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25.04.25
Die Künstlersozialkasse – eine wichtige Säule der Absicherung für freiberuflich selbstständige Kameraleute
Liebe Mitglieder,
die Künstlersozialkasse (KSK) spielt eine zentrale Rolle in der sozialen Absicherung selbstständiger Kameraleute. Sie ermöglicht den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unter besonderen Konditionen, die speziell auf die Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten zugeschnitten sind. In diesem Newsletter möchten wir Euch die wichtigsten Aspekte dieser Absicherung erläutern.
Die KSK – keine eigenständige Versicherung, sondern ein Zugangssystem
Ein häufiger Irrtum in Sachen Künstlersozialkasse ist die Annahme, dass eine Mitgliedschaft automatisch bedeutet, stets mit dem Status als Selbstständiger tätig zu sein. Tatsächlich ist die KSK keine eigenständige Versicherung, sondern ermöglicht lediglich den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung. Auch Mitglieder, die zeitweise sozialversicherungspflichtig in künstlerisch oder journalistisch tätig sind, bleiben weiterhin in der KSK versichert.
Ein weiterer Trugschluss ist, dass Selbständigkeit automatisch bedeutet, sozialversicherungsfrei zu sein. Tatsächlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für Solo-Selbständige eine Sozialversicherungspflicht. Das Sozialgesetzbuch (SGB VI, § 2) listet explizit Berufsgruppen auf, die versicherungspflichtig sind – darunter auch Künstler und Publizisten (Abs. 5). Zudem sind Personen versicherungspflichtig, die keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen und dauerhaft für einen Hauptauftraggeber arbeiten (Abs. 9).
Warum ist die KSK für Kameraleute wichtig?
Während Angestellte durch ihre Arbeitgeber abgesichert sind, müssen Selbständige selbst für ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sorgen. Die KSK schließt diese Lücke, indem sie ihnen einen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht.
Das bedeutet konkret:
– Krankenversicherung: KSK-Mitglieder zahlen nur den Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeberanteil wird durch die Künstlersozialabgabe sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
– Rentenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ebenfalls geteilt, wodurch Selbständige zu besseren Konditionen vorsorgen können.
– Pflegeversicherung: Auch hier profitieren Mitglieder von der reduzierten Beitragslast.
Historischer Hintergrund der Künstlersozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, um Lebensrisiken wie Krankheit, Unfälle und Altersarmut abzusichern. Während Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber automatisch versichert sind, blieben Selbständige lange Zeit ohne eine vergleichbare Absicherung.
Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahr 1983 wurde eine Lösung geschaffen, die speziell für freiberufliche Künstler und Publizisten entwickelt wurde. Da diese Berufsgruppen oft unregelmäßige Einkünfte haben, ermöglicht die KSK eine solidarische Absicherung. Im Gegensatz zu anderen Selbständigen müssen die Versicherten hier nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während der restliche Anteil durch eine Künstlersozialabgabe sowie Bundeszuschüsse gedeckt wird.
Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen eine Abgabe an die KSK. Dazu gehören zum Beispiel Filmproduktionen, Fernsehsender, Verlage und Werbeagenturen. Diese Abgabe stellt sicher, dass freiberufliche Kreative eine finanzielle Grundsicherung erhalten und nicht allein für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufkommen müssen.
Fazit
Die Künstlersozialkasse ist eine essenzielle Einrichtung für freiberuflich tätige Kameraleute. Sie bietet einen fairen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung und reduziert die finanzielle Belastung durch geteilte Beiträge.
Es gibt aber zahlreiche Missverständnisse über ihre Funktionsweise – insbesondere zur Frage der Sozialversicherungspflicht für Selbständige. Daher ist es wichtig, sich genau über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren, um die Vorteile der KSK optimal nutzen zu können.
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Ein herzliches Dankeschön an CBM für die tolle Kooperation!
Euer BVFK