Das neue Gebührenmodell für ARD und ZDF steht vor dem Aus. Drei Länder sagen Nein zu einer automatischen Erhöhung des Rundfunkbeitrags, solange ARD und ZDF in Karlsruhe klagen. Damit sind die Landtage weiter gefragt.
Er war als eine von fünf Säulen der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedacht – der Staatsvertrag über die Finanzierung. Schon seine Formulierung und die Zustimmung aller sechzehn Bundesländer erwiesen sich jedoch als problematisch.
Während sich die anderen vier Reformstaatsverträge, der Medienstaatsvertrag und die Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio, Ende vergangenen Jahres in der Online-Anhörung befanden, gab es in der Frage des Rundfunkbeitrags keine Einigkeit. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 beschlossen die Länder schließlich einen Entwurf. Doch der wurde nicht von allen ratifiziert. Deshalb tritt der neue Finanzierungsstaatsvertrag mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Kraft. […]
In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Claudia Maicher im sächsischen Landtag hat der Chef der Staatskanzlei Sachsens nun vor wenigen Tagen den Abgesang auf den Finanzierungsstaatsvertrag angestimmt. „Sollten bis zum Ablauf des 30. November 2025 nicht von allen Ländern Ratifikationsurkunden beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt worden sein, ist der Staatsvertrag gegenstandslos. Da derzeit keine Bereitschaft von ARD und ZDF erkennbar ist, den Protokollerklärungen von Bayern und Sachsen-Anhalt zu entsprechen, wird die Wahrscheinlichkeit aufgrund des zeitlichen Ablaufs – selbst unter Zugrundelegung außerordentlicher Sitzungstermine – immer geringer, das Ratifikationsverfahren noch abschließen zu können“, sagte Andreas Handschuh. Auch aus sächsischer Sicht sei es nicht zuletzt aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht nicht angezeigt, den Staatsvertrag jetzt zu unterzeichnen. […]
Inzwischen haben die Sender ihre nächste Kostenrechnung längst abgegeben. Es ist davon auszugehen, dass die KEF im Frühjahr 2026 in ihrem Zwischenbericht keine neue Empfehlung abgibt und der Berechnungszeitraum nicht verkürzt wird. Es ist nun am Bundesverfassungsgericht, zu entscheiden, welche Abgabe die Bürger bis 2028 zahlen müssen. Was sich abzeichnete, wird zur Gewissheit: Der Staatsvertrag zur Reform von ARD und ZDF wird am 1. Dezember ohne sein zweites Standbein – die Finanzierung – in Kraft treten.
Quelle: DWDL