12. Oktober 2026

VG Bild-Kunst trommelt für Direktvergütung

Während sich die Aufmerksamkeit in Sachen Filmpolitik zuletzt vor allem auf die Investitionsverpflichtung und die künftige Ausgestaltung der Anreizförderung gerichtet hat, wirft die VG Bild-Kunst – flankiert von zwei aktuellen Studien – ein neuerliches Schlaglicht auf die Forderung nach Direktvergütungsansprüchen gegenüber VoD-Anbietern.

Es gibt – man mag es aktuell kaum glauben – auch noch filmpolitische Dauerbrenner jenseits von Investitionsverpflichtung, Anreizsystemen oder Kinoförderung. Eines davon ist eine Debatte, die schon seit Jahren im Raum steht und insbesondere rund um die Verabschiedung der DSM-Richtlinie im Jahr 2019 und deren Überführung in deutsches Recht im Jahr 2021 über das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ geführt wurde: Jene um Direktvergütungsansprüche der Urheber gegenüber Verwertern, wie sie die VG Bild-Kunst nun im Rahmen eines parlamentarischen Abends thematisierte.

Bei Direktvergütungsansprüchen geht es um Ansprüche, die abseits der Abtretung von Verwertungsrechten bestehen und die zusätzlich neben individuell gegenüber den Vertragspartnern geltend zu machende Erfolgshonorare (in Form der sogenannten „Bestsellervergütung“) treten sollen. Diese Direktvergütungsansprüche sollen kollektiv (also über Verwertungsgesellschaften) und direkt gegenüber den Verwertern erhoben werden, sie würden damit die „Rechtekette“ überspringen.

https://the-spot-mediafilm.com/news/tv-stream-news/vg-bild-kunst-trommelt-fuer-direktverguetung

 

Warum lässt sich mit einem uralten Nutzungsbedürfnis heute offenbar besser Geld verdienen?

An Heiligabend 1966 zeigte der New Yorker Fernsehsender WPIX ein brennendes Kaminfeuer, begleitet von Weihnachtsmusik. „The Yule Log“ wurde zur Tradition. Keine Handlung, keine Stars, kein Spannungsbogen. Dafür etwas, das Fernsehen schon damals liefern konnte: Atmosphäre. Wer heute von „Ambient TV“ spricht, beschreibt also keine neue Erfindung. Kaminfeuer, Aquarien und Landschaftsbilder gehören längst zum bewegten Bildschirmmobiliar. Und auch jenseits dieses Genres lief Fernsehen schon immer nebenbei: als Gesellschaft beim Bügeln, Kochen oder Alleinsein. Man musste nicht ständig hinsehen, um etwas davon zu haben. Neu sind die Möglichkeiten, daraus ein dauerhaftes Geschäft zu machen. Eine Filmschleife braucht heute keinen kostbaren Platz im Programm eines Broadcasters. Sie kann auf YouTube oder einem kostenlosen, werbefinanzierten Streamingkanal rund um die Uhr verfügbar sein. Ohne Übersetzung, mit langer Haltbarkeit und überschaubarem Produktionsaufwand. Aus einer weihnachtlichen Sonderprogrammierung wird damit ein weltweit abrufbares Angebot.

Wie groß die Nachfrage sein kann, zeigt eine Zahl von YouTube. Der Kanal „Soothing Relaxation“ hatte bis Dezember 2025 mehr als 4,8 Milliarden Aufrufe gesammelt. Eine Größenordnung, von der viele aufwendig produzierte Inhalte nur träumen können.

https://www.dwdl.de/meinungen/108135/die_mit_viel_hollywood_und_einem_interaktivem_lagerfeuer/

Quelle: DIMBB Medien

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