20. November 2025

Weniger Sender – mehr Aufsicht: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist einen entscheidenden Schritt weiter: Der Rundfunkanstalten der ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Vertragsrahmen wird neu geordnet. Ziel: Weniger einzelne Sender-Strukturen, mehr Effizienz und modernisierte Aufsicht.
In Brandenburg wurde der Reformstaatsvertrag mit Unterstützung der CDU Brandenburg trotz politischer Turbulenzen beschlossen.

Der neue Vertrag sieht u. a. vor:

  • Eine Reduktion der Sender-Einheiten, um die Angebotsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu straffen.
  • Erhöhte Aufsichts- und Steuerungsbefugnisse über Programme, Finanzen und Angebote – gerade mit Blick auf Streaming und neue Medien.
  • Die Abschaffung des bisherigen Finanzierungsstaatsvertrags, um flexibler auf die Digitalisierung und verändertes Nutzerverhalten reagieren zu können.

Der Florian Hager (ARD-Vorsitzender) sowie Heike Raab (Medienstaatssekretärin Rheinland-Pfalz) begrüßten die Entscheidung als wichtigen „Standort- und Zukunftsschritt“.

Für den BVFK bedeutet das: Ein stärker regulierter öffentlicher Rundfunk birgt Chancen für klare Ausbildungs- und Produktionsstandards – aber auch Anforderungen an Flexibilität und Bindung von Fachkräften im sich wandelnden Medienumfeld.

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