31. Oktober 2025

ZDF verweigert Umsetzung des Schlichtungsergebnisses – BVFK kritisiert Missachtung urheberrechtlicher Standards

 

Nach sieben Jahren intensiver Verhandlungen und einem gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsverfahren hat das ZDF das Ergebnis der UrheberAllianz-Schlichtung abgelehnt. Statt einer einvernehmlichen Lösung legte der Sender eine einseitige „Selbstverpflichtung“ vor, die in zentralen Punkten vom Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Bornkamm abweicht. Für die Filmurheber bedeutet das: weniger Rechte, weniger Einnahmen und eine deutliche Verschlechterung der Vergütungssituation.

Die Schlichtungsstelle hatte im August 2025 einen ausgewogenen Vorschlag beschlossen. Dieser sah eine angemessene Vergütung für kreative Leistungen wie Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild vor – einschließlich Wiederholungshonoraren und Erlösbeteiligungen. Die Verbände der UrheberAllianz stimmten dem Ergebnis zu, doch das ZDF wies den Vorschlag am 22. Oktober 2025 zurück. Statt einer verbindlichen Vereinbarung präsentiert der Sender nun ein Papier, das die Rechte der Kreativen auf Jahre hinaus beschneidet.

Die vom ZDF veröffentlichte „Selbstverpflichtung“ gewährt den Urhebern mindestens sieben Jahre lang keinerlei Vergütung für Wiederholungen oder Mediathekennutzungen. Damit unterläuft der Sender den Zweck des Schlichtungsverfahrens, das ausdrücklich auf eine faire und rechtsverbindliche Regelung der Vergütungen abzielte. Aus Sicht der Urhebervertreter ist das Vorgehen ein Rückschritt – nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich.

„Die vom ZDF behauptete Verbesserung der Bedingungen ist tatsächlich eine deutliche Verschlechterung der Rechtsposition der Urheber und faktisch eine Aushöhlung der durch den Schlichterspruch bestätigten Ansprüche“, sagt BVK-Geschäftsführer Thomas Neudorfer. Auch die übrigen Verbände der UrheberAllianz äußern scharfe Kritik. Rechtsanwalt Nikolaus Reber, der die Verbände juristisch vertritt, spricht von einem klaren Rechtsverstoß: „Das Vorgehen des ZDF missachtet die Arbeit der Schlichtungsstelle und ist rechtlich nicht haltbar. Hierdurch wird keine Angemessenheit begründet.“

Die Entscheidung des ZDF hat über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung. Sie wirft die Frage auf, ob öffentlich-rechtliche Sender die gesetzlich verankerten Verfahren zur Festlegung angemessener Vergütungen tatsächlich respektieren oder durch interne Regelungen umgehen wollen. Für viele Kreative steht damit nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern auch die grundsätzliche Anerkennung ihrer Arbeit auf dem Spiel.

Da das ZDF sich der Umsetzung des Schlichterspruchs entzieht, wird nun erneut eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Der BVFK steht gemeinsam mit den Partnerverbänden der UrheberAllianz hinter dem Ziel einer fairen, angemessenen Vergütung und der Stärkung der Rechte aller Filmurheber.

Zum Schlichtungsergebnis:
Download des Einigungsvorschlags (PDF)

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