Der BVFK geht im Rahmen seines Projekts „ProStatus“ einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der freiberuflichen Tätigkeit von Kameraleuten. Künftig können Mitglieder des Verbandes das FiB-Siegel „Freiberuflich im BVFK“ erhalten. Es dokumentiert, dass ihre berufliche Tätigkeit anhand der vom BVFK entwickelten berufsständischen Standards umfassend geprüft und bewertet wurde.
Freiberuflichkeit ganzheitlich betrachtet
Das FiB-Siegel basiert ausdrücklich nicht auf einem einfachen Fragenkatalog oder einem Punktesystem. Entscheidend ist vielmehr die Betrachtung der gesamten beruflichen Situation.
Im Rahmen des ProStatus-Sozialstatus-Checks werden unterschiedliche Bereiche der selbstständigen Berufsausübung erfasst. Dazu gehören unter anderem die fachliche Qualifikation, die eigene unternehmerische Verantwortung, die wirtschaftliche Organisation und das unternehmerische Risiko. Ebenso betrachtet werden die Tätigkeit für unterschiedliche Auftraggeber, die Verwendung eigener Arbeitsmittel und technischer Ausstattung sowie die eigenständige kreative und kaufmännische Entscheidungsfähigkeit.
Dabei geht es nicht darum, einzelne Merkmale isoliert zu gewichten. Maßgeblich ist das Gesamtbild der konkreten beruflichen Praxis. Ergänzend können persönliche Gespräche stattfinden und Hinweise gegeben werden, wie die eigene freiberufliche Tätigkeit gegebenenfalls weiter abgesichert und professionell ausgestaltet werden kann.
„Eine professionelle selbstständige Tätigkeit lässt sich nicht zuverlässig anhand einer vereinfachten Formel bewerten. Entscheidend ist das Gesamtbild der beruflichen Realität“, erklärt Frank Trautmann, Vorsitzender des BVFK. „Deshalb betrachten wir die Tätigkeit unserer Mitglieder umfassend und verbinden die berufsständischen Anforderungen an den Kameraberuf mit den Erkenntnissen aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung.“
Berufsbild und rechtliche Expertise
Die Frage der Selbstständigkeit und die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung gehören seit vielen Jahren zu den zentralen berufspolitischen Themen des BVFK. Der Verband beschäftigt sich bereits seit seiner Gründung im Jahr 2009 mit den besonderen Bedingungen der freiberuflichen Tätigkeit von Kameraleuten.
Eine wesentliche Grundlage von ProStatus ist deshalb das vom BVFK entwickelte und fortlaufend weiterentwickelte Berufsbild. Die praktische Erfahrung des Berufsstands wird dabei mit juristischer Expertise verbunden. Die Entwicklung der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird kontinuierlich beobachtet und relevante Entscheidungen werden in die weitere Arbeit einbezogen.
Mehrere auf Sozial- und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten das Projekt.
Das FiB-Siegel steht damit für eine berufsständische Bewertung, die sowohl die tatsächliche Berufspraxis als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Auch freiberufliche Kameraleute, die bereits über eine BVFK-Zertifizierung verfügen und damit dem Berufsbild des BVFK entsprechen, können auf Antrag das FiB-Siegel erhalten.
Sichtbares Zeichen gegenüber Auftraggebern
Für die Mitglieder soll das FiB-Siegel eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, ihre freiberufliche Position gegenüber Auftraggebern nachvollziehbar darzustellen. Es macht sichtbar, dass die selbstständige Tätigkeit nicht lediglich anhand einzelner Selbstauskünfte betrachtet wurde, sondern Gegenstand einer umfassenden berufsständischen Prüfung war.
Auch für Produktionsunternehmen, Sender und andere Auftraggeber kann das Siegel eine Orientierung bieten. Es vermittelt einen Einblick in die beruflichen und organisatorischen Voraussetzungen, unter denen die Tätigkeit des jeweiligen Kameramanns oder der jeweiligen Kamerafrau als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des BVFK-Berufsbildes ausgestaltet ist.
„Wir möchten damit eine fundierte Grundlage für eine rechtssichere und verantwortungsvolle Beauftragung freiberuflicher Kameraleute schaffen“, so Frank Trautmann. „Das FiB-Siegel soll Orientierung geben, Transparenz fördern und dazu beitragen, Freiberuflichkeit in der Medienbranche dauerhaft zu stärken.“
Keine behördliche Statusentscheidung
Wichtig ist die klare Abgrenzung zu den gesetzlichen Statusfeststellungsverfahren: Das FiB-Siegel ersetzt weder eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung noch eine gerichtliche Entscheidung.
Die verbindliche sozialrechtliche Beurteilung einer konkreten Tätigkeit bleibt den zuständigen Sozialversicherungsträgern und gegebenenfalls den Sozialgerichten vorbehalten.
Das FiB-Siegel ist vielmehr eine fachlich fundierte berufsständische Bewertung. Es ergänzt die bestehenden gesetzlichen Verfahren um die Perspektive des Berufsstands und dokumentiert, wie die freiberufliche Tätigkeit nach den Standards des BVFK organisiert und ausgeübt wird.
Das Siegel steht ausschließlich Mitgliedern des BVFK zur Verfügung.
ProStatus: Selbstständigkeit sichtbar machen
Mit dem FiB-Siegel setzt der BVFK einen weiteren Baustein seines 2025 gestarteten Projekts „ProStatus“ um. Ziel des Projekts ist es, die Besonderheiten der selbstständigen Berufsausübung in der Medienbranche sichtbar zu machen, Orientierung zu schaffen und die Position freiberuflicher Kameraleute zu stärken.
Weitere Informationen zum Projekt ProStatus und zum Sozialstatus-Check gibt es auf der BVFK-Website:
Weitere Informationen zum BVFK-Projekt ProStatus
Wenn Du möchtest, kann ich daraus auch noch eine etwas kürzere, journalistisch zugespitzte Version für die Startseite machen, die stärker als aktuelle BVFK-Newsmeldung funktioniert und dann auf die ausführliche ProStatus-Seite verweist.
(BVFK)








