6. Juni 2025

Landesmedienanstalt Saarland verabschiedet KI-Produktionssatzung

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat eine KI-Produktionssatzung verabschiedet. Diese trat am 21. Mai in Kraft, wie die LMS auf epd-Nachfrage mitteilte. Rundfunkveranstalter, die von der Medienanstalt zugelassen seien, müssten nun in bestimmten Fällen Regelungen für den Einsatz von KI bei der Programmproduktion beachten. Der LMS-Medienrat hatte die Satzung am 15. Mai beschlossen. Möglich wurde dies, weil im 2023 novellierten Saarländischen Mediengesetz dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen worden war.

Laut LMS gelten die Bestimmungen der KI-Produktionssatzung nun, wenn ein Sender “eine geplante wesentliche und dauerhafte Veränderung des Programmschemas oder der programmlichen Inhalte” mitteile und sich die Medienanstalt entschließe, die Auswirkungen des Einsatzes von KI zu berücksichtigen. Die LMS hat hier nach eigenen Angaben einen Ermessensspielraum.

Zentrales Ziel der Satzung sei, dass KI, die bei der Erstellung von Sendeinhalten eingesetzt werde, den Beitrag des Programms zur Meinungsvielfalt nicht beeinträchtige. Zu diesem Zweck werde durch die Satzung klargestellt, dass mit KI erstellte Programminhalte vor ihrer Ausstrahlung von Menschen geprüft werden müssten. Bei einem solchen Einsatz von KI müssten also die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten werden.

https://medien.epd.de/article/3144/

 

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