Um ein Haar wäre der vor einem Jahr von den Länderchefs beschlossene Reformstaatsvertrag für ARD und ZDF im sächsischen Landtag gescheitert. Erst nach Bedenkpause und einem Appell des Ministerpräsidenten gab’s doch eine knappe Mehrheit.
https://www.dwdl.de/nachrichten/104360/totalschaden_abgewendet_sachsen_stimmt_oerrreform_zu/
Die Grünen-Abgeordnete Claudia Maicher erklärte, ihre Fraktion springe ein, “weil der Minderheitsregierung ein Verantwortungsbewusstsein fehlt”. Sie warf der Koalition aus CDU und SPD vor, eine “Zufallsmehrheit” gesucht zu haben. Nowak wies dies zurück.
https://medien.epd.de/article/3844
Die Linke, die zunächst keine Zustimmung für den Reformstaatsvertrag signalisiert hatte, stimmte am Ende doch für das Gesetz. “Wir haben gesehen, dass heute die Mehrheit eventuell gefehlt hätte”, begründete die medienpolitische Sprecherin der Linken, Luise Neuhaus-Wartenberg, nach der Abstimmung. Eine Niederlage “hätte den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Hände gespielt”.
Zuvor hatte sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer von der CDU nach einer von seiner Partei beantragten halbstündigen “Überlegenspause” noch einmal persönlich zu Wort gemeldet und von der Linken kritisierte Regelungen des Reformstaatsvertrags adressiert. Dabei sagte Kretschmer, auch er halte das im Gesetz vorgesehene verschärfte Verbot der Presseähnlichkeit für “nicht optimal geregelt” und kritisierte die in den nächsten Jahrzehnten geplante Abschaltung der linearen Verbreitung von TV-Kanälen wie dem Kika. “Ich hoffe, dass es auch in den 2030er- und 2040er-Jahren noch eine terrestrische Ausstrahlung gibt”, sagte Kretschmer.
https://www.turi2.de/aktuell/sachsen-stimmt-reformstaatsvertrag-fuer-oeffentlich-rechtliche-zu/
Der sächsische Landtag hat mit 61 zu 56 Stimmen dem Staatsvertrag für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt.. […]
Andreas Handschuh, Chef der sächsischen Staatskanzlei, hatte den Gesetzesentwurf als Ausgangspunkt einer Reform bezeichnet, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, moderner und digitaler machen solle. Bei aller Kritik am Vertrag bat er, zu bedenken, dass von einer Zustimmung des Freistaats Sachsen letztlich die medienpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesländer abhänge.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt endlich Richtung – jetzt muss er sie auch nutzen.
Die Reform ist kein Triumph, aber sie verhindert Stillstand. Denn jahrelang wurde nun schon darüber diskutiert, wie sich der Rundfunk erneuern kann, um zukunftssicher zu werden.
https://taz.de/Ja-zum-Reformstaatsvertrag-in-Sachsen/!6125480/
Ein Gesetz, das die Probleme nicht löst
Das neue Mediengesetz behält also neun teure Senderverwaltungen bei, während die Inhalte, auf die es einzig und allein ankommt beim Sinn des Rundfunks, zunehmend zum Teil eines großen Ganzen mit angeschlossenen Regionalfenstern werden.
Und noch ein Grundproblem löst der Reformstaatsvertrag nicht: Das gestörte Verhältnis der gesetzgebenden Landespolitik zu diesem Rundfunk. Denn die Länder einigen sich zwar nun auf einige strukturelle Veränderungen, sie kommen aber ihrer Verantwortung nicht nach, diesen Rundfunk auch zu finanzieren.
https://www.sueddeutsche.de/medien/staatsvertrag-reform-ard-zdf-sachsen-li.3330093
„Öffentlich-rechtliche Medien werden den Menschen künftig weniger Regionales und Aktuelles anbieten können. Die Reform wird viele Beschäftigte, die teils jahrzehntelang für einen Sender tätig waren, ihre Aufträge kosten. Wie all das die öffentlich-rechtlichen Medien verbessern und ihre Akzeptanz steigern soll, hat die Medienpolitik nicht erklären können. Hoffnungsschimmer ist die Ankündigung der Sächsischen Staatsregierung in der Landtagsdebatte, sich zeitnah für eine Neujustierung der ‚Presseähnlichkeits‘-Vorschrift einzusetzen. (Mehr unter: Medien- und Netzpolitik)
https://mmm.verdi.de/rundfunk/landtage-beschliessen-rundfunkreform-105155
Quelle: DIMBB-MEDIEN-News
 
								






