Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Maschinenbaugipfel des VDMA in Berlin die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 angekündigt. Die neue Regelung soll jedoch – nach Angaben aus Koalitionskreisen – ausschließlich für Arbeitnehmer, also Angestellte und Beamte gelten. Selbstständige bleiben außen vor.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen“, kritisiert Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). „Dies widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Wenn Menschen gleichen Alters allein aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter steuerlich so unterschiedlich behandelt werden, ist das eine klare Form von Diskriminierung und eine Einschränkung der freien Berufswahl.“
Worum geht es bei der Aktivrente?
Die Aktivrente sieht einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro jährlich) für Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit vor. Bis zuletzt war zwischen Union und SPD umstritten, ob dieser Betrag zusätzlich zum Grundfreibetrag von 12.084 Euro oder anstelle dessen gewährt wird.
- Im günstigsten Fall bedeutet die Aktivrente eine Steuerersparnis von bis zu 6.097 Euro pro Jahr und Person.
- Im ungünstigeren Modell bleiben immerhin noch 2.662 Euro Steuerersparnis.
Für Selbstständige bedeutet die geplante Ausgestaltung jedoch: kein Vorteil, kein Freibetrag – trotz gleicher Lebenssituation im Alter.
BVFK-Position: Keine Diskriminierung der Selbstständigen!
Seit Jahren wird behauptet, Selbstständige seien im Alter besonders von Armut bedroht. Umso unverständlicher ist es, dass man ihnen mit der Aktivrente nun zusätzliche steuerliche Nachteile auferlegt – neben ohnehin höheren Krankenversicherungsbeiträgen.
Wir fordern daher:
- Gleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten bei der Aktivrente.
- Steuerliche Anreize für alle, die im Alter weiterarbeiten – unabhängig von der Erwerbsform.
Die angekündigte Regelung sendet ein fatales Signal: Wer sich für Selbstständigkeit entscheidet, wird im Alter bestraft. Das widerspricht nicht nur wirtschaftspolitischen Aufbruchversprechen, sondern auch dem Grundsatz der Fairness