
BVFK und MVFP kooperieren beim bundeseinheitlichen Presseausweis
Der Bundesverband der Fernsehkameraleute (BVFK) arbeitet ab sofort mit dem Medienverband der freien Presse (MVFP) bei der Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises zusammen. Mit dieser Kooperation wird sichergestellt, dass BVFK-Mitglieder den Presseausweis auf einem klar definierten, transparenten und anerkannten Weg beantragen können.
So beantragst Du den Presseausweis:
Wenn Du die Voraussetzungen einer aktiven journalistischen Tätigkeit erfüllst, stellt der BVFK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Online-Antrag beim MVFP.
So funktioniert es:
- Sende eine E-Mail an presseausweis@bvfk.tv
Gib bitte Deinen vollständigen Namen und – falls zur Hand – Deine Mitgliedsnummer an. - Stelle den Antrag anschließend online über das Portal des Medienverbands der freien Presse (MVFP):
👉 https://www.mvfp.de/services/presseausweis
Bitte prüfe alle Angaben sorgfältig, bevor Du den Antrag absendest.
Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können nicht übermittelt werden.
Eine nachträgliche Korrektur, etwa bei Rechnungsanschriften, wird mit 5 € berechnet.
Kosten:
Für die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises fallen folgende Kosten an (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer):
- Freiberufliche Kameraleute, die hauptberuflich journalistisch tätig sind: 78 € pro Jahr
- PKW-Schild (Pressekennzeichnung): 12 € pro Jahr
Erforderliche Nachweise:
Für neue Anträge – also für Mitglieder, die den bundeseinheitlichen Presseausweis erstmals beantragen – muss eine plausible und aktuelle journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden. Dazu ist eine Kombination aus redaktionellem Auftrag oder Vertrag und konkreten Arbeitsnachweisen erforderlich.
Akzeptiert werden:
- ein aktueller Arbeits- oder Redaktionsvertrag oder ein aktueller Redaktionsauftrag,
und zusätzlich - zwei bis drei namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen aus den letzten drei bis sechs Monaten oder
- aktuelle Honorarabrechnungen bzw. ein Einkommenssteuerbescheid, aus dem journalistische Einkünfte hervorgehen.
Diese Kombination ermöglicht dem BVFK eine nachvollziehbare Prüfung der journalistischen Tätigkeit.
Sie entspricht den Vorgaben des Deutschen Presserats und den Standards der ausstellenden Stellen.
Voraussetzung ist außerdem:
- eine aktive BVFK-Mitgliedschaft – also eine gültige Mitgliedsnummer –
- und ein bezahlter Mitgliedsbeitrag.
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Prüfung und Datenschutz:
Der BVFK übernimmt im Rahmen der Kooperation mit dem MVFP eine Mitverantwortung für die Seriosität des bundeseinheitlichen Presseausweises.
Alle eingereichten Unterlagen werden daher auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Die Prüfung erfolgt formlos und wird intern dokumentiert.
Alle Daten bleiben selbstverständlich vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sie verbleiben ausschließlich zu Dokumentationszwecken in der Geschäftsstelle des BVFK.
Ziel der neuen Regelung:
Der BVFK möchte seinen Mitgliedern ein einheitliches, transparentes und serviceorientiertes Verfahren bieten – ohne überflüssige Bürokratie.
Mit dieser Kooperation unterstützen wir die hohen Qualitätsstandards des bundeseinheitlichen Presseausweises und stärken das Vertrauen in den Berufsstand der Journalistinnen und Journalisten in Deutschland.
Informationen über und Antragsformular für den Presseausweis:
Direkt auf der Seite des Medienverbandes der freien Presse