BVFK begrüßt Klarstellung zur Repräsentativität bei Vergütungsverhandlungen
Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Berlin stellt klar: Die Gewerkschaft Verdi ist nicht befugt, Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Berufsgruppen wie Synchronregisseurinnen und Synchronbuchautorinnen abzuschließen oder an deren Ausgestaltung mitzuwirken, wenn sie diese Berufsgruppen nicht ausreichend repräsentiert. Geklagt hatte der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD), nachdem Verdi zusammen mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine GVR mit Netflix abgeschlossen hatte, die auch die Synchrongewerke betrifft.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, wird von der Urheber-Allianz der Berufsverbände – darunter auch langjährige BVFK-Partner wie BVR, BVK, VSK und BFS – jedoch bereits als bedeutende juristische Klarstellung gewertet.
In einem aktuellen Bericht des Fachmagazins Cinearte wird das Urteil als Signal gewertet: Nur tatsächlich repräsentative Organisationen sollten berechtigt sein, über die Vergütung von Kreativleistungen zu verhandeln. Der BVFK schließt sich dieser Einschätzung an und sieht sich in seiner langjährigen Position bestätigt, dass fachliche Kompetenz und berufliche Verankerung unerlässlich für faire Verhandlungen im Namen der Filmschaffenden sind.
Wir fordern alle Beteiligten auf, künftig klare Grenzen der Zuständigkeit zu wahren – im Sinne kollegialer Zusammenarbeit und einer fairen Vergütungsstruktur für alle Kreativberufe im Film- und Fernsehbereich.