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Urteil des Bundessozialgerichts zum Statusfeststellungsverfahren für einen freien Kameramann

Der Ausgangspunkt war ein bereits 2014 angefordertes Statusfeststellungsverfahren für einen freien Kameramann. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ihn als abhängig Beschäftigten eingestuft. Dagegen wurde damals Klage erhoben. Nach inzwischen 10 Jahren gab es nun Ende des Jahres 2023 das entscheidende Urteil des Bundessozialgerichts. Die Tätigkeit des Kollegen wurde entgegen dem Abgrenzungskatalog der Deutschen Rentenversicherung als selbstständig eingestuft. 
Dies ist ein wichtiges Urteil hinsichtlich eines entscheidenden Präzedenzfalls.
 

Bundessozialgerichtsentscheidung vom 20. Juli 2023

Am 20. Juli 2023 gab es folgende Sozialgerichtsentscheidung zum Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft:

Urteil

Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.3.2017

zur Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit:

Urteil vom 31.3.2017

Bundessozialgericht entscheidet über die Künstlereigenschaft von Kameraleuten

Ein für unseren Berufsstand relevantes höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichtes vom 29.11.2016, Az.: B 3 KS 2/15 R – Kameraleute:

Urteil vom 29.11.2016 – B 3 KS 2/15 R

siehe dazu auch: Eintrag des bvk