BVFK-Berufs- und Betriebshaftpflicht

Sie befinden sich hier:

Nur für eingeloggte Mitglieder vollständig sichtbar!

BVFK-Berufs- und Betriebshaftpflicht

Nur eine kleine Unachtsamkeit und trotzdem ist der Schaden hoch. Das kann schnell die Existenz kosten. Eine Berufshaftpflicht ist deshalb unabdingbar. Der von uns  ausgehandelte Tarif ist auf dem freien Markt so nicht verfügbar und nicht nur in Sachen Kosten richtig klasse.

So sind zum Beispiel auch Einsätze in den USA und Kanada, zur Verfügung gestelltes Equipment sowie das Abhandenkommen von Equipment versichert. Die Versicherungssummen sind hoch angesetzt und haben geringe Selbstbeteiligungen.

Um die steigenden und unterschiedlichen Anforderungen der Branche bedienen zu können, bietet die Police für Sachschäden eine gestaffelte Deckung an. Optional können ein(e) Assistent/in und die eigene Privathaftpflicht zu günstigen Konditionen mitversichert werden. Die starke Verhandlungsposition des Verbandes sorgt neben diesem erweiterten Versicherungsumfang für eine unerreichbar günstige Prämie ( z.Zt. ab 133,82 € pro Jahr ) und vor allem für eine wesentlich höhere Regulierungsbereitschaft im Schadensfall.

Die BVFK-Berufs- und Betriebshaftpflicht im Überblick*

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Lichtsetzende/r Kameramann/-frau, E-Kameramann/-frau (Studio/AÜ), EB-Kameramann/-frau, EB-Assistent/in Kamera/Ton, Steadicam Operator, Krankamera Operator, Wescam Operator, Polecam Operator, Unterwasser Kameramann/-frau, Dozent/in für Bildgestaltung, andere bildgestalterische Tätigkeit gemäß Aufnahmeantrag BVFK.

Personen-/Sach- und Vermögensschäden
Deckungssumme 5.000.000,- €
Selbstbehalt 0,- €

Tätigkeitsschäden allgemein
Deckungssumme 5.000.000,- €
Selbstbehalt 10% / max. 500,- €

Mietsachschäden an gemietetem, bzw. überlassenem Kamera-Equipment
Deckungssumme 100.000,- €
Selbstbehalt 500,- €

Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten
Deckungssumme 100.000,- €
Selbstbehalt 250,- €

Beitragsfrei mitversichert gilt:

  • Versicherungsschutz für Tätigkeiten weltweit (inkl. USA/Kanada)
  • Verwendung von geliehenem, gemieteten oder anderweitig überlassenem Equipment (Kameras und Zubehör)
  • Filmaufnahmen u.a. im Bereich Sport Action, Alpinismus, Luft- und Unterwasser-Aufnahmen
  • Umwelt-Basisversicherung und Regressdeckung
  • Umwelt-Schadenversicherung (Grundbaustein) inkl. Grundwasser

Optional:

Mitversicherung eines oder mehrerer Assistenten und der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers (Zusatzbeitrag)

Eine Erhöhung der Deckungssumme für Mietsachschäden an gemietetem bzw. überlassenem Kamera-Equipment ist auf bis zu 300.000.- € möglich. Das Formular dazu erhaltet ihr auf Anfrage über unsere Geschäftsstelle.

Details und Vertragsunterlagen sind nur für eingeloggte Mitglieder zugänglich.


* Die Versicherungsprämien und -bedingungen können sich durch Anpassungen seitens des Versicherers ändern. Darauf haben wir keinen Einfluss. Es gelten Leistungsumfang und Preise, die im Versicherungsantrag genannt sind.