Bildgestaltung mit KI

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Ist der „KI-Experte für Bildgestaltung“ bereits ein verbreiteter Job-Titel?

Darf man sich nach diesem Lehrgang so nennen?

Da sich dieser Kurs an freiberuflich Selbstständige Kameraleute richtet: steht die Abrechnung für KI-Experten für Bildgestaltung ebenfalls im Fokus des Lehrgangs?

Kann ich meine Dienstleistung als KI-Experte in Rechnung stellen und mit welchem Steuersatz?

Ist diese Tätigkeit KSK-Abgabepflichtig?

Habe ich noch Urheberrechte an den Werken?