13. August 2025

Entwarnung für Kameraleute: Sozialgericht Berlin stoppt Fehlentscheidung der Deutschen Rentenversicherung

Das Sozialgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil die Selbstständigkeit einer Spielfilm-Kamerafrau bestätigt – und damit eine fehlerhafte Einstufung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) korrigiert.

Die DRVB hatte zuvor im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens überraschend entschieden, dass die Tätigkeit der Klägerin als abhängige Beschäftigung einzustufen sei. Diese Einschätzung stand im klaren Widerspruch zur langjährigen Praxis, zum offiziellen Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände sowie zu den bisherigen Entscheidungen der Clearingstelle. Der Widerspruch der Kamerafrau gegen diesen Bescheid war von der DRVB abgelehnt worden – mit der Folge, dass in der Branche erhebliche Verunsicherung entstand.

 

Hintergrund des Falls

Eine erfahrene Kamerafrau im Spielfilmbereich sah sich mit einer völlig neuen Bewertung ihrer Tätigkeit konfrontiert: Statt der üblichen Anerkennung als selbstständige Kreativschaffende deklarierte die Clearingstelle ihre Arbeit als „abhängige Beschäftigung“. Diese Einschätzung widersprach nicht nur jahrelanger Entscheidungspraxis, sondern auch allen vorliegenden Indizien.

Besonders brisant:

  • Die DRVB ignorierte die detaillierten Angaben von Kamerafrau und Produktionsfirma.
  • Ein künstlerisch hochwertiger Kinofilm wurde fälschlich als Fernsehfilm eingeordnet.
  • Es wurden sogar Sachverhalte behauptet, die es gar nicht gab – unter anderem, dass die Produktionsfirma für künstlerische Konzepte verantwortlich sei.

Das Urteil

Das Sozialgericht Berlin stellte klar: Die Kamerafrau ist selbstständig tätig.
Das Gericht würdigte ausdrücklich die branchenüblichen Arbeitsstrukturen im Spielfilm und erkannte an, dass kreative Berufe im Filmbereich besondere Eigenarten haben, die nicht mit klassischen Beschäftigungsverhältnissen gleichzusetzen sind.

Signalwirkung für die Branche

Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinaus große Bedeutung:

  • Klarstellung: Bewährte Arbeitsformen in der Kreativbranche dürfen nicht ohne triftige Gründe neu bewertet werden.
  • Schutz vor Rechtsunsicherheit: Filmschaffende und Produktionsfirmen können vorerst wieder auf die bisherige Praxis vertrauen.
  • Breitere Relevanz: Die Problematik betrifft nicht nur Kameraleute und DOPs, sondern auch Kostümbildner, Editor:innen oder Szenenbildner.

Aktuell läuft noch die Berufungsfrist – die endgültige Rechtssicherheit steht also noch aus.

Das eigentliche Problem: Doppelverfahren ohne Nutzen

Viele dieser Statusfeststellungsverfahren verursachen hohen Mehraufwand und Mehrkosten – ohne wirtschaftlichen Mehrwert. Da die meisten betroffenen Kreativen ohnehin in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, fließen die Beiträge bereits an die DRVB. Trotzdem berichten Filmschaffende zunehmend von ähnlichen, fragwürdigen Entscheidungen der Rentenversicherung.

Fazit:
Das Berliner Urteil ist ein wichtiger Etappensieg für die Selbstständigkeit im kreativen Filmbereich. Es setzt der Unsicherheit vorerst ein Ende – und sendet ein deutliches Signal an die DRVB, dass etablierte Arbeitsweisen nicht ohne sachliche Grundlage infrage gestellt werden dürfen.

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