
Geplante Beratungen im Bundestag auf unbestimmte Zeit verschoben. 30 Verbände und Institutionen appellieren an die Bundesregierung, den ausgehandelten Kompromiss nicht infrage zu stellen.
Die geplante Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Fernsehveranstalter in Deutschland gerät erneut ins Stocken. Am 4. November 2026 sollte der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages die abschließende Beratung des sogenannten Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG) vornehmen. Kurzfristig wurde der Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt. Hintergrund sind offenbar weiterhin bestehende inhaltliche Differenzen innerhalb der Regierungskoalition.
Damit wird die ursprünglich angestrebte Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr zunehmend unwahrscheinlich. Auch das vorgesehene Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist damit gefährdet.
Ein Kompromiss steht auf dem Spiel
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter mit eigenen Abrufangeboten künftig einen Teil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze in europäische und insbesondere deutschsprachige audiovisuelle Produktionen investieren müssen. Vorgesehen sind grundsätzlich acht Prozent des jährlichen Nettoumsatzes beziehungsweise des entsprechenden Programmetats. Hinzu kommen Vorgaben zugunsten unabhängiger Produktionsunternehmen und für die Herstellung neuer Werke.
Die Regelung ist das Ergebnis eines langjährigen politischen Diskussionsprozesses. Nach intensiven Verhandlungen hatte sich die Bundesregierung 2026 auf einen Kompromiss verständigt. Die deutsche Filmwirtschaft hatte diesen trotz erheblicher Zugeständnisse unterstützt. Eine gesetzliche Investitionsverpflichtung soll dazu beitragen, mehr Aufträge, Produktionsvolumen und Wertschöpfung am Filmstandort Deutschland zu sichern.
30 Branchenverbände fordern die Politik zum Handeln auf
Die erneute Verschiebung hat deutliche Kritik aus der Filmwirtschaft ausgelöst. 30 Verbände und Institutionen haben sich mit einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und die Abgeordneten gewandt. Sie warnen davor, dass wirtschaftspolitische Reformen durch immer neue Verzögerungen ihren eigentlichen Gestaltungsanspruch verlieren.
Die Unterzeichner erinnern daran, dass die Branche den Anfang 2026 gefundenen politischen Kompromiss trotz erheblicher Abstriche mitgetragen hat. Sie erwarten nun, dass die politischen Zusagen Bestand haben und das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Aus Sicht der Verbände ist weiterhin ausreichend Zeit vorhanden, um die Regelung wie vorgesehen zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten zu lassen.
Umstrittene öffentliche Debatte
Parallel zur parlamentarischen Auseinandersetzung wird auch öffentlich um die Investitionsverpflichtung gestritten. Eine vom Verband US-amerikanischer Filmproduktionsgesellschaften beauftragte Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass eine Mehrheit der Befragten eine solche Verpflichtung ablehnt. Die Aussagekraft dieser Erhebung wird jedoch kritisch diskutiert: Ein großer Teil der Befragten kannte die konkreten politischen Pläne vor der Befragung nicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Fragestellung und die Auswahl der abgefragten Aspekte die Meinungsbildung beeinflussen können.
Die Befragung macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen der Marktteilnehmer sind. Während die deutsche Filmwirtschaft in einer Investitionsverpflichtung ein Instrument zur Stärkung des Produktionsstandorts sieht, lehnen internationale Streaminganbieter eine gesetzliche Verpflichtung weiterhin grundsätzlich ab.
SPD hält am Kompromiss fest
Am 5. November bekräftigte Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dass das Gesetz aus Sicht der SPD verabschiedungsreif sei. Der gemeinsam ausgehandelte Kompromiss solle Bestand haben. Weitere grundlegende Änderungen würden die erreichte Einigung erneut infrage stellen und das parlamentarische Verfahren weiter verzögern. Die SPD setzt darauf, die noch offenen Fragen mit dem Koalitionspartner zeitnah zu klären.
Bedeutung für Kameraleute und Filmschaffende
Für die Beschäftigten und selbstständigen Filmschaffenden ist die Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Eine verlässliche Investitionsverpflichtung kann dazu beitragen, Produktionsvolumen und Aufträge in Deutschland zu stärken. Davon profitieren nicht nur Produktionsunternehmen, sondern auch die zahlreichen Berufsgruppen, die an der Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen beteiligt sind.
Aus Sicht des BVFK braucht die Branche verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitionen, Beschäftigung und eine nachhaltige Entwicklung des Produktionsstandorts Deutschland ermöglichen. Entscheidend wird dabei nicht allein die Höhe der Investitionsverpflichtung sein, sondern auch, ob die Mittel tatsächlich in neue Produktionen und in die Arbeit der Filmschaffenden fließen und faire Produktionsbedingungen unterstützen.
Der politische Kompromiss liegt vor. Die Filmwirtschaft hat ihre Unterstützung signalisiert. Nun ist es Aufgabe der Koalition, die offenen Fragen zu klären und das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verzögern.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum MedienInvestVG
- DWDL: 30 Verbände dringen auf Verabschiedung der Investitionspflicht
- SPD-Bundestagsfraktion: Investitionsverpflichtung – SPD sieht Gesetz als verabschiedungsreif an
Bild: (c) Frank Trautmann


