Hohes Ziel: Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll die Grundlagen der demokratischen Gesellschaft sichern und will die Landesmedienanstalten stärken. Sie sollen eine Rolle bei der nationalen KI-Aufsicht spielen.
Die Landesmedienanstalten sollen künftig technische Mittel einsetzen dürfen, die Text, Bild, Audio und Bewegtbild in Rundfunk und Telemedien automatisiert auf potentielle rechtliche Verstöße abgleichen. Das sieht der Entwurf des ersten Teils des „Digitale-Medien-Staatsvertrages“ (DMStV) vor, der seit Montag zur öffentlichen Anhörung online steht. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 31. Juli. Mit dem DMStV erarbeiteten die Länder ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft in Deutschland, heißt es in einer Pressemeldung der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Die Rundfunkkommission der Länder hatte diese konkreten Vorschläge für eine Reform des Medienstaatsvertrages (MStV) am 4. Juni 2024 beschlossen.
Im ersten Teil liegt der Fokus auf der Umsetzung von EU-Recht. Es geht dabei um die Anpassungen des MStV, die aufgrund des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung nötig werden, sowie die nationale Zuständigkeit der Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde über Künstliche Intelligenz (KI). In vielen Teilen entspricht die nationale Medienregulierung der Länder schon den genannten europäischen Vorgaben. Neben punktuellen Ergänzungen des bestehenden Rechtsrahmens enthalten die Vorschläge deshalb insbesondere Zuständigkeitsvorschriften hinsichtlich der Aufsicht über die Verpflichtungen, die aus den europäischen Rechtsakten entstehen. […]
Zudem ist vorgesehen, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) „eine öffentlich zugängliche, regelmäßig aktualisierte Datenbank über relevante Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im Medienbereich“ unterhält. Diese Regelung dient der Durchführung von Artikel 6 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), der die Entwicklung einer Datenbank zum Medieneigentum vorsieht. Die KEK führt bereits eine Mediendatenbank, die über die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse in Hörfunk, Fernsehen, Presse und im Onlinebereich informiert.
Quelle: DIMBB Medien