Bei der Sitzung der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 5. Februar 2026 wird sich der Bundesrat unter anderem mit dem Altersvorsorgereformgesetz befassen. Aus Sicht des Bundesverbandes der Fernsehkameraleute (BVFK) enthält die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates wichtige und längst überfällige Signale für Selbstständige.
Besonders relevant ist die ausdrückliche Empfehlung des Bundesrates, den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten in der privaten Altersvorsorge auf Selbstständige – perspektivisch sogar auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter – auszuweiten. Begründet wird dies mit den erhöhten Risiken von Altersarmut, die gerade bei selbstständiger Erwerbstätigkeit, unterbrochenen Erwerbsbiografien und Phasen außerhalb der Sozialversicherung bestehen.
Positiv hervorzuheben ist zudem, dass der Bundesrat die im Gesetzentwurf vorgesehene Systemumstellung ausdrücklich begrüßt. Der geplante Wegfall des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags zugunsten eines festen Mindestbeitrags würde erstmals ermöglichen, Fördermodelle ohne zusätzliche bürokratische Hürden auch auf Selbstständige zu übertragen.
Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für eine stärkere steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge aus, etwa durch höhere Sonderausgabenabzüge sowie durch transparente und kostengünstige Standardprodukte. Gerade für Selbstständige, die in der Regel keinen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge haben, sind solche Instrumente von zentraler Bedeutung.
Der BVFK teilt diese Einschätzungen ausdrücklich und sieht sich dabei im engen Schulterschluss mit unserem Partner, der Bundesarbeitsgemeinschaft der selbstständigen Verbände (BAGSV). Der BVFK begleitet und fordert in seinem politischem Handeln diese Positionen seit Langem ein. Die aktuelle Debatte zeigt, dass die Anliegen Selbstständiger zunehmend Gehör finden – ein wichtiger und hoffnungsvoller Schritt!










