15. Juli 2026

BAGSV nimmt Stellung zur Rentenreform für Selbstständige – wichtige Impulse auch für Filmschaffende

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV), mit der der BVFK seit Jahren eng zusammenarbeitet, hat eine umfassende Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur geplanten Reform der Alterssicherung für Selbstständige übermittelt.

Die BAGSV begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Altersvorsorge von Selbstständigen zu stärken. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass eine Reform nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie die besonderen Lebens- und Arbeitsrealitäten von Solo-Selbstständigen berücksichtigt.

Gerade für die Mitglieder des BVFK enthält die Stellungnahme zahlreiche wichtige Punkte. So fordert die BAGSV unter anderem, dass Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK) ebenso berücksichtigt werden wie die unterschiedlichen Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit. Auch für arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Filmschaffende müsse Rechtssicherheit gewährleistet bleiben.

Von besonderer Bedeutung ist die Forderung, die geplante Reform der Altersvorsorge zeitgleich mit einer grundlegenden Reform des Statusfeststellungsverfahrens umzusetzen. Aus Sicht der BAGSV darf die Rentenreform nicht dazu führen, dass bestehende Rechtsunsicherheiten rund um die Scheinselbstständigkeit weiter verschärft werden. Genau dieses Anliegen verfolgt auch der BVFK seit Jahren mit Nachdruck.

Ebenso spricht sich die BAGSV für eine faire Beitragsbemessung aus. Selbstständige dürften gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht überproportional belastet werden. Außerdem fordert sie praktikable Lösungen für Gründerinnen und Gründer, Teilzeit-Selbstständige sowie Bestandsselbstständige und setzt sich für den Erhalt des Vertrauensschutzes bereits bestehender Altersvorsorgemodelle ein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Forderung nach einer Öffnung der Aktivrente auch für Selbstständige. Derzeit profitieren ausschließlich abhängig Beschäftigte von den steuerlichen Vorteilen der Aktivrente, während Selbstständige trotz vergleichbarer Erwerbstätigkeit im Rentenalter ausgeschlossen bleiben.

Für den BVFK zeigt die Stellungnahme erneut, wie wichtig eine starke gemeinsame Interessenvertretung der Selbstständigen gegenüber Politik und Verwaltung ist. Viele der angesprochenen Themen – von der Künstlersozialkasse über die Reform des Statusfeststellungsverfahrens bis hin zu einer gerechten Altersvorsorge – betreffen einen großen Teil der Film-, Fernseh- und Medienschaffenden unmittelbar.

Der BVFK bedankt sich ausdrücklich bei der BAGSV für ihr engagiertes und fachlich fundiertes Eintreten für die Interessen der Selbstständigen und wird den weiteren politischen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

(BVFK)

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