Nach drei Jahren Vorarbeit ist es nun so weit: Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann am 1. Dezember in Kraft treten, alle 16 Landesparlamente haben zugestimmt. Ob dies der Fall sein würde, war wenige Wochen vor dem Fristende für die Ratifizierung immer noch unklar. Michael Ridder blickt auf die Inhalte der Novelle, die sich seit dem Beginn der Reformüberlegungen teils stark verändert haben. […]
Ein Blick zurück in den Herbst 2022: Dort begann alles mit der Idee eines “gesamtgesellschaftlichen Runden Tischs” (Tom Buhrow) oder eines “Herrenchiemseer Konvents” für den Rundfunk (Bayerns Medien-Staatsminister Florian Herrmann), was große Erwartungen schürte. Diese wurden nicht kleiner, als die Bundesländer im Jahr darauf einen mit Expertinnen und Experten besetzten “Zukunftsrat” einsetzen.
Der große Wurf schien tatsächlich denkbar, die tiefgreifende Reform, die ARD und ZDF (und dem Rundfunkbeitrag) wieder mehr Akzeptanz in der Gesamtbevölkerung bringt. Blickt man nun vom Ergebnis her auf die Anfänge des Reformprozesses, dann muss leider konstatiert werden, dass auf dem Weg sehr vieles verloren gegangen ist. Der Reformstaatsvertrag in der nach vielen Überarbeitungen verabschiedeten Form ist bestenfalls ein Minimalkompromiss, der vielfach in Ansätzen steckenbleibt – und der auch als Sparprogramm wahrscheinlich nicht halten kann, was mit ihm versprochen wurde. […]
Einige wichtige Ideen des Zukunftsrats haben die Bundesländer bis zur Unkenntlichkeit abgewandelt. Statt der vorgeschlagenen zentralen Geschäftsführung für die ARD ist nun lediglich vorgesehen, dass einzelne ARD-Anstalten eine Federführungsfunktion für bestimmte Aufgaben übernehmen – vor allem im technischen und administrativen Bereich.
https://medien.epd.de/article/3955/
Quelle: DIMBB-MEDIEN-News








