Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) setzt seine angekündigte „strukturelle Verkleinerung“ nun auch personell um. Beschäftigten wird für einen begrenzten Zeitraum von sechs Wochen ein Programm mit Vorruhestandsregelungen und Abfindungen angeboten – nach dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Niemand hat einen Anspruch auf ein solches Angebot, zugleich besteht aber auch keine Pflicht, es anzunehmen.
Die Höhe möglicher Abfindungen richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und ist auf ein Jahresgehalt begrenzt. Für den Vorruhestand gelten zusätzliche Bedingungen: mindestens zehn Jahre Betriebszugehörigkeit sowie die Möglichkeit, direkt im Anschluss in die gesetzliche Altersrente zu wechseln. Maximal ist ein Vorruhestand von 36 Monaten vorgesehen.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer betont, man wolle den Mitarbeitenden damit „einen selbstbestimmten Ausstieg“ ermöglichen. Ziel sei es, den Sender zu verschlanken, aber zugleich Spielraum für Investitionen in Programm und Innovationen zu schaffen. Bereits zuvor hatte der RBB den Abbau von Immobilienflächen beschlossen; ab 2026 sollen jährlich 22 Millionen Euro eingespart werden – davon 13 Millionen allein im Personalbereich.
Das Direktorium kündigte an, betriebsbedingte Kündigungen vermeiden zu wollen. Ob das gelingt, hängt davon ab, wie viele Beschäftigte die freiwilligen Angebote annehmen. Parallel arbeitet der RBB an einer organisatorischen Neuaufstellung, die unter anderem die Reduzierung von Führungspositionen vorsieht.