Startschuss zum Urhebercheck
28.11.2024
Liebe Mitglieder, wir freuen uns, Euch ein einzigartiges Projekt vorstellen zu können, das es in dieser Form noch nie gab: den BVFK-Urhebercheck! Dieses Tool bietet Euch die Möglichkeit, Eure urheberrechtlichen Ansprüche auf Auskunft über die Nutzung Eurer Werke schnell und rechtssicher über den BVFK geltend zu machen. Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Element des Urheberrechts. Es ist die Grundlage, um Nachvergütungen für die Nutzung Eurer Werke einzufordern. Das Recht auf Auskunft gehört untrennbar zur Urheberschaft. Es verschafft Euch Klarheit darüber, wie Eure Werke genutzt werden und unterstützt Euch dabei, eine angemessene Vergütung zu erhalten.
Worum geht es konkret? Folgende Fragen sind zu klären:
- Wer nutzt Eure Bilder - und in welchem Umfang?
- Wie viele Erträge wurden damit erzielt?
Das Urhebergesetz gibt Euch das Recht, regelmäßig Auskünfte über die Nutzung Eurer Werke zu erhalten – und zwar mindestens einmal jährlich. Leider wird dieses Recht von vielen Verwertern oft ignoriert oder nur auf Nachfrage erfüllt. Genau hier setzt der BVFK-Urhebercheck an: - Wir fordern für Euch die Auskünfte ein
- Wir sammeln und werten die Informationen aus
- Wir haken bei fehlenden Antworten nach
Diese Auskünfte sind der erste Schritt zu einer möglichen Nachvergütung. Sie helfen, Eure Ansprüche auf eine angemessene Vergütung vorzubereiten und durchzusetzen – unabhängig davon, was in Euren Verträgen steht.
Wie funktioniert der Urhebercheck? - Formular ausfüllen: Das dauert nur 3 Minuten.
- Wir übernehmen den Rest: Wir versenden Eure Anfrage, werten die Antwort aus und informieren Euch über das Ergebnis.
- Nächste Schritte: Basierend auf den Auskünften prüfen wir die Möglichkeit einer Nachvergütung oder weiterer Maßnahmen.
Hintergründe und Eure Rechte Euer Auskunftsanspruch basiert auf den neuen Regelungen in §§ 32d und 32e UrhG. Diese Vorschriften gewährleisten:
- Transparenz über die Nutzung Eurer Werke
- Faire und angemessene Vergütung für jede Nutzung, wie sie in §§ 32 und 32a UrhG vorgesehen ist
- Nachvergütungsansprüche, auch gegenüber Lizenznehmern und Unterlizenznehmern
Neu ist, dass Vertragspartner Euch proaktiv einmal jährlich Auskünfte geben müssen. Neu sind auch die Ansprüche gegenüber den Vertragspartnern Eurer Vertragspartner. In der Praxis werden diese Ansprüche oft nicht erfüllt. Das wollen wir ändern, und dazu hilft uns der BVFK-Urhebercheck.
Aktuelle Urteile unterstreichen die Bedeutung des Auskunftsrechts: - Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sender wie RTL auch Werbeeinnahmen offenzulegen hat. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Urheber deutlich. Mehr dazu findet Ihr hier.
- Das LG Hamburg hat einem Schriftsteller eine Nachvergütung von über 5 Millionen Euro zugesprochen. Dabei wurde klargestellt, dass Urheber an Ticketverkäufen und Nebengeschäften beteiligt werden müssen. Details zu diesem richtungsweisenden Urteil gibt es hier.
Mit dem BVFK-Urhebercheck verschafft Ihr Euch die Kontrolle über Eure Rechte zurück. Unser Ziel: Angemessene Vergütung für alle Urheber! Der BVFK unterstützt Euch dabei, Eure Ansprüche geltend zu machen und die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Wenn Ihr den Verdacht habt, dass Eure Werke ohne Genehmigung oder Kenntnis genutzt werden, zögert nicht, uns zu kontaktieren und den Urhebercheck zu machen. Jetzt aktiv werden! Füllt unseren Urhebercheck aus und generiert damit einen rechtssicheren Musterbrief! https://www.bvfk.tv/project/urheber-check/ Alle Leistungen rund um dieses Projekt sind für BVFK-Mitglieder kostenlos. Der BVFK setzt mit diesem Angebot ganz neue Maßstäbe. Gemeinsam für Eure Rechte!
Rechtsberatung: BVFK-RECHTECK Reminder! Für Mitglieder bieten wir zusätzlich das „BVFK-RECHTECK“ an – kostenlose Rechtsberatung durch den erfahrenen Anwalt Tobias Sommer, LL.M. Erster Termin: Mittwoch, 4. Dezember 2024, 9:00–10:30 Uhr Themen: - Vertragsrecht und Vergütung
- Urheberrecht und Bildrechte
- Scheinselbstständigkeit und Künstlersozialkasse (KSK)
- Mietverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Meldet Euch jetzt per E-Mail an (recht@bvfk.tv) und nutzt die Gelegenheit, Eure Fragen gezielt zu klären.
Herzliche Grüße Euer BVFK
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