2026 könnte die AfD erstmals einen Ministerpräsidenten stellen. In Sachsen-Anhalt hat die Partei angekündigt, in einem solchen Fall die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen, das würde den MDR treffen. Jahrelange juristische Auseinandersetzungen und Unsicherheit wären die Folge – auch für private Anbieter. […]
In einem Entwurf des Wahlprogramms (AfD: “Regierungsprogramm”) sendet die Partei widersprüchliche Signale. So heißt es darin einerseits, dass man die Rundfunkstaatsverträge als eine Art Sofortmaßnahme kündigen wolle. Gleichzeitig erklären die Rechtspopulisten, sie wollten sich für “mehr Eigenverantwortung des MDR” einsetzen.
Das passt nicht zusammen: Wenn Sachsen-Anhalt die Rundfunkstaatsverträge, also auch den MDR-Staatsvertrag kündigt, scheidet man aus der Anstalt aus. In dem Fall kann man sich für gar nichts mehr im MDR einsetzen.
Die AfD hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass man einen steuerfinanzierten “Grundfunk” anstelle des bisherigen Systems setzen wolle. Hier hat sich die Partei Finnland zum Vorbild genommen. Dort wird das Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich als Steuer eingehoben und es gibt eine Obergrenze in Höhe von 160 Euro pro Jahr und Person. Und das sind auch schon die Punkte, die die AfD am klarsten umrissen hat. Wie der noch aufzustellende “Grundfunk” genau funktionieren soll, ist völlig unklar. […]
Eine Kündigung der Rundfunkstaatsverträge würde nicht nur die Öffentlich-Rechtlichen empfindlich treffen. Der Medienstaatsvertrag liefert beispielsweise auch die rechtlichen Grundlagen für den privaten Rundfunk. Dabei geht es vor allem um Stellung, Zulassung, Aufsicht und inhaltliche Pflichten dieser Anbieter. Aufgeführt wird darin auch, wie genau Werbung im TV stattzufinden hat – und wie nicht. Und auch die Organisation sowie die Kompetenzen der Landesmedienanstalten werden im Medienstaatsvertrag definiert. Was eine Kündigung durch ein Bundesland für sie bedeuten würde, ist weitgehend unklar und würde wohl auch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen werden. […]
Von DWDL.de auf ein solches Szenario angesprochen, antwortet der NDR, dass die konkreten Folgen einer Kündigung des NDR-Medienstaatsvertrages und die Dauer eines solchen Verfahrens “nicht abschätzbar” seien. Zwar beträgt die Kündigungsfrist auch in diesem Fall zwei Jahre, der Staatsvertrag verlängert sich Ende August aber um fünf Jahre, wenn er bis dahin nicht gekündigt wird. Die Landtagswahl ist erst danach. Der Staatsvertrag in seiner bisherigen Form würde also bis mindestens zum 31. August 2031 in Kraft bleiben. Wie die (politische) Welt in Mecklenburg-Vorpommern dann aussieht, kann jetzt niemand abschätzen. […]
Zuletzt sah es so aus, als würde die AfD von ihren Plänen zumindest teilweise abrücken. Die sich widersprechenden Aussagen im Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt hatten wir weiter oben schon beschrieben. Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der Rechtspopulisten in Sachsen-Anhalt, sagte zuletzt nach Angaben der “FAZ” bei einem Auftritt, dass der Ausstieg aus den Rundfunkstaatsverträgen zwar ein “Herzensanliegen” bleibe, aber juristisch “schwierig” sei. “Wir möchten den ersten Schritt gehen.” Bereitet hier ein künftiger Ministerpräsident seine Anhängerschaft schon einmal darauf vor, dass ein zentrales Wahlversprechen möglicherweise so nicht einzuhalten ist?
https://www.dwdl.de/magazin/106208/chaos_vorprogrammiert_die_afd_und_ihre_nichtplaene_zum_oerr/
Quelle: DIMBB Medien









