12. November 2025

Urheberrechte im Umbruch: Was das aktuelle „GEMA-Urteil“ für Kameraleute und Bildurheber bedeutet

BVFK, Berlin, 12.11.2025

Ein bahnbrechendes Urteil des Landgericht München I im Verfahren der GEMA gegen OpenAI (und damit gegen das KI-System ChatGPT) hat erhebliche Auswirkungen für die Kreativ- und Medienbranche. gema.de+2

Im Kern entschied das Gericht: Beim Training und Einsatz von KI-Modellen mit geschützten Werken – hier zunächst Liedtexten – liegt eine lizenzpflichtige Nutzung vor.

Doch was heißt das konkret für Kameraleute, Bildurheberinnen und Bildurheber – also all jene, die Werke im Sinne des Urheberrechts schaffen –, und welche Fragen ergeben sich?

Wesentliche Kernaussagen des Urteils

  • Das Urteil stellt klar, dass das bloße Argument „Text- und Data-Mining“ allein nicht automatisch eine freie Nutzung schützt, wenn durch ein KI-System vollständige oder nahezu vollständige Werke abrufbar sind. ZDFheute+1
  • Das Gericht platzierte das Training und die Nutzung geschützter Werke durch das KI-Modell außerhalb des Rahmens einer erlaubten Forschungs- oder Analyse-Nutzung und sah hierin eine unlizenzierte Nutzung.
  • Es geht hierbei nicht nur um die Reproduktion von Werken, sondern auch um deren Speicherung und direkte Ausgabe durch ein KI-Modell – das heißt: wenn ein KI-System ein Werk so gespeichert hat, dass es es bei Nutzer-Prompten wiedergeben kann, wird das als Eingriff in das Urheberrecht bewertet. heise online

Welche Bedeutung hat das für Kameraleute und Bildurheber?

Für die Berufsgruppe der Kameraleute, Bildurheberinnen und Bildurheber stellt sich aus Sicht der BVFK Folgendes heraus:

  1. Stärkung der Rechte von Bildurhebern
    Das Urteil unterstreicht: Schutzrechte von Kreativen gelten auch gegenüber neuen Technologien wie KI-Modellen. Das heißt: Wer Bild- oder Videomaterial erstellt (z. B. Kameraarbeit, Bildkomposition, Lichtführung, kreative Gestaltung) und dieses Material urheberrechtlich schützt, erhält mit Blick auf KI-Nutzung eine neue Rückendeckung.
  2. Lizenzierung wird wichtiger denn je
    Wenn KI-Systeme zukünftig mit Bild- und Videomaterial trainiert oder „gefüttert“ werden, könnte – analog zu dem in dem Urteil behandelten Fall mit Liedtexten – eine Lizenzpflicht bestehen. Kameraleute sollten daher prüfen, ob ihre Werke in Trainings- oder Abrufmechanismen von KI-Anwendungen genutzt werden und ob dafür Lizenzmodelle bestehen.
  3. Offen bleibende Fragen für das Bildmedium
    – Das Urteil betrifft bisher primär Liedtexte; dessen Übertragung auf Bild- und Videowerke ist nicht automatisch erfolgt.
    – Wie genau Trainings- und Abrufmechanismen von KI mit Bild- und Videoinhalten aussehen, ist noch wenig rechtlich geklärt.
    – Welche Standards gelten für Kameraleute: z. B. Mastab- oder Schwellenfragen bei Kreativleistung, bei Originalität, bei Ausschnittnutzung, bei automatisierter Verarbeitung?
  4. Worauf Kameraleute und Bildurheber jetzt achten sollten
    – Dokumentation der eigenen kreativen Leistung (Kameraarbeit, Bildgestaltung, Schnitt, Licht, Perspektive) zur Abgrenzung gegenüber reinen Nutzerdaten oder automatisierten Inhalten.
    – Vertrags- und Lizenzklauseln genau prüfen: Wenn Bildmaterial in einem Kontext eingesetzt wird, in dem automatisierte Verfahren oder KI beteiligt sind, sollte klar geregelt sein, ob und wie das Material verwendet werden darf.
    – Kommunikation mit Auftraggebenden über den Einsatz von KI-Systemen im Workflow: Wird das Material für Trainingsdaten verwendet? Ist eine Weiterverwertung durch KI denkbar? Wer ist Lizenzpartner?

Offene Fragen – und unsere Impulse

Wir beim BVFK fragen uns und laden unsere Mitglieder zur Debatte ein:

  • Wird das Urteil dazu führen, dass Bild- und Videowerke explizit in Lizenzmodellen für KI-Trainings- oder Ausgabesysteme berücksichtigt werden müssen?
  • Wie wird sich der Markt dafür entwickeln? Wird es bald spezialisierte Bildurheber-Lizenzen für KI-Trainings geben?
  • Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssten ergänzt oder geschaffen werden, damit Kameraleute und Bildurheber ihre Rechte wirksam gegenüber KI-Anbietern einfordern können?
  • Wie können Kameraleute aktiv werden? Welche Maßnahmen eignen sich, um frühzeitig eigene Werke vor unauthorisierter KI-Nutzung zu schützen oder von deren Nutzung profitieren zu können?

Insgesamt signalisiert das Urteil: Die Zeit der pauschalen Annahme „Alles im Netz – frei verfügbar“ ist vorbei. Die Rechte der Kreativen werden auch im Zeitalter der KI stärker beachtet. Für Kameraleute und Bildurheber gilt: Jetzt dranbleiben, prüfen, verhandeln – und mitgestalten.

Wir beim BVFK werden die Entwicklungen weiter beobachten, informieren und bieten unseren Mitgliedern regelmäßig Updates, Diskussionen und Handlungsempfehlungen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen: Wie sehen Sie Ihre Rolle im neuen Umfeld? Welche Fragen haben Sie speziell im Bereich Kamera/Bewegtbild im Bezug auf KI-Nutzung?

siehe auch: 

FAZ.net

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