20. September 2024

Reform der Öffentlich-Rechtlichen: Was wegfallen soll

ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen sparen – wenn es nach dem Reformentwurf der Länder geht: 20 Hörfunkwellen und vier bis fünf Spartensender sollen gestrichen werden.

Entscheiden müssen darüber zwar die Ministerpräsidenten, doch der jetzt finalisierte Entwurf des Reformstaatsvertrags sehe quantitativ „deutliche“ Einschnitte vor, so Heike Raab, die als Staatssekretärin für Rheinland-Pfalz Vorsitzende der Rundfunkländerkommission ist. […]

Welche Radiosender und welche der Spartensender konkret wegfallen, gibt die Politik nicht vor, das wird Sache der Senderverantwortlichen bleiben. Die Intendantinnen und Intendanten haben an der Sitzung am Mittwoch teilweise teilgenommen. Klar ist jedoch, dass die Medienpolitiker für die Spartensender ein sogenanntes Körbe-Modell vorsehen: Die Sender sollen jeweils im Bereich der Kultursender, im Bereich der Informationssender und der Kinder- und Jugendsender reduzieren, also nicht etwa alle Jugend- oder alle Kulturkanäle streichen. Neben den Ersparnissen sei eine Idee dabei, die Hauptprogramme von ARD und ZDF wieder zu stärken.

https://www.sueddeutsche.de/medien/ard-zdf-reform-oeffentlich-rechtliche-hoerfunkwellen-lux.PB6ca2ERvURNJkvZ8pPuAK

Die Bundesländer treiben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Onlineanhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offenbar aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Reform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/laender-bereiten-entwurf-fuer-rundfunkreform-im-sommer-2025-vor-19995241.html

In dem Reformentwurf, der der Öffentlichkeit nach einer Sitzung der Ministerpräsidenten Ende kommender Woche zugänglich sein wird, gibt es dann auch für viele weitere Reformansätze konkrete Verhandlungsgrundlagen. Zur Deckelung der Ausgaben für Sportrechte, die Gehälter der Senderverantwortlichen oder die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt wird etwa. Eher ungünstig ist dabei, dass das lang erwartete Sondergutachten der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten), das die möglichen Ersparnisse durch die einzelnen Reformschritte berechnet, für den jetzt finalisierten Reformentwurf noch nicht vorlag und erst in der kommenden Woche erwartet wird. Welche Streichung wie viel einspart, muss sich also noch zeigen. (Mehr unter Medienpolitik)

https://www.sueddeutsche.de/medien/ard-zdf-reform-oeffentlich-rechtliche-hoerfunkwellen-lux.PB6ca2ERvURNJkvZ8pPuAK

Wo bleibt die Beteiligung?

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Rundfunkkommission auf, Interessenverbände wie auch die Öffentlichkeit in die Beratung des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzubeziehen.

https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/wo-bleibt-die-beteiligung/

 

Quelle: DIMBB-MEDIEN-News

Weitere aktuelle Meldungen