BVFK-Elektronik-Pauschalversicherung

Sie befinden sich hier:

Nur für eingeloggte Mitglieder komplett sichtbar!

Bei Elektronik- und Equipment-Versicherungen ist das Kundenverhältnis eine entscheidende Größe für die Risikobewertung. Eine schlechte Risikobewertung macht sich in hohen Selbstbeteiligungen und Haftungsausschlüssen bemerkbar.

Die von uns mit der Howden Caninenberg GmbH in Köln ausgehandelten Bedingungen besitzen eine breite Gültigkeit. Dabei geht der Versicherungsschutz zum Teil deutlich über den Umfang vergleichbarer Versicherungen hinaus, z.B. bei Diebstählen aus dem Auto oder von fremden Geländen. Gleichzeitig zeichnet sie sich im Schadenfall durch moderate Selbstbeteiligungen aus.

Da inzwischen alle Versicherungen zunehmend Annahmevorbehalte erheben und sich im Schadenfall vom Kunden trennen, macht sich der Rückhalt unsres starken Verbandes hier besonders deutlich bezahlt.

Die BVFK-Elektronik-Pauschalversicherung im Überblick*

Elektronikpauschalversicherung

Hardware – Versicherung für das technische Equipment wie Bild-Ton-Lichttechnik, Ü-Wagen(SNG),Studiotechnik etc.

Besonderheiten:

  • pauschale Versicherungsform: keine Einzelaufstellung
  • Geltungsbereich: weltweit oder Europa – ohne Kriegs- und Krisengebiete
  • Neuwertversicherung: Ersatz gleicher Art und Güte im Schadenfall
  • Aufnahmen unter Gefahr erhöhenden Umständen mitversichert: Fahrzeugaufnahmen, Schiffs-, Luft-, Hubschrauber-, Unterwasser und Hochgebirgsaufnahmen (Es gilt eine Höchsthaftungssumme von 300.000,-€ für vorgenannte Einsätze). Nicht versicherbar ist jedoch an
    Fluggeräten befestigtes Equipment.
  • Leihgeräte im Schadenfall mitversichert (Leihgebühren bis 15.000,-€ p.a.)
  • Angemietetes Equipment kann mitversichert werden (hierzu wird die Versicherungssumme p.a. separat deklariert).
  • Vermiet- und Verleihrisiko mitversichert ( Professionelle Verleiher sind hierüber nicht versicherbar).
  • Technischer Fortschritt mitversichert (Der Versicherer leistet in diesem Fall Ersatz für ein Gerät b.z.w. eine Anlage gleicher Art und Güte mit den üblichen Standardmerkmalen, falls das beschädigte Gerät nicht mehr gelistet wird).
  • Abhandenkommen, Beschädigungen, Zerstörungen in Gewahrsam bei Fluggesellschaften mitversichert
  • Equipment in KFZ ist zeitlich unbegrenzt versichert.
    Das KFZ ist zu verschließen und das Equipment ist uneinsehbar aufzubewahren. Basisselbstbehalt 250,- je Schadenfall sofern kein anderer Selbstbehalt vereinbart ist.
  • Bei Schäden außerhalb des Betriebsgrundstückes durch Diebstahl (auch aus dem KFZ)Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung beträgt der Selbstbehalt 25% höchstens 7.500,€.
  • Vorsorgeversicherung von der vereinbarten Versicherungssumme für Zugänge im laufenden Jahr mitversichert (Zugänge und Erweiterungen der jeweiligen Techniken; im nächsten Versicherungsjahr wird dann die Gesamtversicherungssumme gemeldet).
  • Softwareversicherung mit 20.000,-€ Versicherungssumme auf Erstes Risiko mitversichert (inklusive auswechselbaren Datenträgern).
  • Bürotechnik und vorhandene IT kann mitversichert werden (muss mit separater Versicherungssumme angegeben werden).

Maßgeblich für Deckungs und Leistungsumfang sind ausschließlich die offizielleVersicherungsunterlagen des Versicherers.

 
Die Dokumente dazu sind nur für Mitglieder einsehbar und downloadbar.

Für genauere Informationen bitte einloggen!