Gemeinsam Zukunft gestalten – Berufsbild sichern
Bildgestaltung mit KI – zwei große Begriffe, die scheinbar weit auseinanderliegen und doch eng miteinander verbunden sind.
Bildgestaltung gibt es schon sehr lange. Kameraleute gestalten Bilder in Bewegung. Darin liegt unsere ureigene Kompetenz. Wir beschränken uns nicht auf stereotype technische Abläufe, sondern setzen uns mit jedem Motiv, jedem Objekt und jeder Aufnahmesituation individuell auseinander. Ziel ist es, Bilder zu schaffen, die so wirken, wie wir sie uns vorstellen – oder wie Regie und Drehbuch es verlangen. Dabei greifen wir auf unser unverzichtbares Handwerk zurück: Perspektive, Brennweite, Schärfe, Blende, Beleuchtung – die gesamte Klaviatur der Bildgestaltung.
Der zweite Begriff, Künstliche Intelligenz (KI), ist für viele ein Schreckgespenst – scheinbar das Ende der kreativen Bildgestaltung. Wir sehen das anders: KI lässt sich nicht ignorieren, sie wird zunehmend Teil unseres Berufsalltags. Entscheidend ist, wie wir sie nutzen. Am Ende ist auch KI ein Werkzeug. Ein Werkzeug, das – wie Kamera oder Licht – virtuose Beherrschung erfordert, um damit wirklich originäre Bilder zu schaffen. Bilder, die erkennbar an Personen gebunden sind, rechtlich klar einzuordnen und inhaltlich verantwortbar bleiben.
Bildgestaltung und KI – besser lassen sich Kontinuität und Wandel kaum zusammenbringen. Beides gehört heute untrennbar zusammen. Mit unseren Weiterbildungsangeboten wollen wir den wunderbaren Beruf der Kameraleute stärken und weiterentwickeln.
Sicherlich wird sich manches verschieben, vielleicht gehen einzelne Segmente verloren. Doch eines bleibt: Filme und Beiträge entstehen auch in Zukunft durch Menschen – durch ihre Kreativität, ihre Ideen und ihre künstlerische Haltung.
Frank Trautmann, 1. Vorsitzender

1. Warum ist diese Weiterbildung so wichtig?
Künstliche Intelligenz (KI) ist keine ferne Vision mehr, sondern verändert schon heute die Arbeit in der Bildgestaltung. Für uns als Kameraleute und Bildgestalter:innen bedeutet das:
- Die Branche wandelt sich rasant – wer nicht Schritt hält, verliert mittelfristig Wettbewerbsfähigkeit.
- KI kann Routineaufgaben automatisieren, eröffnet aber auch völlig neue kreative Möglichkeiten.
- Unsere Kompetenz muss sichtbar und relevant bleiben – auch in einem KI-geprägten Umfeld.
Der BVFK möchte diesen Wandel aktiv gestalten. Mit der Weiterbildung „KI-Experte/-in für Bildgestaltung“ bereiten wir unsere Mitglieder gezielt darauf vor, neue Technologien souverän zu nutzen, die eigene Expertise zu erweitern und das Berufsbild zukunftsfest zu machen.
2. Informationen zur Schulung
Start: 12. September 2025
Dauer: 41 Zeitstunden (16 Termine à 2,5 Std.) – komplett online, auf Deutsch und datenschutzkonform
Durchführung: BVFK in Kooperation mit berater & friends, zertifizierter Bildungsträger
Zielgruppe: Selbstständige Kameraleute und BVFK-Mitglieder
Inhalte (Auszug):
- Grundlagen der KI-gestützten Bildgestaltung
- Fortgeschrittenes Prompt-Engineering
- Text-zu-Bild- und Text-zu-Video-Workflows
- Postproduktion und Qualitätsoptimierung (Upscaling, Outpainting, Look Transfer)
- Rechtliche & ethische Aspekte (EU AI Act, Urheberrecht, DSGVO)
- Marketing, Selbstvermarktung & Beratungskompetenz
- Optimierung von Workflows (inkl. Auftragsabwicklung und Buchhaltung)
Dozententeam:
- Volker Striemer – DoP, Mitglied im BVFK, Dozent für KI-Visualisierung mit langjähriger Erfahrung in Film- und TV-Produktion sowie KI-generierter Visuals
- Sven Skoruppa – Unternehmenscoach, spezialisiert auf strategische Positionierung und Businessentwicklung
- Stefan Catholy – Finanz- & Planungsexperte für Medienunternehmen
- RA Tobias Sommer LL.M. – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Spezialgebiet KI & geistiges Eigentum
Kosten:
- Regulär: 4.950 € netto
- BVFK-Mitglieder: 4.455 € netto
- Mit Mitgliederrabatt + bis zu 90 % Förderung: nur 445,50 € netto
Mitgliedervorteil:
Nur BVFK-Mitglieder erhalten sowohl den Sonderpreis als auch die Möglichkeit, von der maximalen Förderung zu profitieren.
3. Förderung: KOMPASS-Programm
Die Weiterbildung ist über das KOMPASS-Programm förderfähig – ein ESF-Programm für Qualifizierung von Selbstständigen.
- Förderhöhe: bis zu 90 % Zuschuss (abhängig von individueller Bewilligung)
- Voraussetzung: Beratungsgespräch bei einer anerkannten KOMPASS-Anlaufstelle
- Zielgruppe: aktuell ausschließlich selbstständige Kameraleute (für andere Berufsgruppen gelten ggf. andere Förderprogramme)
- Ablauf: Vorab-Check durch den Bildungsträger (Qualifizierungscheck) zur Klärung der Fördervoraussetzungen
Fragen & Antworten
- Ist der „KI-Experte für Bildgestaltung“ bereits ein verbreiteter Job-Titel?
Nein, dieser Titel ist noch neu und bisher nicht verbreitet. Gerade deshalb entsteht hier ein neues Berufsfeld, das die Lücke zwischen klassischer Kameraarbeit und KI-gestützter Bildgestaltung schließt. Der BVK setzt hierfür Standards und trägt dazu bei, das Berufsbild zu etablieren. - Darf man sich nach diesem Lehrgang so nennen?
Nach Abschluss des Lehrgangs erhaltet Ihr ein Zertifikat, in dem die Qualifikation als „KI-Bildgestalter“ bestätigt wird. Der Titel ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung. - Da sich dieser Kurs an freiberuflich Selbstständige Kameraleute richtet: Steht die Abrechnung für KI-Experten für Bildgestaltung ebenfalls im Fokus des Lehrgangs?
Ja, auch die Abrechnung wird behandelt. Da es sich um eine künstlerisch-gestalterische Tätigkeit handelt, spricht vieles dafür, dass diese Arbeit als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden kann. Eine verbindliche rechtliche Einschätzung ist jedoch nur im Einzelfall möglich. - Kann ich meine Dienstleistung als KI-Experte in Rechnung stellen und mit welchem Steuersatz?
Grundsätzlich ist eine Rechnungsstellung möglich. Über den Steuersatz entscheidet letztlich das Finanzamt. Da die Tätigkeit als werkvertragliche Leistung einzuordnen ist, spricht vieles für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Verbindlich festgelegt wird dies jedoch im konkreten Vertrag. - Ist diese Tätigkeit KSK-abgabepflichtig?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Tätigkeit unter die Künstlersozialkasse fällt, da sie künstlerisch und gestalterisch geprägt ist. Genauere Einschätzungen werden sich aber erst in der Praxis zeigen. Die Chancen, dass sie sogar klarer erfasst wird als die klassische Kameraarbeit, stehen gut. - Habe ich noch Urheberrechte an den Werken?
Ja, das Urheberrecht bleibt ein zentrales Thema. In der Fortbildung wird ausführlich behandelt, wie die Urheberschaft bei KI-gestützten Werken rechtlich eingeordnet wird. Rechtsanwalt Tobias Sommer, der auch den BVK berät, wird hierzu praxisnahe Einblicke geben. Entscheidend ist, dass die Urheberschaft klar erkennbar und geschützt bleibt