1. März 2026

Millionengrab per Staatsvertrag? KEF setzt Länder unter Druck

Die KEF rüffelt in ihrem neuesten Bericht auch die Bundesländer. Durch detaillierte Vorgaben zu Standorten, insbesondere bei der ARD, würden Unwirtschaftlichkeiten im hohen Millionenbereich entstehen. Die zuständigen Länder werfen nun teilweise Nebelkerzen. […]

Ein großer Punkt sind die verschiedenen Standorte der ARD, dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten: Die einen, die von den jeweiligen Bundesländern staatsvertraglich festgeschrieben sind, und solche, die sich die ARD aus eigenen Stücken leistet, um in allen Regionen der Republik präsent zu sein. Vor allem die ersten Standorte sind interessant: Von den insgesamt 207 Liegenschaften der ARD liegen 76 – also mehr als ein Drittel – an gesetzlich oder staatsvertraglich vorgegebenen Standorten. […]

Besonders viel Klärungsbedarf sieht die Kommission beim MDR – und damit bei den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vor allem Sachsen und Sachsen-Anhalt waren zuletzt immer wieder mit Kritik an ARD und ZDF und ihren angeblich fehlenden oder nicht stark genug ausgeprägt Sparbemühungen aufgefallen. Die KEF dreht den Spieß nun um […]

Der MDR muss zwei ziemlich große Standorte betreiben, die einen Katzensprung auseinanderliegen, aber immerhin so weit, dass die Landesgrenze zwischen ihnen verläuft. Die Politik will es so. Halle ist in der Betrachtung aller Standorte noch größer als Magdeburg und Dresden. Grundsätzlich sei die Frage zu erörtern, “ob ein Zentralstandort in Halle vorgehalten werden muss”, so die KEF. […]

Während die Staatskanzlei in Thüringen eine Anfrage völlig unbeantwortet gelassen hat, äußerst man sich in Sachsen-Anhalt überraschend – und dreht die von der KEF aufgestellten Fakten kurzerhand um. 

Eine Regierungssprecherin verweist darauf, dass der MDR aus Effizienzgründen bewusst als Dreiländeranstalt gegründet worden sei. Dabei sei eine dezentrale Struktur festgelegt worden. “Die jüngsten Äußerungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) lassen darauf schließen, dass der MDR seine durch Gesetz festgelegte Verantwortung für den Standort Halle (Saale) nicht ausreichend wahrgenommen und den Standort vernachlässigt hat”, so die Sprecherin. Die Landesregierung werde das prüfen. Es ist so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was die KEF festgestellt hat.

Warum in einer Dreiländeranstalt fünf Standorte fix vorgegeben werden müssen, kann niemand aus den Ländern schlüssig erklären. […]

Dass einige Bundesländer so sehr abblocken, wenn es um Standortfragen und staatsvertraglich fixierte Standorte der ARD geht, mutet schon fast paradox an. Man kann nicht unentwegt Einsparungen und mehr Effizienz fordern, wenn man an anderer Stelle diese Ziele aktiv sabotiert. Es ist aber nicht das erste Mal, dass die Politik in den Bundesländern sehr darauf bedacht ist, eigene Interessen durchzusetzen.

https://www.dwdl.de/magazin/105657/millionengrab_per_staatsvertrag_kef_setzt_laender_unter_druck/

Quelle: DIMBB Medien

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