Am 11. März 2024 wurde in der Sitzung des EU-Rates “Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz” (EPSCO) die Richtlinie zur Plattformarbeit verabschiedet. Diese Einigung, die als Schutzmaßnahme für Plattformbeschäftigte vorgestellt wird, hat auch negative Auswirkungen auf Solo-Selbstständige und ihre Auftraggeber in Deutschland.
Die Regelung könnte die Rechtsunsicherheit bezüglich des Status von Selbstständigen erhöhen und erheblichen bürokratischen Aufwand durch die Beweislastumkehr bedeuten. Zudem könnte die schwammige Definition von Plattformarbeit dazu führen, dass Auftraggeber die Richtlinie auf andere Arbeitsmodelle anwenden.
Estland hat dem Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft zugestimmt, wodurch eine “nationale Beschäftigungsvermutung” eingeführt wird. Dies ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, den Prozess und die Kriterien zur Einstufung eigenständig zu gestalten. Diese Entwicklung betont die Dringlichkeit, Einfluss auf die Umsetzung in Deutschland zu nehmen und klarere Kriterien zu erreichen.
Die Auflösung der Blockminorität (Deutschland, Griechenland, Frankreich, Estland) durch Estlands Zustimmung hat die Verabschiedung der Richtlinie ermöglicht. Die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsländer muss nun bis zum Sommer 2026 erfolgen.
Obwohl das erhoffte Ergebnis für die Soloselbstständigen nicht erzielt wurde, betont es die Wichtigkeit der gemeinsamen Arbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) weiter Einfluss auf die politischen Entscheidungen zu nehmen.
Die Richtlinie stellt uns vor die Herausforderung weiter klare soziale Standards zu formulieren, die in nationalen Anwendungen berücksichtigt werden können.