RTL experimentiert mit KI – und lässt den Hinweis darauf weg
RTL zeigt in dieser Woche alte Folgen von “Das Strafgericht”, die mit KI aufgehübscht wurden. Das Ergebnis ist durchwachsen und auch bei der Transparenz lässt der Sender wichtige Fragen offen. Ist das wirklich die Zukunft des Fernsehens? […]
Hier hat man bei RTL eine interessante und durchaus diskussionswürdige Strategie gewählt. Während es bei RTL+ am Ende der Folgen einen kurzen Hinweis im Abspann (“Teile der Inhalte wurden unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz erstellt.”) gibt, verzichtet man im linearen Programm völlig auf eine Kenntlichmachung. Auch das ist überraschend. Die EU-Verordnung ist an dieser Stelle eigentlich ziemlich klar und wieso sollte für die Folgen im TV-Programm etwas anderes gelten als online bei RTL+? […]
Inwieweit man von einer “formatgerechten Transparenz” sprechen kann, wenn im linearen Programm überhaupt keine Kenntlichmachung erfolgt, erschließt sich nicht. Weder dem Publikum, noch außenstehenden Beobachtern, noch der Medienaufsicht. Die für das lineare RTL-Programm zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verweist gegenüber DWDL.de konkret auf Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung der EU. […]
Unklar bleibt zunächst, was aus der Einschätzung der NLM folgt.
https://www.dwdl.de/magazin/107722/rtl_experimentiert_mit_ki__und_laesst_den_hinweis_darauf_weg_/
https://www.deutschlandfunk.de/branchen-pionier-rtl-sendet-ki-veraenderte-serienfolgen-100.html
Quelle: DIMBB Medien










