14. Oktober 2026

Journalistische Rohaufnahmen sind kein frei verfügbares Beweismittelarchiv

Der BVFK zeigt sich besorgt über die Sicherstellung journalistischer Originalaufnahmen einer ZEIT-Journalistin im Zusammenhang mit dem Hamburger Block-Prozess. Der Verband solidarisiert sich mit der betroffenen Journalistin und der ZEIT und unterstützt die rechtliche Überprüfung der Maßnahme.

Am 12. Oktober 2026 wurden auf Grundlage gerichtlicher Beschlüsse Tonaufzeichnungen aus journalistischen Interviews herausgegeben. Die ZEIT widersprach der Beschlagnahmung, ließ das Material versiegelt übergeben und kündigte rechtliche Schritte an. Die Aufnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Podcast „House of Block“ und sollen im Strafverfahren als mögliche Beweismittel dienen: https://www.zeit-verlagsgruppe.de/pressemitteilung/die-zeit-verurteilt-angedrohte-durchsuchung-der-redaktion-und-wird-dagegen-rechtlich-vorgehen/

Schutz journalistischer Arbeit betrifft auch Kameraleute

Pressefreiheit schützt nicht allein die Veröffentlichung journalistischer Beiträge. Sie ist auch Voraussetzung für eine unabhängige Recherche und den vertraulichen Umgang mit dem dabei entstandenen Material. Dazu gehören unveröffentlichte Bild- und Tonaufnahmen, Interviews, Gesprächsmitschnitte und weitere Aufzeichnungen, die Einblicke in journalistische Recherchen ermöglichen.

Auch für Fernsehkameraleute und EB-Teams ist dieser Schutz von unmittelbarer Bedeutung. Sie dokumentieren Ereignisse, führen Interviews und produzieren täglich Material, das über die später veröffentlichten Ausschnitte hinausgehen kann. Wenn Originalaufnahmen staatlichen Stellen zugänglich gemacht werden, berührt das deshalb nicht nur die Arbeit einzelner Journalistinnen und Journalisten, sondern auch die beruflichen Rahmenbedingungen unabhängiger Bildberichterstattung.

„Journalistische Rohaufnahmen sind kein frei verfügbares Beweismittelarchiv. Kameraleute und Videojournalisten arbeiten im Dienst unabhängiger Berichterstattung. Sie dürfen nicht pauschal zu Hilfskräften der Strafverfolgung werden. Eingriffe in journalistisches Material müssen deshalb besonders sorgfältig rechtlich begründet und auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden.“

Pressefreiheit und Strafverfolgung sorgfältig abwägen

Der BVFK erkennt die Aufgabe der Justiz an, Straftaten aufzuklären und relevante Beweise zu sichern. Gleichzeitig muss der besondere Schutz journalistischer Tätigkeit bei solchen Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Dass Material für ein Strafverfahren von Interesse sein könnte, darf nicht allein ausschlaggebend sein. Entscheidend ist eine sorgfältige Abwägung mit den grundrechtlich geschützten Belangen der Pressefreiheit und der journalistischen Arbeit.

Der BVFK begrüßt daher, dass die ZEIT und die betroffene Journalistin die angeordnete Maßnahme rechtlich überprüfen lassen. Die gerichtliche Klärung ist wichtig, um die Grenzen staatlicher Eingriffe in journalistische Recherche und die Sicherung unveröffentlichten Materials zu bestimmen.

Der BVFK steht für den Schutz unabhängiger Bildberichterstattung

Als Berufsverband vertritt der BVFK nicht nur die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, sondern setzt sich auch für die beruflichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen ihrer Arbeit ein. Dazu gehört der Schutz einer freien und unabhängigen journalistischen Tätigkeit.

Kameraleute müssen ihre Arbeit ausüben können, ohne befürchten zu müssen, dass unveröffentlichtes Material außerhalb enger rechtlicher Grenzen für andere Zwecke herangezogen wird. Vertrauen, Vertraulichkeit und der Schutz journalistischer Recherche sind wesentliche Voraussetzungen für eine freie Berichterstattung.

Der BVFK wird die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Meldung: BVFK

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