Online-Event für Mitglieder: Mehrwertsteuer – 19 % oder 7 %?
Die Frage, ob Kameraleistungen mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % oder dem privilegierten Satz von 7 % abzurechnen sind, sorgt immer wieder für Unsicherheit. Dahinter stehen nicht nur steuerliche Feinheiten, sondern auch die Klärung, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt – mit weitreichenden Folgen für die rechtliche Einordnung unserer Arbeit.
· Was bedeutet der privilegierte Steuersatz überhaupt?
· Wer entscheidet über die richtige Einstufung?
· Welche Bescheinigungen sind für Kameraleute erforderlich?
· Welche Rolle spielt das Urheberrecht?
· Welche sozialrechtlichen Konsequenzen ergeben sich?
· Was regelt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass?
Diese Fragen betreffen unseren Berufsalltag direkt.
Termin: Donnerstag, 2. Oktober 2025, 18:30 Uhr
Ort: Online – exklusiv für BVFK-Mitglieder
Den Zugangslink erhaltet Ihr nach Anmeldung per Mail an onair@bvfk.tv.
