Newsletter
14.11.25
Tag des Rechts 2025
& Urheberrechte im Wandel
Liebe Mitglieder,
In dieser Woche gibt es wieder zwei Schwerpunkte, die für viele von euch von direkter Bedeutung sind:
Zum einen werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht, das sich im Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt, KI und klassischem Schutz geistigen Eigentums stetig verändert. Der ausführliche Beitrag dazu ist im Newsletter unten zu finden.
Zum anderen möchten wir euch herzlich zu einer wichtigen BVFK-Veranstaltung einladen:
Der BVFK-Tag des Rechts – am 27. November 2025
Online-Konferenz, 18:00–20:00 Uhr

Bereits zum dritten Mal richtet der BVFK den „Tag des Rechts“ aus.
Im Mittelpunkt steht ein Thema, das viele unserer Mitglieder beschäftigt und immer wieder zu rechtlicher Unsicherheit führt:
Wie können Kameraassistent:innen rechtlich korrekt beschäftigt oder beauftragt werden?
Gerade im EB- und Produktionsalltag stehen viele Kameraleute selbst in der Rolle der Auftraggebenden – und geraten dabei schnell in ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem Druck, rechtlicher Verantwortung und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Der BVFK nimmt dieses Thema sehr ernst, denn wir vertreten gleichermaßen die Interessen der Kameraleute und ihrer Assistent:innen – beides unverzichtbare Berufsgruppen innerhalb unserer Mitgliedschaft.
Derzeit gilt nach wie vor:
Eine sozialversicherungspflichtige, projektbezogene Beschäftigung ist rechtlich die sicherste Lösung – in der Praxis jedoch häufig nicht realistisch umsetzbar.
Darum wollen wir gemeinsam mit unserem Experten Rechtsanwalt Stephan Korb (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover) über realistische und rechtssichere Wege sprechen.
Diskussions- und Praxisthemen
Dürfen Kameraassistent:innen eigenständig Rechnungen schreiben?
– Ist das Berufsbild „Kameraassistenz“ überhaupt noch zeitgemäß – oder wäre eine Bezeichnung wie EB-Techniker:in oder Fachkraft für Tonaufnahme präziser und rechtlich klarer?
– Welche Möglichkeiten bietet eine Beschäftigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)?
– Wie kann ich Assistent:innen korrekt sozialversicherungspflichtig beschäftigen – und welcher Aufwand entsteht dabei?
Vor- und Nachteile von Beschäftigung vs. selbstständiger Beauftragung
Mindesthonorare und faire Vergütung: Was gilt in welchem Fall?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder, die in irgendeiner Form Assistent:innen beauftragen oder selbst als solche tätig sind. Ziel ist es, rechtssichere, praxisnahe Modelle aufzuzeigen und damit Risiken für Auftraggeber:innen und Auftragnehmende zu vermeiden.
Fragen im Vorfeld könnt ihr gerne an recht@bvfk.tv senden.
Unter dieser Adresse erfolgt auch die Anmeldung – ihr erhaltet anschließend den Teilnahmelink zur Online-Konferenz (Microsoft Teams).
Termin: Donnerstag, 27. November 2025, 18:00–20:00 Uhr
Online-Konferenz (Teams-Link auf Anfrage über recht@bvfk.tv)
Rechtsanwalt Stephan Korb wird gemeinsam mit einer kleinen Delegation des BVFK-Vorstands live zugeschaltet sein, die Veranstaltung wird vom BVFK moderiert.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme – und auf eine lebhafte Diskussion!

Urheberrechte im Wandel: Was bedeutet das aktuelle „GEMA-Urteil“ für Kameraleute und Bildurheber?
Das jüngste Urteil des Landgerichts München im Verfahren der GEMA gegen OpenAI markiert einen Wendepunkt im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in Zeiten der Künstlichen Intelligenz. Das Gericht entschied, dass beim Training und bei der Nutzung von KI-Modellen mit geschützten Inhalten – im konkreten Fall Liedtexten – eine Lizenzpflicht besteht.
Damit wird deutlich: Auch in der digitalen Welt gilt das Urheberrecht uneingeschränkt – KI ist kein Freifahrtschein für die Nutzung kreativer Werke.
Was heißt das für Kameraleute und Bildurheber?
Für Kreative aus dem Bild- und Bewegtbildbereich könnte dieses Urteil wegweisend sein. Wenn KI-Systeme künftig mit Fotos, Filmen oder Kameramaterial trainiert oder diese Inhalte für die Generierung neuer Bilder nutzen, ist eine Lizenzierung durch die Urheberinnen und Urheber erforderlich. Das stärkt die Rechte von Kameraleuten, denn ihre schöpferische Leistung – etwa Bildkomposition, Lichtgestaltung oder Perspektive – ist urheberrechtlich geschützt.
Noch ist offen, wie Gerichte das Urteil auf visuelle Werke übertragen werden. Doch die Grundrichtung ist klar:
- Kreative Rechte gelten auch gegenüber KI-Systemen.
- Training oder Reproduktion ohne Lizenzkann eine Rechtsverletzung darstellen.
- Neue Lizenzmodellefür KI-Trainingsdaten werden zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Was sollten Kameraleute jetzt tun?
- Die eigenekreative Leistung dokumentieren und sichern.
- In Verträgen und LizenzvereinbarungenKI-Nutzung klar regeln.
- DenEinsatz von KI-Systemen im Produktionsprozess offen ansprechen und kontrollieren, wie eigenes Material verwendet wird.
Das Urteil zeigt: Die Annahme, dass Inhalte im Netz frei nutzbar sind, gilt nicht mehr. Für Bildurheberinnen und Bildurheber eröffnet sich die Chance, ihre Rechte auch im digitalen Zeitalter aktiv zu gestalten und wirtschaftlich zu nutzen.
Der BVFK wird die Entwicklung weiter begleiten und informieren, welche Konsequenzen und Chancen sich daraus speziell für Kameraleute ergeben.
Weitere Infos in unseren aktuellen Meldungen.
Herzliche Grüße
Euer BVFK

