20. April 2026

Bayern-Rundfunkgesetz: Bayerns Durchgreifplan beim BR

Die Staatsregierung legt einen Entwurf für ein neues BR-Gesetz vor, das im Fernsehen eine Infoquote vorschreibt und dem Programm inhaltliche Vorgaben macht. Beim Rundfunkbeitrag dagegen ist man gar nicht mehr so streng wie bisher. […]

Wenn neue bundesweite Rundfunkgesetze einzelnen Landesgesetzen widersprechen, müssen diese Landesgesetze geändert werden. Seit Dezember gilt der Reformstaatsvertrag, und jetzt liegt in Bayern der Entwurf eines neuen Rundfunkgesetzes vor, für Bayerischen Rundfunk, aber auch Privatsender und Telemedienangebote in Bayern. Bayerns Regierung möchte dabei, was sie darf, teils weiter eingreifen als der Reformstaatsvertrag, es geht um eine „inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des Bayerischen Rundfunks“. […]

Der Anteil der Informationsinhalte „muss mindestens 60 Prozent der jährlichen Sendezeit betragen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Es ist ungewöhnlich, dass ein Land per Gesetz so konkrete Eingriffe in die Programmgestaltung plant. Aber tatsächlich gehört der Gestus des Durchgreifens bei den Öffentlich-Rechtlichen inzwischen zum Ton in der Medienpolitik. Dass die Idee mit der Rundfunkfreiheit kollidieren könnte, liegt auf der Hand.  Ungewöhnlich ist auch, dass die Infoquote nicht für das Gesamtangebot vorgeschrieben werden soll, sondern nur für das lineare Fernsehen. Sie gilt also für einen einzelnen Übertragungsweg mit einem im Schnitt älteren Publikum – das womöglich Krimis und Soaps am meisten vermissen würde. Auf eine Quote für Bildung oder Kultur verzichtet Bayern hingegen. […]

Aus ARD-Kreisen hört man, falls die Bayern-Idee in anderen Bundesländern aufgegriffen würde, müsste man sich klarmachen, was eine AfD-Regierung aus der Infoquote machen würde. […]

Der BR-Haushaltsplan habe künftig den „Leitgedanken der Beitragsstabilität zu beachten“. Dass ein Gesetz diesen medienpolitischen Begriff verwendet, macht es erforderlich, ihn zu definieren. In der Erläuterung zu dem Entwurf heißt es, man unterstreiche die Bedeutung verantwortlicher Haushaltsführung „unter Berücksichtigung einer relativen Beitragsstabilität“. Hier argumentiert gewissermaßen Bayern gegen Bayern. Denn eine relative Beitragsstabilität im Sinn von einer Steigerung lediglich um den Inflationsausgleich akzeptieren die Länder, auch die Regierung in München, ja geräuschvoll seit 2024 eben gerade nicht.

https://www.sueddeutsche.de/medien/bayerischer-rundfunk-durchgreifplan-staatsregierung-li.3469791

 

Quelle: DIMBB-MEDIEN-News

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