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10.10.25
Zollkontrolle bei TV-Produktion – ein aktueller Fall aus der Praxis
Liebe Mitglieder,
ein aktueller Fall aus unserem Mitgliederkreis zeigt, dass der Zoll inzwischen auch bei TV- und Broadcast-Produktionen in Deutschland Kontrollen durchführt.
Bei einer Fernsehübertragung im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden, der Heimspielstätte von Dynamo Dresden, wurde während einer laufenden Produktion ein freier Kameramann im Rahmen einer Zollkontrolle überprüft.
Die Kontrolle erfolgte durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – eine Sondereinheit des Zolls, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Ihre Aufgabe ist es, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu verhindern. Dazu darf sie prüfen, ob Tätigkeiten ordnungsgemäß gemeldet sind, ob Sozialabgaben korrekt abgeführt werden und ob Arbeitsverhältnisse rechtlich richtig ausgestaltet wurden.
Die FKS ist keine Arbeitsagentur, keine Rentenversicherung und kein Gericht – sie arbeitet nach polizeilichen Grundsätzen und darf vor Ort Personen befragen sowie Unterlagen anfordern.
In diesem Fall wurde der Kameramann nach der Kontrolle vom Hauptzollamt Augsburg kontaktiert, da die beauftragte Produktionsfirma dort ihren Sitz hat. Das Hauptzollamt forderte verschiedene Unterlagen an – darunter Rechnungen, Stundenaufzeichnungen und Vertragsunterlagen. Anschließend wurde der Kollege zu einem Gespräch beim Hauptzollamt Cottbus eingeladen. Dort wurden ihm insgesamt 68 Fragen gestellt. Die Befragung fand Mitte September statt; das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Bemerkenswert ist, dass viele dieser Fragen stark an die Themen eines Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) erinnern. Formal handelt es sich jedoch um eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§§ 2 ff. SchwarzArbG). Der Zoll erhebt die Informationen im Rahmen seiner Zuständigkeit und kann sie anschließend an die DRVB weiterleiten, die als einzige Behörde den Beschäftigungsstatus bewerten darf – also feststellt, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.
Ein Blick über den Einzelfall hinaus zeigt, dass derartige Kontrollen in der Medienbranche offenbar zunehmen. Auch bei großen Events wie der Gamescom in Köln wurden in diesem Sommer Einsätze durchgeführt, bei denen mehrere Fälle von Schwarzarbeit und nicht gemeldeter Beschäftigung festgestellt wurden. Ziel solcher Maßnahmen ist es, faire Bedingungen zu gewährleisten und gleiche Regeln für alle Beteiligten sicherzustellen.
Für freie Medienschaffende – insbesondere Kamera-Teams, EB-Teams gilt daher:
Bewahrt Eure Verträge, Rechnungen und E-Mails zu Aufträgen immer sorgfältig auf.
Macht Eure Selbstständigkeit sichtbar, zum Beispiel durch eigene Ausstattung, Website, Firmenauftritt oder Briefkopf.
Macht auch den BVFK-Sozialstatus-Check!
Das ist hilfreich!
Wenn Ihr betroffen seid:
Bleibt ruhig, sachlich und kooperativ. Lasst Euch die Fragen oder Aufforderungen schriftlich geben und besprecht sie vor einer Antwort mit einem Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht.
Der BVFK steht mit dem betroffenen Mitglied in engem Austausch und begleitet den Fall weiter. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber informieren.
Wir möchten diesen Newsletter auch nutzen, um Eure Erfahrungen einzubeziehen:
Habt Ihr selbst schon einmal eine Zollkontrolle erlebt oder Erfahrungen mit Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemacht?
Eure Rückmeldungen helfen uns, Entwicklungen besser einzuordnen und betroffene Kolleginnen und Kollegen gezielt zu unterstützen.
Der BVFK wird das Thema weiterverfolgen.
Ein Hinweis zum Schluss
Eine A1-Bescheinigung der DRV hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Diese betrifft ausschließlich Auslandseinsätze und hat mit Zollkontrollen in Deutschland keinen direkten Zusammenhang. Über ihren praktischen Nutzen und die richtige Beantragung werden wir Euch gesondert informieren.
BVFK-Rechtsberatung & Rabatt für Mitglieder
Unser Verbandsanwalt Tobias Sommer, LL.M. bietet allen BVFK-Mitgliedern 50 % Rabatt auf seine gewerbliche Erstberatung an – vielen Dank dafür!
👉 weitere Informationen
Natürlich könnt und solltet Ihr weiterhin die monatliche, kostenlose Online-Rechtsberatung „BVFK-RECHTECK“ nutzen.
Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an recht@bvfk.tv.
Umfrage zu EB-Teampreisen
Am Montag haben wir über unsere aktuelle BVFK-Umfrage zu EB-Teampreisen informiert.
Bitte nehmt weiterhin teil und gebt den Link auch an Kolleginnen und Kollegen weiter – die Umfrage richtet sich ausdrücklich auch an Nicht-Mitglieder, die EB-Teams stellen.
👉 zu den Informationen
BVFK auf der LEaT con 2025 in Hamburg
Vom 14. bis 16. Oktober 2025 ist der BVFK auf der „LEaT con“ in Hamburg mit einem eigenen Stand und Programmpunkten vertreten.
Wir freuen uns, Euch dort persönlich zu treffen!
Karten gibt es direkt über die Messe.
Infos HIER
Herzliche Grüße
Euer BVFK