2. Juni 2024

Reform von ARD und ZDF : Aus zwei mach eins

Einer der Autoren des „Kronbergers Kreises“: Justus Haucap

Der „Kronberger Kreis“ hat Ideen zur Reform von ARD und ZDF: Marktanteil begrenzen, weniger Sportrechte, keine Werbung. Der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap meint, man könne ARD und ZDF auch zusammenlegen. […] Die Vorschläge sind nicht neu. Justus Haucap, der in Düsseldorf Volkswirtschaft lehrt und zeitweilig Chef der Monopolkommission und Mitglied der Fazit-Stiftung war, hat recht gleichlautende Ideen für eine deutliche Verschlankung der Öffentlich-Rechtlichen und ein „liberaleres“ Rundfunksystem schon vor zehn Jahren vorgetragen. Die Anregung, das ZDF zu privatisieren, kam über die Jahre immer mal wieder von der FDP. Der Vorschlag des Zukunftsrats wiederum, eine ARD-Holding zu bilden, ist unter den Ländern kein Thema mehr.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kronberger-kreis-zu-reform-von-ard-und-zdf-19747543.html

Gegenargumente zu den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen „Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Anmerkungen zu einem Gutachten“

(2015) Das Gutachten verfolgt einen alten und längst überholten Grundansatz aus den 1980er Jahren, wonach der Rundfunk allein durch Wettbewerb und entsprechende kartellrechtliche Bestimmungen zu regeln sei (These vom alles selbst regelnden Markt). Für Vielfalt in der Informationsvermittlung sorgt der Markt jedoch gerade nicht. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Rundfunk nicht nur ökonomisch betrachtet und reguliert werden, da er der Meinungsbildung dient und für ein demokratisches Gemeinwesen unerlässlich ist.

Seine Forderung nach einem Werbeverzicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit angeblich ausgelösten „Fehlanreizen“ für die Programmgestaltung und einer entsprechenden Orientierung an Zielgruppen und Einschaltquoten, ohne hierfür Belege zu liefern. Unerwähnt bleibt die Bedeutung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Werbewirtschaft, die Erreichung attraktiver Zielgruppen und für den Wettbewerb in der TV- und Radiovermarktung. Unerwähnt bleibt ferner die von der KEF errechnete Mehrbelastung der Rundfunkbeitragszahler von 1,26 Euro pro Monat im Falle eines Werbeverzichts bei ARD und ZDF.

Das Gutachten fällt darüber hinaus durch fragwürdige Vorschläge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. So wird beispielsweise der (verfassungsmäßig unzulässige) Vorschlag einer Steuerfinanzierung unterbreitet. Der Autor resümiert, dass das Gutachten des BMF-Beirats keine Alternative zum derzeitigen dualen Rundfunksystem in Deutschland bietet.

https://www.ard-media.de/media-perspektiven/publikationsarchiv/2015/artikel/der-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-anmerkungen-zu-einem-gutachten

Quelle: DIMBB-MEDIEN-News

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