Seit 2004 erstellt die ARD alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres Auftrags und Leitlinien für die kommenden beiden Jahre. Seit 2021 heißt dieser Bericht “ARD Selbstverpflichtung”. Darin legt die ARD für das Gemeinschaftsprogramm (Das Erste, ARD Mediathek und neu: ARD Audiothek) fest, wie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der ARD umgesetzt wird und wo für die kommenden zwei Jahre die Schwerpunkte des Handels liegen.
Die ARD-Selbstverpflichtung wird federführend von der ARD-Programmdirektion und ARD Online erstellt. An der Erstellung der ARD Selbstverpflichtung sind die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten und der ARD Programmbeirat aktiv beteiligt.
https://www.ard.de/die-ard/aufgaben-der-ard/ARD-Selbstverpflichtung-100/
ARD-Selbstverpflichtung, Bilanz 2023/24 (pdf)
https://www.ard.de/die-ard/ARD-Selbstverpflichtung-2025-Bilanz-100.pdf
ARD-Selbstverpflichtung, Ausblick 2025/26 (pdf)
https://www.ard.de/die-ard/ARD-Selbstverpflichtung-2025-Ausblick-100.pdf
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