16. Oktober 2025

BVFK auf dem Panel der LEaT con 2025 in Hamburg

„ProStatus“ – Der BVFK zeigt, wie Selbstständigkeit in der Medienbranche neu gedacht werden kann

Mit großem Publikumsinteresse fand am Dienstagnachmittag auf der LEaT con 2025 in Hamburgdas Panel des Berufsverbandes der Fernsehkameraleute (BVFK) statt. Unter der Moderation von Uwe Agnes, Chefredakteur von Film & TV Kamera, sprach Frank Trautmann, 1. Vorsitzender des BVFK und Leiter des Ressorts Recht + Soziales, über das aktuelle und viel diskutierte BVFK-ProStatus-Projekt.

In einem kompakten, aber intensiven 40-Minuten-Gespräch gelang es, die wichtigsten Themenfelder rund um den beruflichen Status von Medienschaffenden anzuschneiden – von rechtlichen Rahmenbedingungen über Versicherungsfragen bis hin zu den Chancen einer selbstbestimmten, freiberuflichen Tätigkeit.

Dieses Thema trifft einen Nerv in der Branche.

Frank Trautmann betonte, dass sich der BVFK nach 15 Jahren aktiver Verbandsarbeit mutig aufmacht, die Zukunft aktiv zu gestalten:

„Ein ‚Weiter so‘ wie seit der Gründung 2009 kann es nicht geben. Wir haben die Expertise und die Strukturen, um unseren Mitgliedern eine echte Chance auf selbstständiges Arbeiten zu eröffnen – sorgfältig, individuell abgestimmt und rechtlich fundiert.“

ProStatus – ein strukturierter Weg zur geprüften Freiberuflichkeit

Im Zentrum des Panels stand das ProStatus-Projekt, das den Weg zur selbstständigen Berufsausübung im Sinne des § 18 EStG aufzeigt.
Ziel ist es, BVFK-Mitgliedern zu ermöglichen, ihren Status rechtssicher und nachvollziehbar zu prüfen und – bei entsprechender Qualifikation – das BVFK-Siegel „FiB – Freiberuflich im BVFK“ zu erhalten.

Der Prozess beginnt mit einem Sozialstatus-Check auf der BVFK-Website.
Nach Auswertung der Ergebnisse werden persönliche Gespräche geführt; gegebenenfalls erfolgt eine Nachjustierung etwa bei Versicherungsfragen (Haftpflicht, Unfallversicherung, KSK) oder im Bereich Qualifikation.
Trautmann betonte die Gründlichkeit des Vorgehens:

„Wir machen das sehr sorgfältig und individuell abgestimmt. Alle Merkmale, die in den BVFK-Standards zur Selbstständigkeit festgelegt sind, werden überprüft. Wir arbeiten dabei mit vier Fachanwälten zusammen und untermauern unsere Argumentation mit einer umfangreichen Datenbank aus Sozialgerichtsurteilen.“

Wichtig ist: Das FiB-Siegel bezieht sich nicht auf sozialrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, sondern auf die steuerrechtliche Definition der Freiberuflichkeit nach § 18 EStG. Eine einzelne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Erwerbsjahr schließt die freiberufliche Arbeit auf Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht aus.

Dialog mit der Branche geplant

Der BVFK betont, dass er mit dem ProStatus-Projekt keine rechtliche Bewertung Dritter ersetzt, sondern innerhalb seiner Kompetenzen eigene Standards selbstbewusst und gewissenhaft prüft.
Gespräche mit Auftraggeberverbänden, Produktionsfirmen und der Deutschen Rentenversicherung Bund sind bereits in Vorbereitung.
„Es liegt im Interesse aller Beteiligten, zu einer tragfähigen und praxisnahen Lösung zu kommen“, so Trautmann. „Denn die Realität in der Branche ist längst die, dass in großem Umfang selbstständig beauftragt wird – und das betrifft nicht nur Kameraleute.“

Mit dem erfolgreichen Auftritt auf der LEaT con 2025 hat der BVFK gezeigt, dass er nicht nur den Diskurs sucht, sondern konkrete Perspektiven bietet – für eine moderne, selbstbewusste und faire Berufspraxis in der Medienproduktion

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