AfD kündigt bei Regierungsbeteiligung ein Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an, wie er seit über 80 Jahren in Deutschland besteht. Welche Grenzen existieren für diesen Umbau?
Es ist nicht auszuschließen, dass die Alternative für Deutschland (AfD) künftig in einem Bundesland mitregiert oder den Ministerpräsidenten stellt. Für den Fall verspricht sie ihren Wählern seit Jahren, die Rundfunkfinanzierungsstaatsverträge zu kündigen, einen „Grundfunk“ zu schaffen und die Pflicht zum Rundfunkbeitrag zu ersetzen. Doch was kommt dann? Wie wird sich das neue Angebot finanzieren? Gilt der Auftrag weiter? Vieles an den Plänen ist noch ungewiss. Aber eines ist klar, für die bisherigen Strukturen existiert kein Bestandsschutz. Der Auftrag, der durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt wurde, gilt weiter. Doch der Umfang kann verkleinert, die Finanzierung reduziert werden. Wir fragten drei Juristen, wie groß der Spielraum der AfD ist und wo die Grenzen für eine Neuordnung existieren.
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Quelle: DIMBB Medien







