Newsletter
05.12.25
Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit Sportcast
Liebe Mitglieder,
im Newsletter vom Montag haben wir bereits über das Thema „Honorare“ informiert. Bevor wir nun langsam in die Weihnachtszeit starten und uns auch wieder angenehmeren und besinnlicheren Themen widmen, möchten wir heute auf eine wichtige aktuelle Entwicklung eingehen, die wir bereits angekündigt hatten.
Hintergrund
Wie Ihr vielleicht noch wisst, haben wir im Juli 2023 gemeinsam mit Sportcast sogenannte Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) abgeschlossen. Diese GVR sind im Urheberrechtsgesetz verankert. Sie ermöglichen es einem Verband von Urheberinnen und Urhebern, angemessene Vergütungen kollektiv zu verhandeln.
Warum ist das wichtig?
Eine Vergütung gilt urheberrechtlich nur dann als angemessen, wenn sie vereinbart wurde. Einzelpersonen können dies nicht durchsetzen – nur ein Urheberverband kann kollektiv eine Neubewertung der angemessenen Vergütung verhandeln. Um diese Position zu erreichen, haben wir bereits 2019 ein unabhängiges Urheberrechtsgutachten beauftragt. Dieses bestätigte eindeutig: Fernsehkameraleute arbeiten im Sinne des Urhebergesetzes als Urheber.
Das Verhandlungsergebnis 2023
Das Ergebnis von 2023 konnte sich sehen lassen:
Ein Tagessatz von 485 €, bezogen auf eine Tätigkeitszeit von 6 Stunden, und ausdrücklich mit der Möglichkeit, individuell höher zu verhandeln. Es handelt sich also um ein Mindesthonorar, nicht um eine Deckelung.
Warum sind die GVR dennoch nicht mehr tragbar?
Im Laufe von 2024 und besonders im Sommer 2025 hat sich gezeigt, dass einige Akteure am Markt die GVR – fälschlicherweise – als Hindernis für höhere Honorare bezeichneten. Diese Darstellung wurde uns jedoch sowohl von Sportcast als auch der DFL in mehreren Gesprächen als unzutreffend bestätigt.
Das eigentliche Problem liegt woanders:
Viele von Euch stehen unter erheblichem Druck und haben schlicht nicht die Möglichkeit, individuell hart zu verhandeln – aus Sorge, Einsätze oder Arbeitsbeziehungen zu verlieren. Das ist nachvollziehbar und beschreibt die Realität vieler freier Kameraleute.
Trotzdem gibt es positive Beispiele:
Einige Kolleg:innen haben erfolgreich höhere Honorare erzielt, etwa durch das korrekte Aufschreiben von Überstunden, wenn der 6-Stunden-Rahmen überschritten wurde. Diese Zuschläge wurden auch bezahlt. Dann passt das Honorar sofort wieder – genau so war es gedacht.
Schwächen der aktuellen Regelung
Die GVR 2023 haben jedoch inhaltliche Schwachstellen, insbesondere hinsichtlich der Auskunftspflichten zur Weitergabe von Lizenzen und der Berechnung von Nachvergütungen.
Diese Punkte sind für uns als Verband unbefriedigend geregelt.
Beschluss des Vorstands: Kündigung der GVR und Neuverhandlung
Nach intensiven Gesprächen im Vorstand haben wir beschlossen, die GVR zu kündigen und für die Saison 2026/27 und folgende neu zu verhandeln.
Aktueller Stand
Sportcast und DFL haben uns signalisiert, mit uns in neue Verhandlungen gehen zu wollen. Zugleich wurde ein juristisch sauberer Passus vereinbart, der die Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt.
Damit können wir ab Januar 2026 innerhalb dieses Dreimonatszeitraums neue, angemessene Vergütungen verhandeln.
Wir werden JETZT nicht kündigen!
Was bedeutet das für Kameraleute außerhalb des Sportbereichs?
Mehr als viele denken. Jedes erfolgreich verhandelte Honorar stabilisiert die branchenweite Vergütungsstruktur. Wird ein Honorar durch eine GVR vereinbart, kann es später als „taxmäßige Vergütung“ im Sinne des BGB (§612, Abs. 2) gelistet werden – und damit gerichtsfest und orientierungsgebend für andere Bereiche sein.
Das heißt:
Verhandlungserfolge im Sportbereich wirken für alle freiberuflichen Kameraleute – unabhängig vom Einsatzgebiet. Sie schaffen Standards, die sich auch in anderen Verhandlungen positiv auswirken.
Parallel dazu wird der BVFK weiterhin mit anderen Auftraggebern und Produzenten verhandeln – nicht zwingend über GVR, sondern auch über kollektive Vereinbarungen auf Grundlage der EU-Leitlinien.
Honorarrahmenvereinbarungen, die einzelne Auftraggeber mit uns verhandeln, sind de Jure keine Verbands-Vereinbarungen und bleiben rechtlich Individualverträge. Aber wir werden sie weiterhin aktiv begleiten.
Die GVR bleiben dagegen ein wirksames und zielführendes Instrument, um verbindliche und kollektiv abgesicherte Honorare zu schaffen – neben einem Tarifvertrag.
Veranstaltungshinweise für nächste Woche
1. BVFK-Rechteck – Kostenlose Rechtsberatung

Mittwoch, 10. Dezember · 9:00–10:30 Uhr
Nutzt diesen Termin für individuelle Fragen rund um Verträge, Urheberrecht, Rechnungen oder Statusfeststellung.
https://www.bvfk.tv/promobox/10-12-25-rechteck-die-rechtsberatung-fuer-mitglieder/
Anmeldung: recht@bvfk.tv
2. Online-Schulung „Teamkoordinator BVFK“

Donnerstag, 11. Dezember · 9:00–13:30 Uhr
Diese Schulung vermittelt euch die Fachkunde in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere im Sinne der DGUV Vorschrift 1, §6 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer).
Die Fachkunde stärkt euren Status als Selbstständige und ist auch praktisch wertvoll – denn ihr tragt Verantwortung für Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Lenkzeiten und ggf. für eigenes Personal.
Anmeldung: offie@bvfk.tv
https://www.bvfk.tv/promobox/11-12-2025-lehrgang-teamkoordinator-in-nach-bvfk-standard-online/
Herzliche Grüße
Euer BVFK
