honorare schaffen einen konkreten und nachvollziehbaren Referenzwert für die Vergütung professioneller Kameratätigkeit. Auch der daraus ableitbare Stundensatz kann bei der Bewertung und Verhandlung angemessener Honorare in anderen Tätigkeitsbereichen eine wichtige Argumentationsgrundlage sein.
Das ist auch im rechtlichen Zusammenhang des Bürgerlichen Gesetzbuchs relevant: Sowohl § 612 Abs. 2 BGB für Dienstverträge als auch § 632 Abs. 2 BGB für Werkverträge sehen vor, dass bei fehlender konkreter Vergütungsvereinbarung die übliche Vergütung als vereinbart gelten kann.
Die mit Sportcast vereinbarten Sätze sind zwar nicht automatisch eine „Taxe“ oder unmittelbar auf andere Tätigkeiten übertragbare Vergütung. Sie können aber als dokumentierter Markt- und Branchenwert eine wichtige Orientierung und Argumentationshilfe darstellen.
Damit wird die GVR zu einem Baustein für die gesamte Berufsgruppe: Sie stärkt die Position des BVFK bei weiteren Vergütungsverhandlungen – nicht nur im Sport, sondern auch bei anderen Kamera- und EB-Kamera-Tätigkeiten, die der BVFK abbildet und vertritt.

Was in einem Bereich als angemessene Vergütung professioneller Kameraarbeit durchgesetzt wird, kann damit auch für andere Bereiche zum Maßstab und zur Argumentationsgrundlage werden.
EB-Teams: Wirtschaftlicher Druck nimmt zu
Parallel zu den Verhandlungen im Sportbereich erreichen uns weiterhin Rückmeldungen zur wirtschaftlichen Situation bei EB-Teams.
Insbesondere bei Produktionen für ProSiebenSat.1, aber auch im Umfeld des Bayerischen Rundfunks und anderer Auftraggeber, werden teilweise Preise angeboten, die aus unserer Sicht nicht mehr mit den bestehenden BVFK-Standards und einer wirtschaftlich tragfähigen Berufsausübung vereinbar sind.
Dabei geht es nicht nur um die Höhe des Gesamtpreises. Entscheidend ist auch die Frage, wie Personal- und Technikkosten kalkuliert werden und ob die Vergütung der einzelnen Teammitglieder ihrer jeweiligen Verantwortung und Leistung entspricht.

Der BVFK setzt sich deshalb dafür ein, dass Teampreise transparent aufgeschlüsselt werden und insbesondere Kamera, Assistenz, Technik und weitere Kostenpositionen nicht in einem Gesamtpreis verschwinden.
Wir stehen hierzu weiterhin im Austausch mit Auftraggebern und betroffenen Kolleginnen und Kollegen und prüfen auch rechtliche und kollektivrechtliche Möglichkeiten.
Wenn Ihr selbst von problematischen Ausschreibungen oder Honorarentwicklungen betroffen seid, meldet Euch bitte bei uns (recht@bvfk.tv). Auch Hinweise aus dem Kreis von Nichtmitgliedern sind willkommen. Wir behandeln entsprechende Informationen vertraulich und anonymisiert.
Je besser wir die konkrete Situation kennen, desto gezielter können wir handeln.
BVFK auf der LEaTcon in Hamburg
Vom 6. bis 8. Oktober ist der BVFK auf der LEaTcon in Hamburg mit einem eigenen Stand vertreten.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auch dort das Thema künstliche Intelligenz und die Zukunft unseres Berufsbildes sein. Frank Trautmann wird an einer Podiumsdiskussion zum Thema KI im Zusammenhang mit der Transformation des berufliches Selbstverständnis teilnehmen.
Die LEaTcon bietet darüber hinaus eine gute Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche ins Gespräch zu kommen und den BVFK vor Ort kennenzulernen.
Für BVFK-Mitglieder und weitere Interessenten, die Ihr ansprechen könnt, stehen kostenlose Eintrittskarten zur Verfügung. Interessierte Mitglieder können sich ab sofort bei office@bvfk.tv melden.
Wir freuen uns auf viele Gespräche und Euren Besuch an unserem Stand!

 Die kommenden Wochen bleiben damit spannend: bei den Vergütungen, bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Arbeit, bei den rechtlichen Fragen rund um Selbstständigkeit und Urheberrecht – und nicht zuletzt bei den technologischen Veränderungen durch KI.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

Euer BVFK






Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

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