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BVFK-Newsletter vom 25.09.2026

Urheber-Rechte mit Direktvergütungsanspruch

Liebe Mitglieder,
zukünftig stellen wie am Anfang der Newsletter die nächsten BVFK-Events vor. Um eine übersichtlichere Terminplanung zu ermöglichen.

Die nächsten BVFK-Termine auf einen Blick:

30. September 2025 - Tech Day Cologne
Der BVFK ist zu Gast bei Mediatec in Köln. Der Tech Day bietet Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen der Broadcast- und Kameratechnik kennenzulernen, sich mit Herstellern und Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und neue technische Impulse für die tägliche Arbeit mitzunehmen.

1. Oktober 2026 - BVFK ON AIR
Am 1. Oktober geht BVFK ON AIR in die nächste Runde. Neben dem Austausch untereinander werden wir auch aktuelle rechtliche und berufspolitische Themen ansprechen.

Dazu gehört insbesondere die Frage der urheberrechtlichen Vergütung und der Direktvergütungsanspruch. Letzterer ist auch unser Newsletter-Hauptthema weiter unten.

1. Oktober 2026 - BVFK Jour Fixe
Ebenfalls am 1. Oktober findet der Jour fixe unseres Partnerverbandes BVK statt. Der regelmäßige Austausch zwischen den Berufsverbänden ist für uns ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Arbeit für die professionellen Kameraberufe.

6.–8. Oktober 2026 – LEaT con in Hamburg
Der BVFK ist auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand auf der LEaT con in Hamburg vertreten. Vom 6. bis 8. Oktober treffen sich dort zahlreiche Unternehmen und Fachleute aus den Bereichen Broadcast, Live, Stage und Veranstaltungstechnik. Auch Künstliche Intelligenz und neue Produktionsworkflows gehören zu den zentralen Themen der Messe.
Weitere Informationen zur Messe HIER

7. Oktober 2026 - BVFK-RECHTECK
Mit dem BVFK-RECHTECK steht unseren Mitgliedern wieder die kostenlose individuelle Rechtsberatung mit Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M., zur Verfügung. Gerade bei Fragen zum Urheberrecht, zu Vergütungsansprüchen und zur konkreten beruflichen Situation kann dieses Angebot eine wichtige erste Orientierung geben.

Alle Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen findet Ihr wie gewohnt auf unserer Veranstaltungsseite:

BVFK-Veranstaltungen und EventsDirektvergütungsanspruch: Ein wichtiges Instrument für die Zukunft der Kameraarbeit
Neben den unmittelbar bevorstehenden Veranstaltungen möchten wir heute ein Thema in den Mittelpunkt stellen, das für die wirtschaftliche Zukunft unseres Berufsstandes von erheblicher Bedeutung sein kann: den Direktvergütungsanspruch, kurz DVA.

Die Frage dahinter ist einfach formuliert: Wie können Urheberinnen und Urheber auch dann angemessen an der Nutzung ihrer Werke beteiligt werden, wenn sie selbst nicht unmittelbar Vertragspartner desjenigen sind, der mit diesen Werken Einnahmen erzielt?
Im gesetzlichen und parlamentarischen Rahmen wird derzeit darüber diskutiert, den Direktvergütungsanspruch als Instrument der urheberrechtlichen Vergütung weiterzuentwickeln und insbesondere für audiovisuelle Urheber nutzbar zu machen.
Für den BVFK ist dieses Thema besonders interessant.

Warum ist der DVA für Fernsehkameraleute wichtig?
Die Realität unseres Berufs ist von sehr unterschiedlichen Produktionsformen geprägt. Es gibt große Produktionen, für die bereits Gemeinsame Vergütungsregeln bestehen oder ausgehandelt werden können. Es gibt aber auch unzählige kleinere Produktionen, kurze Beiträge, Tagesproduktionen und Produktionen mit mehreren Kameraleuten, bei denen solche Regelungen bislang kaum greifen.
Dazu gehören beispielsweise Mehrkamera-Liveproduktionen und Aufzeichnungen, EB-Beiträge mit mehreren beteiligten Kameraleuten oder Produktionen, deren einzelne Beiträge nur wenige Minuten lang sind.
Gerade für diese Bereiche könnte ein gesetzlich geregelter Direktvergütungsanspruch ein zusätzliches Instrument sein.
Nicht zu vergessen: die ganzen Streamingdienste.

Er könnte außerdem dort ansetzen, wo klassische Vergütungsverhandlungen an Grenzen stoßen. Denn der BVFK kann nicht für jede einzelne Produktionsform und jede einzelne Nutzung eine eigene Gemeinsame Vergütungsregel aushandeln.
Ein gesetzlicher Anspruch könnte deshalb – richtig ausgestaltet – eine zusätzliche Säule neben individuellen Honoraren und Gemeinsamen Vergütungsregeln bilden.
Auch die aktuellen Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz machen die Frage noch dringlicher. Wenn audiovisuelle Werke oder daraus gewonnene Daten für KI-Systeme genutzt werden, stellt sich nicht nur die Frage nach dem Urheberrecht und der Zulässigkeit dieser Nutzung, sondern auch danach, ob und wie die Urheberinnen und Urheber an den daraus entstehenden wirtschaftlichen Nutzungen beteiligt werden.

Der BVFK bringt sich ein
Der BVFK wird sich deshalb in die politische und rechtliche Diskussion um den Direktvergütungsanspruch aktiv einbringen.
Dabei geht es uns insbesondere um die Perspektive der Solo-Selbstständigen und der Kameraleute, die im täglichen Produktionsgeschäft arbeiten und deren wirtschaftliche Situation sich von der großer Produktionsunternehmen oder langfristig gebundener Urheberinnen und Urheber deutlich unterscheiden kann.

Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung eines solchen Instruments auch die Realität der Kameraarbeit berücksichtigt wird.
Dazu gehören kurze Beiträge ebenso wie Mehrkamera-Produktionen, Liveproduktionen und Aufzeichnungen, Produktionen mit mehreren beteiligten Kameraleuten und perspektivisch natürlich auch die Nutzung von Bildmaterial als Trainings- oder sonstige Datenbasis für KI-Systeme.
Das wird eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn ein solcher Anspruch muss rechtlich sauber ausgestaltet, praktikabel verwaltet und politisch durchsetzbar sein. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass neue Vergütungsmodelle lediglich auf dem Papier bestehen oder an der Realität der Produktionsabläufe vorbeigehen.

Der Ansatz ist aus Sicht des BVFK dennoch vielversprechend: Eine kollektive Rechtewahrnehmung über eine Verwertungsgesellschaft kann die Abwicklung individueller Ansprüche vereinfachen und zugleich dafür sorgen, dass nicht jeder einzelne Urheber seine Ansprüche gegenüber zahlreichen Nutzern und Auswertern selbst durchsetzen muss.

VG Bild-Kunst und parlamentarischer Abend am 7. Oktober
Ein wichtiger Termin steht dazu unmittelbar bevor: Die VG Bild-Kunst wird gemeinsam mit dem Bundesverband Regie am 7. Oktober zu einem parlamentarischen Abend zum Thema Direktvergütungsanspruch einladen.
Auch der BVFK wird daran teilnehmen und die Interessen der Kameraleute in diese Diskussion einbringen.
Die Initiative Urheberrecht, in der auch der BVFK Mitglied ist, begleitet die aktuellen urheberrechtlichen Entwicklungen ebenfalls intensiv. Gerade die Diskussion um KI, Transparenz, Nutzung und Vergütung zeigt, wie wichtig eine starke Interessenvertretung der Urheberinnen und Urheber ist.
Für uns ist klar: Der Direktvergütungsanspruch kann Gemeinsame Vergütungsregeln oder einen Tarifvertrag nicht ersetzen. Er könnte aber ein wichtiges zusätzliches Instrument werden, um auch dort eine angemessene urheberrechtliche Vergütung zu ermöglichen, wo individuelle Verhandlungen oder GVR bislang nur schwer greifen.

Schon heute die eigenen Urheberrechte prüfen: Der BVFK-Urheber-Check
Unabhängig von der politischen Diskussion um den Direktvergütungsanspruch gibt es bereits heute konkrete Möglichkeiten, die eigenen urheberrechtlichen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. An diese Möglichkeit möchten wir mit dem heutigen Newsletter erinnern.
Der Urheber-Check ist dabei Euer individueller Einstieg in eine mögliche Verhandlungsstrategie. Der erste Schritt besteht darin, Euer Recht auf Auskunft über die Nutzung Eures urheberrechtlich geschützten Werks geltend zu machen. Dabei geht es zunächst noch gar nicht um eine konkrete Honorarsteigerung. Im ersten Schritt schaffen wir Transparenz: Wie werden Eure Werke genutzt und welche wirtschaftliche Bedeutung hat diese Nutzung?

Der BVFK unterstützt Euch dabei, den Urheber-Check durchzuführen und die Ergebnisse auszuwerten. Auf dieser Grundlage kann anschließend geprüft werden, ob die bisherige Vergütung angemessen ist. Dafür können unter anderem Vergleichstabellen, Honorar-Empfehlungen und Tarifverträge herangezogen werden.
Wenn sich dabei zeigt, dass die Vergütung nicht angemessen ist, kann der BVFK – mit Eurem Einverständnis – den Auftraggeber an den Verhandlungstisch bringen. Ziel kann dann die Entwicklung und Vereinbarung von Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) sein.
Damit ist der Urheber-Check ein wichtiger Baustein unserer Strategie: Erst Transparenz über die tatsächliche Nutzung schaffen, anschließend die Angemessenheit der Vergütung prüfen und daraus gegebenenfalls konkrete Verhandlungen entwickeln.
Der Zugang erfolgt über unsere Website. Bitte loggt Euch zunächst als Mitglied ein und nutzt anschließend den Generator für das Musterschreiben:

Zum BVFK-Urheber-Check / Generator für das Musterschreiben

Nutzt diese Möglichkeit. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um neue Vergütungsmodelle, KI-Nutzungen und den Direktvergütungsanspruch ist es wichtig, dass wir als Berufsgruppe unsere bereits bestehenden Rechte kennen und auch tatsächlich wahrnehmen.
Beim nächsten BVFK-RECHTECK am 7. Oktober könnt Ihr Eure individuellen Fragen hierzu direkt mit unserem Urheberrechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M., besprechen.
Auch bei BVFK ON AIR am 1. Oktober werden wir das Thema Direktvergütungsanspruch und die Möglichkeiten des Urheber-Checks aufgreifen, wenn Ihr dazu Fragen habt.

Der BVFK wird dieses Thema weiterverfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Interessen der freiberuflichen Kameraleute auch bei der Weiterentwicklung des Urheberrechts berücksichtigt werden.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Euer BVFK






Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
Geschäftsführender Vorstand:

Frank Trautmann, Alexander Franz, Jens Schade
Kantstr. 152, 10623 Berlin, Telefon +49-30-208 47 64 50
– www.bvfk.tv -- info@bvfk.tv

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