Die Verlagsgruppe Penguin Random House habe eine Urheberrechtsklage gegen das KI-Unternehmen OpenAI eingereicht, da die Werke ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner unrechtmäßig für das Training des KI-Systems ChatGPT genutzt worden seien. Laut dem Verlag lägen die geschützten Text- und Bildinhalte als sogenannte “Memorisierung” im Sprachmodell vor und würden bereits auf einfache Anfragen der Nutzerinnen und Nutzer unerlaubt vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben.
https://bildblog.de/152885/orbns-feinde-konformismus-in-den-medien-aerger-mit-der-obrigkeit/
Hat Open AI den kleinen Drachen Kokosnuss geklaut?
Im Kampf zwischen Kunst und KI geht es nicht mehr darum, wie Chat-GPT mit Originalen trainiert wird und diese dann kopiert. Der Fall des Kinderbuchs „Der kleine Drache Kokosnuss“ zeigt: Die KI hat schon so viel gelernt, dass menschliche Kreativität und die Zukunft der Kultur bedroht sind. […]
Technische Feinheit: Die Maschine hat die Bücher memorisiert, nicht gespeichert. Sie hat sie also nicht kopiert und in einer Datenbank abgelegt, sondern vom Original so gut gelernt, dass es ähnliche oder gleiche Werke schaffen kann. Was es im Sinne der Kulturgeschichte noch schlimmer macht. Da geht es nicht um Raubkopien, wie Anfang der Nullerjahre, als digitale Klone die Geschäftsmodelle der Kulturwirtschaft bedrohten. Es geht darum, dass Maschinen mithilfe menschlicher Werke lernen, ihnen ihre Arbeit buchstäblich wegzunehmen. Im Kern geht es beim Fall des kleinen Drachen Kokosnuss also um die Zukunft der Kultur im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. […]
Rainer Dresen trieb das Urteil um, denn es war das erste europäische Exempel, das den Raubzug der KI-Firmen im Kulturgut der Gegenwart als Verstoß definierte. Eine Woche später gab er einen einzigen Prompt in Chat-GPT ein. „Kannst du ein Kinderbuch schreiben, in dem Drache Kokosnuss auf dem Mars ist.“ Konnte die KI. Mit ein wenig Anleitung verfasste sie zwölf Kapitel, die sich ganz gut lesen. Sie gab Hinweise auf Formatierung des Buches, sogar einen Urheberrechtsvermerk, in dem Dresen statt des Originalautors Ingo Siegner steht. „Das war tatsächlich ein Zufallstreffer“, sagt Dresen im Gespräch. Er hatte schon länger überlegt, wie man Übergriffe der KIs auf Bücher nachweisen kann. […]
Im Sinne des traditionellen Urheberrechts ist schon so eine einmalige Ausgabe, die dem Original auch nur weitgehend ähneln muss, eine unerlaubte Vervielfältigung.
Auf die Nachfrage, ob das urheberrechtlich in Ordnung sei, war die KI sehr klar: Juristisch im Detail identifizierte Chat-GPT sein eigenes Werk als Verstoß gegen die geltenden Gesetze.
https://urheber.info/diskurs/klage-der-penguin-round
Quelle: DIMBB Medien









